ich bin RUINIERT!!!brauche Rechtsbeistand
#21
Hi Tamer,

ich finde es gut, was und wie Du hier Deinen letzten Beitrag verfasst hast !!

Hört sich jetzt auch schon etwas anders an und einiges wird auch verständlicher.

Wie Du schon schreibst, ist das Überholmanöver der Polizei (und die von Dir angegebenen §§) ohne Belang. Im Moment kann ich aus den Bildern aber auch nicht ersehen, ob, und wenn ja, ein Fehlverhalten der Polizei vorliegt.

Anders sieht es mit dem von Dir geschildertem Verhalten des Polizeibeamten aus.(Du hast recht, vielleicht hatte er einen schlechten Tag, Ärger zu Hause, fühlte sich von Dir durch Dein Beschleunigen verarsch.. usw).
Dies berichtigt ihn allerdings nicht, Dich als Irren zu bezeichnen - hierbei handelt es sich um eine Beleidigung. Wird aber sicher schwierig, das zu beweisen.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist Deine Aussage, Du hättest beschleunigt um ihn nicht reinzulassen nicht verwertbar, wenn er diese Anschuldigung an Dich nicht vorgebracht hat und Dich gleichzeitig auf Dein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam gemacht hat.
Ein Beweis Deines Verhaltens durch Viedeoaufzeichnung und Aussage des/der Beamten bleibt davon allerdings unberührt.

Nun zu Deinen Fragen:

Wirst Du erfahren, wenn Du einen Anwalt hast - dieser erhält Akteneinsicht
Eine Tonbandaufnahme hat er sicher nicht
Er ist nicht verpflichtet, Dir eine Videoaufnahme zu zeigen
Das kann 6-12 Wochen dauern
Falls er einer Verkehrsstrafanzeige fertigt, wird diese nach Bearbeitung (Anhörungsbogen, eventuell Vorladung zu einem Verkehrssachbearbeiter)an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Es ist Dir ja hier von mehreren empfohlen worden, Dir einen Anwalt zu nehmen.
Dies kann ich Dir auch nur nochmals empfehlen -warte allerdings solange ab, bist Du erfährst, ob eine Strafanzeige vorliegt.
Wegen des zu schnell fahrens, brauchst Du Dir keinen Kopf machen - dies wird kein Richter als grob fahrlässig und rücksichtslos einstufen.
Da kein Gegenverkehr kam und es ihm letztendlich auch gelungen ist, Dich zu überholen, sollte auch keine Straßenverkehrsgefährdung vorliegen und ich denke auch keine Nötigung.

Auch wenn es schwer fällt, solltest Du darüber nachdenken, mit den beiden Beamten ein Gespräch zu führen.Wenn Du Dich so verhältst, wie Du es oben geschrieben hast, ist vielleicht ein gütliches Gespräch möglich.
Sollte er wieder "bockig" sein, so kannst Du ihn auch damit konfrontieren, das er Dich als Irren bezeichnet hat.Ich denke, ein Versuch ist es wert,zumal Du dann anschließend weißt, was auf Dich zukommt.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und einen für Dich positiven Ausgang.

best regards

malinoir

Audi Cabrio 2,8L; arribablauperleffekt; 39.700km; Bj.`98; Bicolor Leder incl. Armaturenbrett-Mittelkonsole-T?ren-und S2 Lenkrad; Komplettfahrwerk-tiefer; 215/45/17 und 235/45 auf ACT dreiteilig - hochglanzpoliert; Sportauspuff; Vogelahorn; Klima; Sitzheizung
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#22
hmm, deiner verdeutlichung nach bist du wohl wirklich auf die vollpf****-gattung gestoßen. da sag ich nur mein beileid und such dir auf jeden fall nen kompetenten anwalt, wenn du einen"bescheid" hast..

good luck Zwinker

sees
Hobby:
DAS  Cabrio mit viel drin und dran

Alltag:
A6 4F 4.2 eine Sänfte mit viiiiiel Platz...

[Bild: atsu-3.jpg]
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#23
Warum gehst du nicht in die Offensive und beschwerst dich über das Verhalten des Beamten. Irrer ist auf jeden Fall keine korrekte Anrede für einen Verkehrssünder.

Ist zwar schon einige Jahre her, aber bei meinem alten Herren hat es gewirkt.

Er stand am Bahnhof im Wendebereich im eingeschränkten Halteverbot. Es goss wie aus Eimern. Die Polizei stand da, hat ihm zugeschaut, wie er ins Fahzeug stieg und hat ihn dann am Wegfahren gehindert, indem sie sich mit dem Fahrzeug hinter ihn gestellt haben.
Anschließend haben sie die Scheibe ein wenig runter gedreht und ihn mit dem Zeigefinger zum Polizeifahrzeug zitiert. Dort hat der Polizist ihm den bereits eingepackten Strafzettel in die Hand gedrückt.
Fenster zu und ohne Blaulicht durch die Ausfahrt, die nur für Bahnfahrzeuge freigegeben ist, gefahren. . . Großer fehler!

Beschwerde über das Verhalten des Beamten . . . nicht über die Strafe, die war ja gerechtfertigt.

Beschwerde hat richtig gefruchtet. Polizeichef kam persönlich und hat sich Entschuldigt und meinem Vater freigestellt ob gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden sollte.
Der Beamte ist nicht nur einmal negativ aufgefallen.

Viel Glück, egal was du unternimmst.

Gruß Roland
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#24
Zitat:Kein Durchschlag, keine Unterschriften, keine Videoaufnahmen, kein Aufschreiben meiner beiden Beifahrer, nichts dergleichen....Das kann doch alles nicht sein!

nie was unterschrieben müssen?
ich denke mal wenn man ausagen macht muss man doch ik
mmer unterschreiben oder nicht?
und wenn man unterschreibt gibt eszu 95% immer ein doppel


[Bild: b97k2dnqsirwol5fm.jpg]
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#25
@roland:Ja vielleicht wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall wirklich gerechtfertigt, aber ich bin wohl einer der typischen Bürger der solche Dinge so hinnimmt wie sie passieren und versucht so wenig wie möglich Aufsehen zu erregen. Erst Recht ohne Rechtsschutz.
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@dopamin:Ich hab nichts gesehen, gelesen, unterschrieben oder sonstiges. Hat mich auch verwundert. Ob die Messung von 94km/h wirklich stimmte weiß ich auch nicht, kann ja eine Fehlmessung gewesen sein.

werde aber trotzdem jegliche Bußgleder nicht anfechten und brav mein schwer erarbeitetes Geld zu Staatszwecken abdrücken. Ein Vorteil hat es: Ich lerne meine Rechte immer besser kennen.

Ich hoff bloß dass diese wirklich völlig unnötige Anzeige nicht kommt.
[Bild: bild037pg7kf3.jpg]
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#26
Hallo allerseits,
was ist eigentlich aus der Sache geworden?

Grüsse Olli
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#27
Vielleicht "seßhaft" Un

War anfangs ja wichtig aber vielleichtz hat er auch nur viel um die Ohren...Fz
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

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Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




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#28
Warren was ist denn nun daraus geworden? Fz
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

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#29
Hi,

hatte viel zu tun, stimmt.
Also es ist gar nichts gekommen, und ich denke mal nach über 6Monaten ist die Sache "verjährt". Weiß nicht, hatte vllt Glück, aber wills nicht so gerne Glück nennen denn die Hollywood-Cop-Aktion hat mich trotzdem sowohl beeindruckt als auch verärgert. Vielleicht haben die 2 noch im Auto über deren Verhalten gesprochen und Angst vor einer Gegenklage (hätt ich ich eh nicht gemacht) gehabt, oder ich hab sehr viel Mitleid erregt. Keine Ahnung. Aber hab mittlerweile nicht 200km sondern 28000km runter und sowas ist nicht passiert. Hatte einfach nur Pech mit diesem Kerl, der hatte scheinbar selber keine gute Laune.
[Bild: bild037pg7kf3.jpg]
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#30
Glück gehabt, alles Gute zum Geburtstag Big Grin
Grüße aus Wien,
Geri

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