19.03.2008, 21:43
tornardo schrieb:Gibt es was, das gegen 4 Standlichter spricht?JA!
Ich verlinke selbstverständlich jeden einzelnen Beitrag des oben schon von mir erwähnten Threads einzeln nur für Dich
Gruss, Hlli
Standlicht und Nebelscheinwerfer
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19.03.2008, 21:43
tornardo schrieb:Gibt es was, das gegen 4 Standlichter spricht?JA! Ich verlinke selbstverständlich jeden einzelnen Beitrag des oben schon von mir erwähnten Threads einzeln nur für Dich Gruss, Hlli
19.03.2008, 22:13
vielen Dank für deine verlinkarbeit .
Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei. Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist? Wäre nett Bj. 1999 - Modell Facelift - V6 2.6e 110kw/150PS - Bordeauxrotes Verdeck Perlmutweiss, Originale Boleros, beide Verdeckmodule, Fussraum- und Einstiegsbeleuchtung HiFi: 10cm Coax vorn und 16cm Coax hinten beides Hertz-Systeme auf 6-Kanal Soundstream-Endstufe. Für den dezenten Bass sorgt ein 8'' Woofer von Kicker im geschlossenen Gehäuse im Skisack Genieße jeden Tag, denn es könnte der letzte sein
19.03.2008, 22:22
Hallo,
hier ein Beitrag von Skorpi aus einem anderen Thread: Skorpi schrieb:Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 13:13:50Man kann ja heut zu Tage allen möglichem "Mist" anbauen....
19.03.2008, 23:10
Vielen Dank erstmal.
Da ich brav die Suche-Funktion genützt habe, hab ich diesen Beitrag bereits gelesen. Aus diesem gehen aber die Quellen nicht hervor. Daher die Frage, ob die 2 Standlichter fix sind, oder ob was gegen 4 spricht. Daher bräuchte ich die Quelle dieser Aussage. Bj. 1999 - Modell Facelift - V6 2.6e 110kw/150PS - Bordeauxrotes Verdeck Perlmutweiss, Originale Boleros, beide Verdeckmodule, Fussraum- und Einstiegsbeleuchtung HiFi: 10cm Coax vorn und 16cm Coax hinten beides Hertz-Systeme auf 6-Kanal Soundstream-Endstufe. Für den dezenten Bass sorgt ein 8'' Woofer von Kicker im geschlossenen Gehäuse im Skisack Genieße jeden Tag, denn es könnte der letzte sein
19.03.2008, 23:24
Nabend
Leider habe ich gerade keinen Link zu einem Gesetzestext, aber man darf bis zu sechs Standlichtquellen an der Fahrzeugfront haben. Suche noch nach dem Beweis. So long Pägger
Gruß
Pägger Audi 80 B4 // VW Golf III GTI 16V "20 Jahre GTI"
Sorry, da habe ich gerade den falschen Thread erwischt:
Hallo, hier noch ein weiteres Statement von Skorpi. Übrigens aus dem gleichen Thread, aber die hast du ja alle schon gelesen. Ralf Skorpi schrieb:Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind. tornardo schrieb:Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei.Da gibt's kein Widerspruch. Der eine (Max) weiss es nicht genau, der andere (Skorpi) weiss es genau. tornardo schrieb:Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist?Google ist auch Dein Freund: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 StVZO § 51 Gruss, Holli
19.03.2008, 23:45
Da hatte ich wohl Blödsinn im Kopp
Hab das mit den maximal vier Leuchten auch eben gefunden.
Gruß
Pägger Audi 80 B4 // VW Golf III GTI 16V "20 Jahre GTI"
20.03.2008, 11:10
Hallo Freunde der lichttechnischen Einrichtungen,
hab da mal im Netz eine Broschüre der Dekra über die Vorschrift von lichttechnischen Einrichtungen gefunden. Denke, diese ist sehr aussagekräftig (91 Seiten) und behandelt sämtliche Kraftfahrzeuge; also auch Motorräder, LKW's, Anhänger usw.; sind auch die einzelnen § der Richtlinien angegeben. Vielleicht stillt diese pdf-Datei den Wissenshunger und bringt Licht ins Dunkel.
Servus
Winni Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" |
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