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Standlicht und Nebelscheinwerfer - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Standlicht und Nebelscheinwerfer (/showthread.php?tid=11565) |
RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - H;o)lli - 19.03.2008 tornardo schrieb:Gibt es was, das gegen 4 Standlichter spricht?JA! Ich verlinke selbstverständlich jeden einzelnen Beitrag des oben schon von mir erwähnten Threads einzeln nur für Dich ![]() Gruss, H lli
RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - tornardo - 19.03.2008 vielen Dank für deine verlinkarbeit . ![]() ![]() ![]() Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei. Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist? Wäre nett
RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Audi-Driver - 19.03.2008 Hallo, hier ein Beitrag von Skorpi aus einem anderen Thread: Skorpi schrieb:Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 13:13:50Man kann ja heut zu Tage allen möglichem "Mist" anbauen.... RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - tornardo - 19.03.2008 Vielen Dank erstmal. Da ich brav die Suche-Funktion genützt habe, hab ich diesen Beitrag bereits gelesen. Aus diesem gehen aber die Quellen nicht hervor. Daher die Frage, ob die 2 Standlichter fix sind, oder ob was gegen 4 spricht. Daher bräuchte ich die Quelle dieser Aussage. RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Pägger - 19.03.2008 Nabend Leider habe ich gerade keinen Link zu einem Gesetzestext, aber man darf bis zu sechs Standlichtquellen an der Fahrzeugfront haben. Suche noch nach dem Beweis. So long Pägger RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Audi-Driver - 19.03.2008 Sorry, da habe ich gerade den falschen Thread erwischt: Hallo, hier noch ein weiteres Statement von Skorpi. Übrigens aus dem gleichen Thread, aber die hast du ja alle schon gelesen. Ralf Skorpi schrieb:Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind. RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - H;o)lli - 19.03.2008 tornardo schrieb:Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei.Da gibt's kein Widerspruch. Der eine (Max) weiss es nicht genau, der andere (Skorpi) weiss es genau. tornardo schrieb:Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist?Google ist auch Dein Freund: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 StVZO § 51 Gruss, Holli RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Pägger - 19.03.2008 Da hatte ich wohl Blödsinn im Kopp ![]() Hab das mit den maximal vier Leuchten auch eben gefunden. RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Bayerndiesel - 20.03.2008 Hallo Freunde der lichttechnischen Einrichtungen, ![]() hab da mal im Netz eine Broschüre der Dekra über die Vorschrift von lichttechnischen Einrichtungen gefunden. Denke, diese ist sehr aussagekräftig (91 Seiten) und behandelt sämtliche Kraftfahrzeuge; also auch Motorräder, LKW's, Anhänger usw.; sind auch die einzelnen § der Richtlinien angegeben. Vielleicht stillt diese pdf-Datei den Wissenshunger und bringt Licht ins Dunkel.
RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - H;o)lli - 20.03.2008 Moin Winni! Hauptsache, irgendwer liest sich solche Hinweise überhaupt durch... Gruss, H lli
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