Blitzerwarner bei Navigationsger
#1
Hallo Leute, Hallo Wachtmeister Skorpi und Inspektor schwupp.

Da trinke ich gemütlich Kaffee und blättere nichtsahnend die neue Connect durch (wer es nicht kennt: Telekommunikationszeitschrift). Und was springt mir da ins Auge? Die ganzseitige Werbung von VDO Dayton für ihr Navigations-Autoradio MS 4150 RS mit C-IQ Blitzerinfo. Mit im Bild ist ein Starenkasten in Aktion.

Im Text steht dazu: "C-IQ Blitzerinfo warnt mit optischen und akustischen Signalen vor Gefahrenstellen entlang Ihrer Route, die häufig mit Ampelblitzern und fest installierten Radaranlagen versehen sind. Vorraussetzung ist…."

Im Kleinkleinkleingedruckten steht dann unter anderem noch: "Die Straßenverkehrsorung ist einzuhalten. Der Fahrer ist eigenverantwortlich für seine Fahrweise."

Für Interessierte ist hier noch der Link zur (separat zu erwerbender) Software: Klick.

Ich denke, solche Software in Navigationssystemen wäre in Deutschland verboten? War doch vor kurzem hier im Forum die Rede davon?


Gruß
Urmel *verwirrt*

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#2
Vielleicht ein blöde und nicht ganz passende Antwort:

Bei uns im Lokalradio wird auch ständig vor mobilen Blitzanlagen der Polizei und der Ordnungsbehörden gewarnt! Das scheint zumindest erlaubt zu sein ...
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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#3
Hallo,

ich versuch's mal mit meinen bescheidenen Juristereikenntnissen:

Es scheint wieder typisch deutsche Doppelzüngigkeit im Spiel zu sein... verkauft werden darf alles (man darf ja auch einen klassischen Radarwarner kaufen) aber benutzen darf man ihn nur auf dem eigenen Grundstück... liefern die ne Blitze zum ausprobieren mit? (Spaß)

@kai:
m.w. ist die "passive" Kenntnis von Blitzern erlaubt - und dazu zähle ich auch die durchsagen im Radio, denn die melden ja nur einen Standort. Man kann ja auch niemanden zwingen, seinen Freunden nichts von einer entdeckten Blitze zu erzählen. Da wären wir dann ganz schnell in einer Diskussion der Grundrechte...

Verboten ist hingegen die "aktive" sprich situationsbezogene Warnung, wie es Radarwarner oder aufgebohrte Navi-Systeme tun.
Der Anbieter dieser Navi-erweiterungen schreibt dazu ganz nett, man solle die Software vor Fahrtantritt nutzen und die Strecke studieren - alles was man sich merken könne, sei erlaubt...
Audi Cabriolet, 2,6l, 1996, Leder, Klima, E-Dach, Schalter, Funk-ZV, beide Rheinhold-Module, Bluetooth-FSE, Ipod-Einspeisung, Blaupunkt Aktiv-Sub, GPS via PDA mit TMC (Festeinbau) und mit ohne tote B
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#4
.......Respekt Herr Jurist Big Grin ...das wars ansich schon fast....kleiner Hintergrund noch: Die Radiodurchsagen sind wie bereits gesagt passive Aktivitäten und haben noch eine weitere Eigenschaft, sie tragen zur Vorbeugung bei, bei den "Grünen" sagt man immer so schön "Prävention".
Leute die an den durchgesagten Stellen, dies sind halt meistens Unfallhäufungsschwerpunkte, sonst zügig bis schnell fahren, fahren auf grund der Radiodurchsage langsamer um nicht erwischt zu werden.
Somit hat man auch ein Ziel erreicht. Zwinker
Immer wiederkehrende Kontrollen an gewissen Stellen tragen sogar zum Lerneffekt bei, indem der Betroffene sich sagt:" Hier werde ich mal langsam fahren, hier stehen ja eh immer die Bullen!" B)

Zum rechtlichen sei zu sagen, das jegliche Art von aktiver Radarwarnung durch Gerätschaften polizeilich verfolgt werden kann.
Radarwarngeräte wie man sie kennt können zum Zeitpunkt des Vorfalls beschlagnahmt werden und der Gebrauch wird mit einer Anzeige geahndet.

Viele Grüße,
[Bild: sdb33519.gif] schwupp [Bild: sdb33519.gif]
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene Da bin ich aber traurig!  .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio Big Grin
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#5
Umso verwunderlicher ist es ja, das ein Unternehmen wie VDO Dayton eben diese Funktion ganzseitig anpreist. Das zeugt nicht eben von Seriosität.

@seaac: Das ist das erste Mal, dass ich die Wörter "Jurist" und "bescheiden" in einem Satz höre… Big Grin

Grüße
urmel

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#6
Ein Kollege von mir verwendet schon ewig die Infos zu Radarfallen über sein PDA-NAVI. Die PLUGINS gibts soweit ich weis ganz kostenlos und legal auf RADARFALLE runterzuladen. Die Seite ist auch sonst sehr zu empfehlen. Bieten dort diverse Software mit BLITZWARNERN für verschiedenen Navis an.


BRUCHI
[Bild: tn_np_FAKE.jpg]
AUDI A4 Quattro DTM Edition
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#7
Nun ja, besitzen darf man ja vieles. Nur anwenden eben nicht. Das ist ja der Knackpunkt und im Falle VDO Dayton sogar irreführende Werbung. Wenn wir das mal (ziemlich) überspitzt ausdrücken: Anstiftung zu einer Straftat. Ninja

Oder liege ich jetzt komplett falsch?

Gruß
urmel

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