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Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - Druckversion

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RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - Sebastian - 25.04.2011

Na super ein paar tausend km.....da werde ich den Rest des Jahres ein nicht sehr entspanntes Fahrelebnis haben.
Mir hat jetzt allerdings noch niemand einen Tip gegeben, wie man einen evtl. Schaden entdecken kann: 1. Ohne tausend Euro auszugeben und 2. Ohne das einem der Motor um die Ohren fliegt.
Ein Hinweis hierzu wäre auch toll.

Und danke für alle Ratschläge bisher


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - audinarr - 25.04.2011

nun ich sag mal so das Du ja nicht kompletto 44 Km ohne Öl gefahren bist, sondern eher die letzten paar... somit ist der Motor auch nicht ewig ohne gelaufen nur um da mal Zeitlich zu beruhigen. Die Schraube fliegt ja nicht sofort heraus. Zudem kannst Du ja mal bei der Polizei nachfragen was an verschmutzter Strecke festgestellt wurde um so genauer die Belastung des Motores einzugrenzen. So würd' ich die Frage begründen, die Jungs sagen ja nicht gleich alles, kennt man(n) ja. Es ist ja durchaus bekannt das einige Motoren ganz schön was abkönnen. Wie ich schon sagte haben diese Ludolfbrüder dies mal versucht und sind bei einem Wagen ganz schön ins schwitzen bekommen, der wollte für's frecken nicht sterben, ohne Öl wohlgemerkt.
Ich würde aber bei der Werkstatt mal wegen Folgeschäden freundlich nachfragen, das ist eh ein Versicherungsfall der zur Straßenreinigung ggf nachgereicht werden kann (bzw wird).

Das mit dem Nachfragen hier ist aber eine sinnfolle Sache, ich hätte das auch gemacht aber gib den Jungen's hier etwas Zeit das auch jeder hier zu lesen kommt um auch zu antworten.
Einige haben wohl die Hütte mit Verwandschaft voll wegen Ostern und so oder sind gar selber unterwegs. (Sprit ist ja so günstig an OsternIch lach mich wech )

Beste Grüße vom Nachbar,
Mario


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - Käptn Haddock - 25.04.2011

Für mich wäre das der Alptraum. Schätze, sowas macht man höchstens 3 mal, dann ist der Motor hinüber, m.a.W. das Manöver entspricht größenordnungsmäßig einem Motorverschleiß von 100000 km oder mehr. Ich würde versuchen mit der Werkstatt vernünftig über eine Motorüberholung zu sprechen, Austausch aller Lager, Ventilschaftdichtungen, Kolbenringe und-was-weiß-ich. Vielleicht ist die Werkstatt haftpflichtversichert (wenn der Lehrjung' das verbockt hat), oder man kann über Kostenbeteiligung verhandeln, denn der überholte Motor wäre ja besser als der alte, hätte eine Garantie und wäre gut für die nächsten 200000 km.

Alles Gute - Gruß - Christoph


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - audinarr - 25.04.2011

ups, hab vergessen.
Du bist doch bei ADAC! Frag doch dort mal in der Rechtsabteilung nach. Einfach anrufen, hab ich auch mal gemacht und eine gute hilfreiche Antwort bekommen was rechtlich zu machen ist!!

Nochmals Grüße,
Mario


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - Sebastian - 25.04.2011

Also der Ludolf Vergleich hinkt, das ist Dir ja schon bewusst. Die wollten ja auch keine weiteren 200tsd km mit fahren.
Aber die Idee mit der festgestellten ölspulänge werde ich verfolgen und auch das mit dem vernünftig reden mache ich. Ich komme mit den Herren dort idr sehr gut aus und wenn ich für einen vernünftigen Preis eine generalüberholung bekomme....


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - alpha1hit - 25.04.2011

Moin Sebastian,

er kann jetzt nach der Neubefüllung durchaus geräuschlos und folgeschadenfrei laufen, kann aber auch gravierend Schaden genommen haben (Pleuel- und/oder Kurbelwellenlager).

M.E. musst Du damit rechnen, das Du in wenigen tausend Kilometern, wenn er denn Schaden genommen hat, mit einem kapitalen Motorschaden rechnen musst, der das Auto höchstwahrscheinlich zu einem wirtschaftlichen Totalschaden macht (ATM beim Smile )

Ich würde wie folgt vorgehen:

Mit den Unterlagen von Werkstatt (Rechnung), ADAC und Polizei zum Anwalt und von diesem ein Schreiben an Deine Werkstatt aufsetzen lassen, in dem Du dir die Ansprüche aus Folgeschäden (Motorschaden) gegen Deine Werkstatt sicherst. Anderenfalls wir es für Dich sehr schwer werden, den rechtlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler der Werksatt (Ölablssschraube) und einem Motorschaden zu beweisen.


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - audinarr - 25.04.2011

(25.04.2011, 22:00)alpha1hit schrieb: Ich würde wie folgt vorgehen:

Mit den Unterlagen von Werkstatt (Rechnung), ADAC und Polizei zum Anwalt und von diesem ein Schreiben an Deine Werkstatt aufsetzen lassen, in dem Du dir die Ansprüche aus Folgeschäden (Motorschaden) gegen Deine Werkstatt sicherst. Anderenfalls wir es für Dich sehr schwer werden, den rechtlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler der Werksatt (Ölablssschraube) und einem Motorschaden zu beweisen.

sehr gut!!! Erste Sahne Erste Sahne Erste Sahne Erste Sahne genau so!!! Auch egal wie nett der Werkstattonkel auch ist, genau so würd ich das machen!


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - cabriodealer - 25.04.2011

@Manfred

Sag ich doch...

der dealer


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - Sebastian - 25.04.2011

Zum Thema ATM. Gibt es heute immernoch einem ATM bei audi für ein 20 jähriges Auto (wobei der ja auch im A4 verbaut wurde)? Was kann denn so ein generalüberholter ATM beim freundlichen kosten ?


RE: Fahren ohne Ölablassschraube, ab wann Motorschaden - alpha1hit - 25.04.2011

Hi Sebastian,

beim Smile würde ich einen ATM mit Einbau auf >7T€ schätzen. Die Experten mit Zugriff auf´s System können Die sicher genaue Zahlen nennen.

Es geht nicht um Kleingeld.