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- Nolli - 29.06.2005 Hallo, ich habe eine Frage zur Parkscheibeneinstellung. Am Wochenende habe ich ein Ticket bekommen, weil ich die Parkscheibe am Vorabend auf die Anfangszeit der Parkscheibenpflicht des nächsten Tages gestellt habe. Fühle mich so ein bisschen verarscht. Noch mal zum mitschreiben: Parkscheibenpflicht 8:00 bis 18:00. Max. Parkdauer 2:00 h. Ich habe meinen Wagen um 18:30 abgestellt und die Parkuhr auf 8:00 eingestellt. Am nächsten Morgen um 9:45 habe ich ein Ticket an der Scheibe. Ist das OK ? Macht aber irgendwie keinen Sinn. Gruß Nolli - audifahrer 83 - 29.06.2005 Hallo!! Warscheinlich, weil du die Max. Parkzeit überschritten hast!! Vieleicht, gilt die auch dann, wenn keine Parkscheiben pflicht ist?! Gruß Marwin - Nolli - 29.06.2005 Nee, kann ich mir nicht vorstellen. Die max. Parkdauer gilt ja nur in der Zeit von 8:00 bis 18:00. Dafür ja die Parkscheibenpflicht in dieser Zeit. Ansonsten würde die Zeiteinschränkung von 8:00-18:00 keinen Sinn machen, wenn man eh nur 2:00h parken darf, egal zu welcher Zeit. - audifahrer 83 - 29.06.2005 Hallo!! Stimmt, daß macht Sinn Vieleicht hattest du es einfach mit einer übereifrigen Politesse zu tun!! Kann man da nicht irgendwie Wiederspruch einlegen?! Wenn du um 9:45 Uhr das Ticket bekommen hast, können die 2h ja so oder so nicht rum gewesen sein, egal bei welcher Ankunftszeit. Einfach nicht Überweisen und mal nen Briefchen hin schicken, vieleicht klappts?!
- Skorpi - 30.06.2005 Moin Nolli! Die Politessen im Tal sind ja richtig fleißig Also stehe da voll auf deiner Seite. Wenn man ab 8 Uhr für bis zu 2 Stunden parken darf (und du die Parkscheibe RICHTIG eingestellt hast), dürftest du da kein Ticket bekommen. WAS stand denn auf dem Zettel? Überschreitung der Parkdauer? Warte den schriftlichen Bescheid ab und dann würde ich mich dazu schriftlich Äußern! Oder vielleicht doch noch ein Zusatzschild übersehen (nur für Anwohner mit Parkausweis). Was noch komisch ist, und ihr euch merken solltet: Das Parken mit Parkticket. - zieht ihr ein Parkticket und überschreitet die Parkzeit, kostet das 10 EUR aufwärts - zieht ihr KEIN Ticket, kostet der Spaß nur 5 EUR Der Skorpi :blues: - Pfeife - 30.06.2005 Hi Nolli, kann Dir zwar nicht sagen, wie genau die rechtliche Lage und der Zusammenhang zu meiner Geschichte ist, aber vielleicht hilft's Dir trotzdem. In meiner Heimatstadt habe ich letztens so einen Parkschein aus dem Automaten geleiert und dabei - wohl wegen der Hitze - nicht darauf geachtet, daß man abends gar kein Ticket ziehen muß... gemerkt habe ich den Fehler, weil ich mich gewundert habe, daß der Parkschein eine Ablaufzeit angezeigt hat, die mir seltsam vorkam: 10:30 Uhr des Folgetages. Mein erster Gedanken war, die Uhrzeit in dem Automaten ginge so sehr verkehrt, aber bei genauerem Hinsehen war dann alles klar. Ich habe 1,5 h bezahlt - bezahlen muß man von 9-18 Uhr und es war abends kurz nach sieben. Ergo hätte ich mein Automobrumm also von kurz nach 19:00 bis 10:30 des Folgetages mit dioesem einen Parkschein stehen lassen können. Prima. Vielleicht hilft Dir das ja. Gruß Dirk
- Nolli - 01.07.2005 Hallo zusammen, das hört sich ja einigermaßen ok an. Werde wohl auch erst mal den "Anhörungsbogen" mit viel Text füllen. War übrigens nicht im Tal, sondern in Heidenheim, in der Nähe von Ulm. Haben wahrscheinlich gedacht, ah, ein "W" auf dem Nummernschild, der kennt sich hier eh nicht aus, dem verpassen wir mal ein Ticket. Naja, werde mal berichten, wenn ich Post aus Heidenheim bekomme, mit welcher Begründung sie mir das Ticket verkaufen wollen. Gruß Nolli - Dr.cab.Nob - 30.08.2005 Dirk, was treibste Dich auch wieder am A*** der Welt rum... Aber tröste Dich, ich habe letztens ne Knolle bei uns in der Straße bekommen, weil ich angeblich zu weit vom Gehweg weg geparkt habe Bogen abgewartet, Straße vermessen und zurückgesendet. Nix bezahlt und erledigt.
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