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Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - Druckversion

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Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - reiserchen - 25.02.2007

Hallo Freunde,
nehmen wir doch mal die nachfolgende Geschichte, die keine Zufölligkeiten mit mir bekannten lebenden Personen hat:
Angenommen wir sind kürzlich von Stg. nach Frf. umgezogen und haben unseren 2. Wagen nicht umgemeldet.
Bis dato kein Problem, allerdings haben wir jetzt vom Ordnungsamt eine Vorladung bekommen, wegen nachfolgendem Sachverhalt:
Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel (§ 27 Abs. 2. StVZO), was wahrscheinlich durch den ein oder anderen Strafzettel wegen Falschparken ausgelöst wurde,

das würde bedeuten, das wir das Fahrzeug ummelden müssten und hierfür höhere Versicherungseinstufung/Ummeldekosten anfallen.

Wie könnte man das "legal" umgehen? Habe jetzt überlegt, für meine Freundin, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist, wieder einen 2. Wohnsitz im bisherigen Zulassungsbezirk anzumelden und dann ebenfalls zu argumentieren, dass der gewähnliche Standort Stuttgart ist, da meine Freundin mit dem Zug pendelt.

Any commments, ideas?


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - NiD - 25.02.2007

Hi Wolfgang,

falls deine Eltern noch in Stuttgart wohnen, kannst du auch diese Adresse nutzen und als Zweitwohsitz anmelden.

Argumente, wie die bereits genannte Zugpendelei, brauchst du beim Zweitwohnsitz nicht.


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - Bastel - 25.02.2007

Moin Wolfgang!

Genau - einfach auf dem Zweitwohnsitz anmelden - dann sagt keiner mehr was!

Ich hab' in Aachen keine 07'er Zulassung bekommen - warum auch immer... bei meinem Zweitwohnsitz kein Problem...

Vielleicht hilft das ja Deinem "Bekannten" NinjaNinja

Gruß,
Bastian Zwinker


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - reiserchen - 25.02.2007

o.k. das mit dem zweitwohnsitz ist kein problem. Aber wenn das Ordnungsamt shcon mal dahinter gekommen ist, wie muss ich das argumentieren?
Welches Busgeld erwartet uns für die Zeit von August bis jetzt, wo wir das Auto nicht umgemeldet hatten?


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - reiserchen - 25.02.2007

o.k. das mit dem zweitwohnsitz ist kein problem. Aber wenn das Ordnungsamt shcon mal dahinter gekommen ist, wie muss ich das argumentieren?
Welches Busgeld erwartet uns für die Zeit von August bis jetzt, wo wir das Auto nicht umgemeldet hatten?


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - reiserchen - 25.02.2007

o.k. das mit dem zweitwohnsitz ist kein problem. Aber wenn das Ordnungsamt shcon mal dahinter gekommen ist, wie muss ich das argumentieren?
Welches Busgeld erwartet uns für die Zeit von August bis jetzt, wo wir das Auto nicht umgemeldet hatten?


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - NiD - 25.02.2007

Ich würde sagen das kommt sicher darauf an ankommt, ob dir beispielsweise ein Strafzettel dadurch nicht zugegangen ist und die dich erst ausfindig machen mussten.

Könntest sagen, dass du den/die Sachbearbeiter/in darauf hingewiesen hast, die Stuttgarter Wohnanschrift als Zweitwohnsitz bei zu behalten. Ich habe damals auch nichts schriftliches bekommen. Habe mich in Jena nicht abgemeldet und in Hamburg beider Anmeldung nur darauf hingewiesen. Wäre somit auch nur eine mündliche Anmeldung.

Mal sehen was die bei der Anmeldung vom Auto in Jena sagen. Zur Not melde ich mich wieder in Jena an.


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - semu - 25.02.2007

Hi reiserchen,

bitte unbedingt aufpassen bzw. besser vorher erkundigen, einige Städte sind auf die Idee einer Zweitwohnungssteuer gekommen. Kann unheimlich teuer werden. Selbst wenn es bei den Eltern ist, wird eine "übliche" Miete angenommen. Man kann aber bei einigen Städten ein Zimmer (Ohne Bad etc.) im Haus der Eltern ohne Zweitwohnungssteuer haben Big Grin

semu


RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - Jürgen - 27.02.2007

Wenn ihr schon bei der Kommune fragt, nicht die Müllgebühr vergessen. Kein Spaß. Die Müllsatzungen könnten für eine weitere Person (wenn auch nur Zweitwohnsitz und nie da) ein größeres Müllgefäss für die Wohneinheit mit entsprechend höheren Gebühren vorsehen. Kann teurer werden als eine Zweitwohnungsteuer.
Gruß und allzeit unfallfreie Fahrt.
Jürgen