Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden
#11
Hallo Pinguinfreunde

Torsten, der war gut. Ich habe mal wieder gelacht Big Grin Das war nötig. Oder war mir doch Wiegald im Weg ? Ätschibätsch

Geri, ich habe das im Konjunktiv formuliert, weil hier keine Rechtsberatung gegeben werden darf und das Board bei der Diskussion von hypothetischen Fällen aus der Haftung ist. Aber um darauf zurück zu kommen: Ich war der veräppelte Das das kacke oder was?!

Ollfried, ich stimme für "handhabbar" (liest sich wie ne Stadt im mittleren Osten)

Der Benz ist mein Winterdiesel und wurde schon letzte Woche "entmannt" allerdings ohne Schaden. Uuups MB hat übrigens immer die Teile auf Lager (für 18,50) Warum wohl ?
Heute wurde erstmal Anzeige erstattet. Fürs Protokoll. Mann war der Blaue motiviert Dry

Gruss
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.
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#12
Hi Thilo,

mein Wissensstand ist folgender: Wenn der Stern geklaut ist, zahlt die TK nen neuen inkl. Einbau plus Reparatur aller Begleitschäden abzgl. evtl. Selbstbeteiligung. Cool
Hängt der Stern jedoch noch am Auto, liegt kein Diebstahl vor, ergo würde höchstens die VK greifen, was i.d.R. mit einer Hochstufung verbunden ist... Da bin ich aber traurig!

Aber mal was Anderes: Was hast Du denn für nen Fuhrpark? Audi, Opel und Taxi? Vertragen sich die drei denn untereinander? Is dat wirklich so?
Nix wie weg!
Grüße von der Ems,
Andreas

Saison 04-09: Typ89 Cabriolet ABK EZ 20.06.1994
Daily Driver:    A4 B6 Cabriolet BFB EZ 16.06.2004
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#13
Hoi!
Das ist dann ein ganz normaler TK-Schaden. Wir gehandelt (sic!) wie von Lemmy beschrieben.
Die Erfahrung durfte ich mehrfach machen....
Ollfied
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#14
Ollfried schrieb:
Guro schrieb:also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.)
Das ist völliger Unsinn.

Und ganz davon abgesehen war das auch nicht die Frage.

War natürlich klar das der Herr wieder alles besser weiß! Zitieren klappt ja schon aber mit dem Lesen.....
Wenn es um den Stern geht - dann ist der normalereise
Guro schrieb:direkt mit dem Fahrzeug verbunden
und so steht es ja auch in meinem Beitrag! Habe bereits, wie die anderen auch, gesagt, dass das die TK betrifft. Also erst lesen - dann meckern! Zwinker

Und scheinbar gab es bei dir ja noch keinen Fahrzeugeinbruch - sonst könntest du bei der Tk und Außenversicherung ja etwas besseres beisteuern!
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#15
@ all,

ich glaube, da muß ich mich nun doch mal mit einklinken und vielleicht einiges richtig stellen.

Versicherungsschutz in TK:

U.a. alles was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und gestohlen wird; mit dabei sind auch die dazugehörigen Reparaturkosten. Diese Reparaturkosten sollten aber schon irgendwie mit dem Diebstahl in Zusammenhang gebracht werden können (Negativbeispiel: Kaputte Dämpfer nach Radiodiebstahl oder zerstörtes Dach und beschädigte Stoßstange). - Bei serienmäßigen Sachen -> also alles.
- Bei Zubehörteilen wird dabei unterschieden, ob es sich um

1. beitragsfrei mitversicherte Zubehörteile, wie z. B. Radio, Lautsprecher, fest eingebaute Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, Telefon (Festeinbau) mit Antenne usw - auch nachträglich montiert. Meist ist der Wert so auf 5.000,- EUR begrenzt

2. Sollten die festverbundenen Teile nicht in dieser Liste der beitragsfreien Zubehörteile auftauchen, sind sie nur durch Beitragszuschlag zu versichern (z. B. Bar, Dachkoffer, Doppelpedalanlage, Panzerglas, Postermotive unter Klarlack, Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften). Hierbei ist bei Vertragsabschluss der angegebene Wert gegen Beitragszuschlag mitversichert.

3. Es gibt auch noch Zubehörteile, die auch nicht durch Beitragszuschlag versichert sind, wie z.B. Atlas, Autodecke, Autokarten, Brillen, Ersatzteile (soweit nicht serienmäßig), Fotoausrüstung über einen bestimmten Wert, Laptop, Magnetschilder, Mobiltelefon (Handy) usw.

Vandalismusschäden als Folgeschäden sind demzufolge dann nur mitversichert, wenn zugleich ein versicherter Schaden (Diebstahl von Autoteilen und -zubehör, Raub des Fahrzeugs o. ä.) vorliegt. "Reine" Vandalismusschäden, also ohne versicherten Schaden ist nur durch die Vollversicherung gedeckt.

Abgezogen vom Entschädigungswert wird die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Nachzulesen ist das alles in Euren Bedingungswert für die Fahrzeugversicherung.

Die Außenversicherung ist in der Hausratversicherung geregelt. Die tritt eigentlich nur dann ein, wenn sich Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung/Haus befinden. Diese müssen sich dann aber auch in einem verschlossenen bzw. abgesperrten Behältnis oder Raum befinden. In wie weit hier ein Kfz als "verschlossenes Behältnis" angesehen wird, ist eine Auslegung der Hausratversicherung bzw. Bedingungen (Bei einem Cabrio sehe ich da aber schwarz). Darüberhinaus gibt es aber auch noch Versicherer, die in ihren Bedingungen den Diebstahl von Hausratgegenständen aus Kfz gesondert durch eine Klausel regeln. Dies ist dann auf einen bestimmen Prozent- oder Promillewert der Versicherungssumme begrenzt; es kann auch eine sog. "Nachtzeitklausel" (meist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) gelten. Dies steht aber auch in den jeweiligen Bedingungen der Hausratversicherung.

Ich hoffe Euch somit mal ein bisschen Licht in die Dunkelheit gebracht zu haben; ist schließlich Advent Ätschibätsch

Ich hätte aber da vielleicht auch mal einen Wunsch zu Weihnachten:

Es muß doch nicht immer sein, dass man sich hier in der Öffentlichkeit angiftet!! Nutzt doch dafür, wenn es sein muß die "PN" oder "Email"-Funktion.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#16
Dem gibts glaub ich an dieser Stelle nichts mehr hinzuzufügen, oder? Schönes Schlusswort! Amen. Und auch von mir noch eine schöne Adventszeit! Smile
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#17
Guro schrieb:
Ollfried schrieb:
Guro schrieb:also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.)
Das ist völliger Unsinn.

Und ganz davon abgesehen war das auch nicht die Frage.

War natürlich klar das der Herr wieder alles besser weiß! Zitieren klappt ja schon aber mit dem Lesen.....
Wie bitte? Du schreibst Unsinn, das habe ich gesagt. Und da stehe ich zu. Was Dein Kommentar 'das der Herr wieder alles besserr weiß' hier soll weiß ich nicht.
Zitat:Wenn es um den Stern geht - dann ist der normalereise
Guro schrieb:direkt mit dem Fahrzeug verbunden
und so steht es ja auch in meinem Beitrag! Habe bereits, wie die anderen auch, gesagt, dass das die TK betrifft. Also erst lesen - dann meckern! Zwinker
Nein, hier ging es darum, ob andere Dinge auch ersetzt werden, die bei nem TK-Schaden verschwinden.
Zitat:Und scheinbar gab es bei dir ja noch keinen Fahrzeugeinbruch - sonst könntest du bei der Tk und Außenversicherung ja etwas besseres beisteuern!
Ich hatte genügend Autoeinbrüche, also erzähl mir nix. Autoradios sind zB mit versichert. Demnach schreibst Du oben - immer noch - Unsinn.
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#18
Ei, des kann man auch etwas höflicher formulieren. "Unsinn" ist so ein schlechtes Wort. Peace und lange Haare. Der Winni hat doch höflich um was gebeten. Vielleicht tut ihr ihm mal den Gefallen...
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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