13.04.2005, 12:47
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13.04.2005, 13:05
Moin Nob,
uuff..wenn alle Punkte bei mir im Führungszeugnis stehen würde, dann müsste es als Paket zugestellt worden
Quatsch mit Soße ... natürlich stehen diese nicht im Führungszeugnis:
Zu den Thema "Verfall" der Punkte kann ich Dir diese Seite http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/punkte/punkte.html empfehlen. Dort steht alles, wie man die Punkte erarbeiten kann, aber auch wann und wie man die Punkte wieder los wird...
Gruß, Marco - Der "noch" keine Punkte hat
uuff..wenn alle Punkte bei mir im Führungszeugnis stehen würde, dann müsste es als Paket zugestellt worden
Quatsch mit Soße ... natürlich stehen diese nicht im Führungszeugnis:
Zitat:Wenn im Führungszeugnis steht:Quelle BZR
"Inhalt: Keine Eintragung",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen
Zu den Thema "Verfall" der Punkte kann ich Dir diese Seite http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/punkte/punkte.html empfehlen. Dort steht alles, wie man die Punkte erarbeiten kann, aber auch wann und wie man die Punkte wieder los wird...
Gruß, Marco - Der "noch" keine Punkte hat
13.04.2005, 21:05
Ohne dass ich mir den Link von Marco jetzt angesehen habe....
Antwort:
Die Punkte (alle!) verfallen nach 2 Jahren, wenn bis dahin kein weiterer Punkt gesammelt wurde.
Kommen Punkte in den 2 Jahren auf das Konto hinzu, werden diese addiert und die Zeit von 2 Jahren läuft von vorne ab....
Kuckst du hier
Im pol. Führungszeugnis sind lediglich Straftaten bzw. Vorstrafen aufgeführt.
Punkte sind nicht dabei.
Antwort:
Die Punkte (alle!) verfallen nach 2 Jahren, wenn bis dahin kein weiterer Punkt gesammelt wurde.
Kommen Punkte in den 2 Jahren auf das Konto hinzu, werden diese addiert und die Zeit von 2 Jahren läuft von vorne ab....
Kuckst du hier
Im pol. Führungszeugnis sind lediglich Straftaten bzw. Vorstrafen aufgeführt.
Punkte sind nicht dabei.
13.04.2005, 21:10
Ähm, Skorpi ?
Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ?
Gut ist auch www.verkehrsportal.de, hab da aber jetzt nicht nachgesehen...
Uwe
Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ?
Gut ist auch www.verkehrsportal.de, hab da aber jetzt nicht nachgesehen...
Uwe
13.04.2005, 21:14
Zitat:Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ?
das stimmt !!!!!
gruß
dalle
13.04.2005, 21:15
Warum schreibe ich überhaupt noch was ??
Ein Klick und alle Fragen wären doch damit beantwortet gewesen
Ein Klick und alle Fragen wären doch damit beantwortet gewesen
13.04.2005, 21:22
Ooch Marco,
sei wieder nett......
Uwe
sei wieder nett......
Uwe
13.04.2005, 21:26
13.04.2005, 21:28
ab wann gelten eigentlich punkte. ab dem vergehen oder ab dem richterspruch?
13.04.2005, 21:43
Wie ich es verstanden haben, sowohl als auch. Einmal nach rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten sowie bestandskräftige Bußgeldbescheide, durch die eine Geldbuße von mindestens 40 und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde.
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm
Oder fällt dem Skorpi da etwas anderes ein ?
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm
Oder fällt dem Skorpi da etwas anderes ein ?
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