Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut
#1
Hallo zusammen,

mir ist eben was ganz tolles passiert.

Wollt vorhin (24 Uhr) in die Tiefgarage meiner Mietwohnung fahren-betonung liegt auf fahren. Leider hat sich mein Auto aber entschieden lieber zu rutschen.

Ich bin voll ins Garagentor gerauscht. Mit Müh und Not bin ich auf der spiegelglatten Auffahrt rückwärts wieder rausgekommen.

Die Straße selbst war nocht nicht glatt.

Den Hausmeister hab ich dann erstmal aus dem Bett geholt und das alles gezeigt-erst dann hat er obwohl Glatteis den ganzen Tag im Radio angesagt war die Auffahrt gestreut und gemeint das ihn keine Schuld trifft, da es nach 20 Uhr und vor 7 Uhr war.

Hat jemand von Euch mit solch einem Fall Erfahrung? Hab ich eine Chance den Schaden an meinem Auto beglichen zu bekommen.

Danke im vorraus für Eure Antworten.

Gruss

Marco
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#2
moin,
naja also zur rechtlichen seite des Housemeisters kann ich dir nix sagen aber wenn da keiner zahlt blecht sicher die vollkasko...
guten rutsch wünsch ich jetz lieber mal dir und nich deinem cab Zwinker

sees
Hobby:
DAS  Cabrio mit viel drin und dran

Alltag:
A6 4F 4.2 eine Sänfte mit viiiiiel Platz...

[Bild: atsu-3.jpg]
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#3
Moin!
Nach dem, was ich so gelesen habe, muss nur während der Hauptverkehrszeit gestreut werden, und die inst werktags von 07:00-20:00 Uhr und sonntags von 08:00-20:00 Uhr.
Ärgerliche Sache das.
Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#4
Hallo Marco,

das sieht schlecht aus, mit Schadensansprüchen an den Vermieter.
Zitat:werktags von 07:00-20:00 Uhr und sonntags von 08:00-20:00 Uhr
Das ist die eine Seite. Gilt meines Wissens für Gehwege zur Eingangstür und vor Wohnhäusern. Bei Garagen kann das anders sein. Dazu stellt sich noch die Frage: Was hast Du für eine Garage? Ist es eine Einzel- oder Doppelgarage mit direkter Zufahrt von der öffentlichen Straße. Oder doch eher über einen Garagenhof? Ist es eine Garage in einer Tiefgaragenanlage einer Wohnanlage mit einer Einfahrt für alle Garagenmieter?
Zum Thema Schneebeseitignug steht in meinem Garagenmietvertrag folgendes zum ankreuzen:
Zitat:(...) § 11 - Hausordnung
l) Bei Schneefall und/oder Glatteis ist der XMieter OVermieter - zur Scheeräumung und zur Streuung mit abstumpfenden Mitteln verpflichtet. Die Verwendung von auftauenden Salzen ist nicht zulässig. Für den Fall, dass der Mieter diese Verpflichtung übernommen hat, hat er dafür Sorge zu tragen, dass durch die Reinigung b.z.w. Streuung im Bereich der von ihm gemieteten Garage nicht die Zufahrt zu anderen Garagen, Eingängen oder Durchgängen behindert wird. Sofern die Garage direkt an einer öffentlichen Straße liegt, ist der Mieter zur Schneebeseitigung und Streuung gemäß den behördlichen Vorschriften verpflichtet. (...)
In meinem Fall fahre ich durch ein Zufahrtstor auf einen Garagenhof über den ich dann direkt an meine Tiefgarage komme. Ich muss also auf dem Hof, vor dem Garagentor räumen/streuen. Für den Gehweg vor dem Hof ist der Vermieter zuständig.
Wie das nun bei einer Einfahrt zu einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage in einer Wohnanlage aussieht weiß ich auch nicht. Müsste man mal in den Mietvertrag gucken...
Gruß aus Berlin, Marcus
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#5
Hallo zusammen,

also die Tiefgarageneinfahrt geht direkt von einer Nebenstraße ab. Die Einfahrt ist ja auf jedenfall Privatgelände und führt eine Gemeinschaftstiefgarage mit ca 50 Stellplätzen.

Das es gewisse Zeiten gibt wo auf jedenfall gestreut werden muss ist mir bekannt.

Es gibt aber auch Aussagen, dass eine Tiefgarageneinfahrt immer befahrbar sein muss. Zudem gibt es Urteile in denen bei einer angesagten Glättegefahr durch überfrierende Nässe eine besondere Pflicht des Streuens besteht.

Wenn ich auf einer öffentlichen Straße bei Glätte einen Unfall verursache weil ich nicht mit Ordnungsgemäß unterwegs bin, dann sehe ich ein das ich Schuld bin, aber in so einem Fall kann man ja überhaupt nichts machen-doch-den Kanll abwarten.

Vor allem gab es in unserem Kreis den ganzen Tag die Warnung das in die Nacht hinein mit Glätte zu rechnen ist. Es gab sogar Unwetterwarnungen (wenn man das so nennen will).

Der Scahden an meinem Wagen beschränkt sich äußerlich auf eine zerkratzte Stoßstange und Motorhaube. Was alles beim Aufprall innen verbogen oder abgebrochen ist, weiß ich noch nicht.

Was mich nur echt anko... ist die Tatsache das mir wahrscheinlich Versicherungseinstufung hochgesetzt wird.

Werd mal meinen Rechtschutz fragen ob die in soclh einem Fall das übernehmen würden. Zudem mal zu Audi fahren und nen Kostenvoranschlag einholen.

Gruss

Marco
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#6
Marco,

Du solltest auf keinen Fall erwähnen, dass Du von der "Unwetterwarnung" gewusst hast. Das könnte von jeder Versicherung - u. U. auch von Deiner Vollkasko - als grob fahrlässig eingeschätzt werden, und somit von jeglicher Leistung befreien. -az2-

Hoffen wir mal das Beste...

Gruss

Peter Ganz geschmeidisch...
Gruss aus Nordwest!

Peter Ganz geschmeidisch...
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#7
Hi,

das mit grob fahrlässig kann mir von der Versicherung nicht vorgeworfen werden-die Haftpflicht zahlt immer. Sie kann nur so ne Art Vertragsstrafe aussprechen. aber das ist ein anderes Thema.

Die Straße war auch nicht Glatt. Wenn die Straße schon glatt gewesen wäre, hat ich die Einfaht auch gemieden.

Diese Warnungen vor Glätte sind ja das was ich dem Hausmeister vorwerfe-diese wurden von Ihm nicht beachtet.

Hab mir das ganze heut nochmal angeschaut und den ganzen Aufbau der Einfahrt mal genau angeschaut. Der diese Auffahrt geplant hat, hatte meiner meinung nicht wirklich einen Plan.
Normalerweise wird der Öffner für das Tor vor der Schräge angebracht. Ich dagegen muss erstmal die hälfte der Schräge herunterfahren um den Öffner zu betätigen. Im normalfall wär ich bei einem Rutsch durch das bereits geöffnete Tor gerutscht.

Was noch etwas stutzig mach ist die Wahl des Untergrundes. Es sind handelsübliche Plastersteine-glaub die heißen H-Steine.
Als der Hausmeister ankam hat er erstmal auf Steine geschimpft.
"Schon wieder die H-Steine!". Das Problem ist also bekannt gewesen.

Alle anderen Auffahrten die ich bis jetzt befahren bin waren etweder richtig Asphaltiert oder bestanden aus eine Betonschicht mit Rillen bzw einem Profil für den Ablauf des Wassers.

Mal sehen was herauskommt.

Gruss

Marco
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#8
Mers schrieb:Hi,

das mit grob fahrlässig kann mir von der Versicherung nicht vorgeworfen werden-die Haftpflicht zahlt immer. Sie kann nur so ne Art Vertragsstrafe aussprechen. aber das ist ein anderes Thema.

Selbstverständlich hast du grob fahrlässig gehandelt!
Die Haftpflicht jedoch zahlt nur Schäden Dritter, also in dem Fall das Garagentor/Schranke aber deinen Schaden deckt in dem Punkt nur deine VK ab. Hast Du eine?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
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VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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#9
Wenn man im Radio eine Glatteiswarnung gehört hat und dann eine glatte Auffahrt herunterrutscht, ist es dann nicht ein bißchen abwegeg, dafür die Pflastersteine oder die Position des Türöffners verantwortlich zu machen?
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#10
Hallo,

mein Wagenist leider nur in der Teilkasko.
Mit immer zahlen meinte ich das das Tor auf jedenfall gezahlt wird.

Grob fahrlässig hätte ich gehandelt, wenn ich gewußt hätte das die Einfahrt glatt ist.

Wenn die Straße glatt gewesen wäre, hätte ich den Versuch erst garnicht gestartet in die Tiefgarage einzufahren. Natürlich hätte ich aussteigen können und prüfen können ob die Einfahrt von der Glätte betroffen ist. Macht das jemand? Nein!

Das mit dem Toröffner und die Beschaffenheit der Steine waren halt Nebeneffekte die auch zu dem Vorfall geführt haben.

Das ich einen Teil der Schuld trage ist mir auch klar. Nur werd ich auch versuchen meine Forderungen durchzusetzen.

Die Hausverwaltung übergibt das ganze jetzt auch Ihrer Versicherung. Mal sehn was bei rauskommt.

Gruss

Marco
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