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Beifahrer Airbag - Druckversion

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- pkkeule - 17.11.2003

Hallo alle zusammen,

weis einer wie man den Beifahrer Airbag deaktivieren kann zwecks Kindersitz ?

Ich meine nicht umbedingt ausbauen, sondern eventuell per Audi PC vorrübergehend still legen.

Gruß
Keule


- schlockie - 17.11.2003

Wie es geht weiß ich ungefähr noch. Muß mir nur noch mal den 5stelligen Code organisieren.
Das Problem ist, daß es nicht genehmigt ist.
Wenn Du das Risiko selbst tragen willst...............


- pkkeule - 17.11.2003

Hallo scklockie,

wie ist nicht erlaubt, den Airbag auszuschalten oder ein Kindersitz vorne zu montieren?

Besorgts Du mir den Code?

Danke
Keule


- schlockie - 17.11.2003

VW/Audi erteilt keine Freigabe für die meisten Fahrzeuge betreffs Abschalten des Beifahrerairbags.
Der normale "frühere" Weg war: Deaktivieren über VAG 1551 mit einem Code und zusätzlich die Stecker trennen und einen Kabelwiderstand dazwischenstecken.
Dann mußte ein Zettelchen unterschrieben werden und der wurde an das Kraftfahrtbundesamt geschickt. Dann wurde der Fahrzeugbrief und Schein geändert. Also auch mit recht hohen Kosten verbunden.
Doch dann hatte ein Autohaus seine Arbeit wohl nicht richtig gemacht.
Sie vergassen den Widerstand dazwischenzubauen und deaktivierten nur über VAG1551. (Bzw Sie waren der Meinung, daß dies ausreicht).
Dies kostete einem Baby das Leben. Eine junge Mutter hatte einen Autounfall und der Beifahrerairbag ging auf trotz Abschaltung.
Dieser brach dem Kind das Genick, da es mit dem Gesicht zur Sitzlehne saß.
Seit diesem Zwischenfall untersagte VW/Audi das Abschalten der Beifahrerairbags bei allen Fahrzeugen außer denen, die ein speziellen Schalter, der mit dem Schlüssel zu bedienen ist, ausgerüstet waren.
Für den Code muss ich allerdings erst mal n bischen nachforschen da ich nicht mehr bei VW/Audi arbeite.
Wenn Du es abschalten willst, kommst Du aufkeinen Fall nicht umhin, den Widerstand einzubauen.


- pkkeule - 17.11.2003

Hallo Schlockie,

erstmal vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.
Also das das so "komplisiert" ist, hätte ich nicht gedacht und nun habe ich mir gedacht, einfach alles so zu lassen wie es ist da ich auf Bastelgeschichten nicht so wirklich stehe und das Leben meiner Kinder sehr wichtig ist.

Wäre auch nur eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gewesen wenns einfacher gewesen wäre.

Aber man darf ein Kind im passenden Kindersitz mit Gesicht zur Fahrtrichtung vorne benutzen, nur wichtig dabei der Sitz (Beifahrersitz) muß ganz nach hinten gestellt sein.

Sehe ich das richtig oder habe ich da eine falsch Information.

Danke
Keule


- schlockie - 17.11.2003

Solange der Airbag aktiv ist, kann kein Kind auf den Beifahrersitz geschnallt werden. Auch nicht wenn der Sitz ganz hinten steht. Ich denke mal die beste Lösung ist, daß Kind auf die Rückbank zu verfrachten.
Wenn Du es in die Mitte setzt, kannst Du es noch über den Rückspiegel beobachten.
Mit meiner Nichte hat das auch Problemlos geklappt. (Jetzt 3 Monate alt)
Ich nehme es zum. an, denn ich hatte mein Auto meinem Bruder geliehen und er hatte nichts Gegenteiliges gesagt. Und mein Beifahrer Airbag ist definitiv NICHT abgehängt und meine Schwägerin ist die ganze Zeit mit meinem Fahrzeug und Kind rumgegurkt.


- Lord of the Rings - 17.11.2003

Hi,

Kindr bis zu 12 Jahren duerfen in einem 4 sitzigen Auto nicht auf dem Vordersitz platznehmen - egal ob Airbag oder nicht. STVO
So einfach ist das.

Bis denne,

Lord of the Rings


- pkkeule - 18.11.2003

Hallo Lord........,

das stimmt nicht mehr !!!

Siehe Hier: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/airbag.php

gruß
Keule


- Alex - 18.11.2003

Ne, ne... Lord hat da schon Recht!!!
In der STVO war es Kindern unter 12 Jahre nicht gestattet, vorne zu sitzen!
Erst in der STVZO ist es gestattet!

B)
Spässle muss sein!