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Versicherungs-Frage - Druckversion

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Versicherungs-Frage - westcab - 21.03.2011

Hallo zusammen,

kann mir jemand folgende Fragen beantworten :

Ich habe mein Golf -Cabrio seit 09/2009 abgemeldet . Der Versicherungsvertrag liegt bei 70 % Haftpflicht.
Da ich vorhabe dies Jahr den Wagen mal wieder auf die Strasse zu bringen frage ich mich :

Muss ich den Wagen wieder bei der gleichen Versicherung versichern oder kann ich auch wechseln ? Es liegt ja kein Halter/Fahrzeugwechsel vor !

Verfallen die 70 % mit den Jahren bzw. steigen die % wenn ich den Vetrag liegen lasse - sodas ich jetzt mehr zahlen muss ?

Gruss
Marc


RE: Versicherungs-Frage - Hainichhof - 21.03.2011

moin moin,

zu deinen fragen: gleiche versicherung? nein, musst du nicht. alte vers. gibt rabattinfo weiter, oder du belegst durch den vertrag aus 09
verfall? es gibt wohl eine zeitliche regelung dazu, glaube 3 jahre. steigen tuen die % in der zeit nicht.
mehr zahlen? trotzdem durchaus möglich
sorry für kurzform, bin aber etwas in eile.

mfg
basti
www.hainichhof.de


RE: Versicherungs-Frage - JJ1985 - 21.03.2011

Der Vertrag aus 09 bringt dich meist nicht weiter.
Die "neue" VersGesellschaft wird sich bei deiner alten informieren, die werden der neuen dann einen Prozentsatz bestätigen, dieser kann stark abweichen von dem was du gewohnt bist.
Das gilt vorallem für so "spezial" Tarife. Man hat vorher 70% bezahlt und nach dem Wechsel 120%, und nur weil das Auto in einem besonderen Tarif lief.(Mir so passiert, aus 1300€/Jahr wurden dann 1800€/Jahr).
Also unbedingt vorher durch die "neue" prüfen lassen.

Gruß Jürgen


RE: Versicherungs-Frage - westcab - 21.03.2011

" Besonderer Tarif ? - Es sind ganz "normale " 70 Prozent. Für den Wagen braucht es keinen "besonderen " Tarif - den hab ich weder beantragt - noch hat die Versichung mich davon in Kenntniss gesetzt !


RE: Versicherungs-Frage - Deguello81 - 21.03.2011

Hallo Marc,

wie Basti bereits geschrieben hat meldet deine alte Versicherung deine Prozentstufe an deine neue Versicherung weiter. Du gibst einfach die 70% bei Abschluß der neuen Versicherung an und die prüfen dann deren Richtigkeit bei deinem Vorversicherer.
Deine "erfahrenen" Prozente werden übrigens erst gelöscht, wenn 7 Jahre kein Fahrzeug angemeldet war.

Gruß Rainer


RE: Versicherungs-Frage - sirpomme - 21.03.2011

Nach dem Stillegen eines Autos erlischt der Versicherungsvertrag.
Somit kannst beim Wiederanmelden den Versicherer beliebig wechseln.
Die Prozente die du dir erfahren hast bleiben 7 Jahre und werden von der Folgeversicherung übernommen. Wobei der Prozentsatz eher unwichtig ist, wichtig ist die Summe die auf der Rechnung steht. Sö hätte z.b meine Versicherung mein Cab als 3.Wagen versichert mit 50% (die ersten 2 sind auf 30%) das wäre immer noch teuerer gekommen wie jetzt 85% bei einer neuen Versicherung.


RE: Versicherungs-Frage - Ubumannn - 21.03.2011

Hi,

das, was Du übernimmst ist auch die erreichte Schadensfreiheitsklasse und nicht die Prozente. Bei der Versicherung wird dann der SF ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet. Wie also schon richtig gesagt. Wichtig ist, was unterm Strich steht.

Gruß Tobias


RE: Versicherungs-Frage - westcab - 21.03.2011

Na dann ist ja alles Tutti Smile Trotz 70 % - der Golf ist in den letzten 5 Jahren immer günstiger geworden in der Einstufung.

Besten Dank Erste Sahne