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Ersatzrad Pflicht??? - Druckversion

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+--- Thema: Ersatzrad Pflicht??? (/showthread.php?tid=12404)

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Ersatzrad Pflicht??? - kawa116 - 05.05.2008

Guten Morgen,

weiss jemand von euch, ob es Pflicht ist, entweder ein Reserverad oder alternativ dieses Reifenflickspray mit Pumpe mitzuführen?


RE: Ersatzrad Pflicht??? - risingsun - 05.05.2008

Jep, ist Pflicht. Deswegen bekommt man beim Gasumbau mit Radmuldentank auch immer einen Kompressor mit Flickkleber dazu.

Ausnahme sind nur die Runflat-Reifen oder Ausnahmegenehmigung bei Sonderfahrzeugen (z.B. bei einem Trike)


RE: Ersatzrad Pflicht??? - Mathmos - 05.05.2008

Moin,

dazu habe ich auch mal eine Frage.
Ich habe bisher den Reifenflickkleber nur bis zu 15 Zoll Reifen gesehen.
Gibt es den auch für bis zu 17 oder 18 Zoll Reifen.

Gruss

Holger


RE: Ersatzrad Pflicht??? - FelixXx - 05.05.2008

Ich würde mir den nur als Alibi ins Auto legen.

Mir würde es im Traum nicht einfallen, meine Felgen mit dem Klebezeugs zu versauen.

Mfg Felix


RE: Ersatzrad Pflicht??? - Ralph - 05.05.2008

Wo steht das denn das das Pflicht ist, und ist das überhaupt noch üctüell??

a) können Frauen eh keinen Reifens elber wechseln, meistens jedenfalls
b) ich bin im ADAC, wozu brauche ich nen Ersatzreifen?!?

ich hab jedenfalls keinen im Auto!


RE: Ersatzrad Pflicht??? - kawa116 - 05.05.2008

Vielleicht kann ja das ein oder andere der Rennleitung was dazu sagen.


RE: Ersatzrad Pflicht??? - V6TC - 05.05.2008

... ich bin mir auch ziemlich sicher, daß es Pflicht ist entweder ein Reserve- bzw. Notrad mitzuführen, oder einen Reifenpannen Spray.Waaat?

Über die Sinnhaftigkeit können wir sicher elendslange Threads führen - da hat wohl jeder seine eigene Meinung.Das ja man doof


RE: Ersatzrad Pflicht??? - Kai - 05.05.2008

Hallo zusammen,

spontan würde ich auch eher sagen, dass es dem Fahrer selber überlassen ist!

Verbandskasten, Warndreieck - OK!
Aber welcher TÜV-Prüfer oder Polizist hat schon einmal nach einem Reservereifen geschaut? Vor allem müsste dann auch überprüft werden, ob das passende Werkzeug (Radschlüssel, Wagenheber und vieleicht sogar Felgenschloss) ebenso mitgeführt werden. Ansonsten bringt mit der Ersatzreifen ja nicht viel ...

@ V6TC:
Das kann natürlich in "Austria" bei Euch wieder völlig anders aussehen! Smile


RE: Ersatzrad Pflicht??? - joern68 - 05.05.2008

Hallo,

hier eine ausführliche Stellungnahme des TÜV Süd zum Theman Ersatzrad:

Ersatzreifen: Das fünfte Rad wird überflüssig
Es ist sprichwörtlich überflüssig – das fünfte Rad am Wagen. Tatsächlich werden immer mehr Neuwagen in Deutschland inzwischen ohne Ersatzreifen ausgeliefert. Stattdessen setzen die Hersteller auf Reifen, mit denen man auch ohne Luft weiterfahren kann, und auf Reparatur-Sets, die Autos innerhalb weniger Minuten und ganz ohne Reifenwechsel wieder fahrtüchtig machen. Welche Systeme es gibt und wie damit umzugehen ist, erläutern die Fachleute von TÜV SÜD.

Plötzlich verliert ein Reifen Luft? Bisher hieß es dann aussteigen, Ersatzrad aus dem Kofferraum holen und mühsam Reifen wechseln. Doch inzwischen suchen viele Fahrer in ihren Autos vergeblich nach einem Ersatzrad. Stattdessen können die Lenkerinnen und Lenker von Wagen mit so genannten Runflat-Reifen weiterfahren – zumindest bis zur nächsten Werkstatt.

Runflat-Reifen mit verstärkten Seitenwänden

Diese Technik steckt hinter den Runflat-Reifen: Sie haben verstärkte Seitenwände, die bei einem Platten das Fahrzeug samt Insassen auch ohne Luft tragen können. Der Fahrer bemerkt den Plattfuß durch eine Kontrollleuchte im Fahrzeuginneren und ein leicht verändertes Fahrverhalten des Autos. Trotzdem kann man auf den Runflat-Reifen noch mit einer Geschwindigkeit von maximal 80 Stundenkilometern bis zu 150 Kilometer zur Werkstatt fahren, sagen die Experten von TÜV SÜD.

Reparatur-Set: Strom aus dem Zigarettenanzünder

Statt einem sperrigen fünften Rad im Kofferraum findet sich stattdessen immer öfter auch ein handliches Reparatur-Set neben dem Verbandskasten. Dieses Set besteht meist aus einer Flasche mit einem flüssigen Gummigemisch und einem Kompressor. Hat man eine Reifenpanne, füllt man zunächst den flüssigen Gummi durch das Ventil in den kaputten Reifen und pumpt ihn dann mit Hilfe des Kompressors auf. Der Strom für den Kompressor kommt aus dem Zigarettenanzünder. Durch den Luftdruck wird das Gummigemisch in das Loch gedrückt und verschließt es innerhalb weniger Minuten.

Doch die Reparatur-Sets haben ihre Tücken: Nur kleine Löcher bis zu einer Größe von fünf Millimetern lassen sich damit problemlos reparieren. Sobald der Reifen ein größeres Loch hat, der Reifen von der Felge gerutscht oder der Mantel an der Seite beschädigt ist, helfen die Reparatur-Sets nicht weiter. Wer sich also entschließt, zukünftig auf das Ersatzrad zu verzichten, sollte zusätzlich eine Pannenversicherung abschließen, um nicht hilflos am Straßenrand zu stehen, falls das Reparatur-Set nicht funktioniert, raten die TÜV SÜD-Experten.

Auch den regelmäßigen prüfenden Blick in den Kofferraum kann das Reparatur-Set nicht ersetzen. Während Besitzer von herkömmlichen Ersatzrädern immer wieder überprüfen sollten, ob der Luftdruck im Ersatzreifen noch stimmt und der Gummi nicht porös geworden ist, müssen Autofahrer beim Reparatur-Set auf das Verfallsdatum achten. Das Gummigemisch hält sich nur etwa fünf Jahre, danach muss das rund 50 Euro teure Set ersetzt werden.

Der entscheidende Vorteil der Reparatur-Sets ist ihr Gewicht. Gummigemisch und Kompressor wiegen zusammen nur etwa zwei Kilogramm – ein Ersatzrad inklusive Felge bringt es auf mindestens 20 Kilogramm, also das zehnfache Gewicht. Wer ein herkömmliches Ersatzrad durch die Gegend kutschiert, verbraucht etwa 0,2 Liter zusätzlichen Treibstoff auf 100 Kilometer. Ohne fünftes Rad sparen Autofahrer daher Geld an der Zapfsäule und schonen die Umwelt – schließlich entsteht bei der Verbrennung von zusätzlichem Treibstoff auch zusätzliches klimaschädliches Kohlendioxid.

Nichts riskieren

Eine gesetzliche Pflicht, einen herkömmlichen Ersatzreifen an Bord des Autos zu haben, gibt es nicht, erklären die TÜV SÜD-Fachleute. Wer einen Plattfuß allerdings mit Hilfe eines Reparatur-Sets flickt, muss danach umgehend in eine Werkstatt fahren. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) besagt nämlich, dass es sich bei der Reparatur eines Reifens um einen „Eingriff in ein relevantes Sicherheitsteil“ handelt. Daher darf nur ein Fachmann entscheiden, ob ein Reifen noch fahrtüchtig ist oder nicht. Das Flicken mit dem Reparatur-Set ist daher nur als vorübergehende Notlösung zulässig.

Damit dürfte alles klar sein.

Gruß Jörn


RE: Ersatzrad Pflicht??? - Kai - 05.05.2008

Zitat:Eine gesetzliche Pflicht, einen herkömmlichen Ersatzreifen an Bord des Autos zu haben, gibt es nicht, erklären die TÜV SÜD-Fachleute. Wer einen Plattfuß allerdings mit Hilfe eines Reparatur-Sets flickt, muss danach umgehend in eine Werkstatt fahren

Hallo,

so ganz lupenrein ist das aber auch noch nicht vom TÜV formuliert!

Die fehlende Verpflichtung zum Mitführen eines Ersatzrades könnte aber auch eine Verpflichtung zu einem Pannenset bedeuten! Das geht hier aus den Ausführungen nicht so eindeutig hervor! Oder habe ich etwas Überlesen oder falsch interpretiert? Cool