Standlicht und Nebelscheinwerfer
#31
tornardo schrieb:Gibt es was, das gegen 4 Standlichter spricht?
JA!

Ich verlinke selbstverständlich jeden einzelnen Beitrag des oben schon von mir erwähnten Threads einzeln nur für Dich Ja Massa

Gruss, HDas ja man dooflli
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#32
vielen Dank für deine verlinkarbeit .LupeLupeLupe

Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei. Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist?

Wäre nett Fz
[Bild: DSC00206-klein.jpg]

[Bild: 256455.png]
Bj. 1999 - Modell Facelift - V6 2.6e 110kw/150PS - Bordeauxrotes Verdeck
Perlmutweiss, Originale Boleros, beide Verdeckmodule, Fussraum- und Einstiegsbeleuchtung
HiFi: 10cm Coax vorn und 16cm Coax hinten beides Hertz-Systeme auf 6-Kanal Soundstream-Endstufe. Für den dezenten Bass sorgt ein 8'' Woofer von Kicker im geschlossenen Gehäuse im Skisack

Genieße jeden Tag, denn es könnte der letzte sein
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#33
Hallo,

hier ein Beitrag von Skorpi aus einem anderen Thread:

Skorpi schrieb:
Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 13:13:50
Wie ist das eigentlich? Wieviel "Lichtquellen" darf ein Auto an der Front haben?
Man kann ja heut zu Tage allen möglichem "Mist" anbauen....
Aber möglich sind an der Front z.B.:
- 2x Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
- 2x Standlicht (Begrenzungsleuchten)
- 2x Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht)
- 2x Nebelscheinwerfer
- 2x Umrissleuchten (seitlich am Fzg montiert)
- 2x Tagfahrleuchten

D.h. aber nicht, dass man alle gleichzeitig leuchten lassen darf... Ich lach mich wech Ich lach mich wech
So... ich muss zum Dienst.... Zwinker
Tschööö :blues:

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#34
Vielen Dank erstmal.

Da ich brav die Suche-Funktion genützt habe, hab ich diesen Beitrag bereits gelesen. Aus diesem gehen aber die Quellen nicht hervor. Daher die Frage, ob die 2 Standlichter fix sind, oder ob was gegen 4 spricht. Daher bräuchte ich die Quelle dieser Aussage.
[Bild: DSC00206-klein.jpg]

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#35
Nabend

Leider habe ich gerade keinen Link zu einem Gesetzestext, aber man darf bis zu sechs Standlichtquellen an der Fahrzeugfront haben.
Suche noch nach dem Beweis.

So long

Pägger
Gruß
Pägger Smile

Audi 80 B4 // VW Golf III GTI 16V "20 Jahre GTI"
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#36
Sorry, da habe ich gerade den falschen Thread erwischt:

Hallo,

hier noch ein weiteres Statement von Skorpi. Übrigens aus dem gleichen Thread, aber die hast du ja alle schon gelesen.

Ralf



Skorpi schrieb:Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind.

Das verstehe ich so, dass wenn du die Standlichter direkt im Hauptscheinwerfer sitzen hast (wie z.B. VW Golf 1 und 2) und diese durch das Abblendlicht "übertönt" werden, es dann zulässig ist.

Bei unseren Cabs sitzen die Standlichter ja neben den Scheinwerfern und würden somit mit zwei weiteren Standlichtbirnen (wie z.B. im RS2 Nebler) 4-fach leuchten!
Das ist unzulässig!
Es dürfen also insgesamt 4 Standlichtbirnen vorhanden sein, jedoch darf man bei Abblendlicht nur 2 davon sehen!
NUR mit Standlicht rumfahren ist ja auch nicht zulässig, so dass man immer nur 2 Standlichter im Betrieb sehen darf!

Sonst kommen auf einem ja 8 Lichter zugefahren (4 Standlicht, 2 Abblendlicht, 2 Nebler)...

ZUSATZ: die 2 ringförmigen Lichtleisten nebeneinander hinter der Abdeckscheibe (BMW) werden als eine Begrenzungsleuchte angesehen!!!


Skorpi :blues:

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#37
tornardo schrieb:Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei.
Da gibt's kein Widerspruch.
Der eine (Max) weiss es nicht genau, der andere (Skorpi) weiss es genau.

tornardo schrieb:Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist?
Google ist auch Dein Freund:
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48
StVZO § 51

Gruss, Holli
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#38
Da hatte ich wohl Blödsinn im Kopp Un

Hab das mit den maximal vier Leuchten auch eben gefunden.
Gruß
Pägger Smile

Audi 80 B4 // VW Golf III GTI 16V "20 Jahre GTI"
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#39
Hallo Freunde der lichttechnischen Einrichtungen, Rolleyes

hab da mal im Netz eine Broschüre der Dekra über die Vorschrift von lichttechnischen Einrichtungen gefunden. Denke, diese ist sehr aussagekräftig (91 Seiten) und behandelt sämtliche Kraftfahrzeuge; also auch Motorräder, LKW's, Anhänger usw.; sind auch die einzelnen § der Richtlinien angegeben.

Vielleicht stillt diese pdf-Datei den Wissenshunger und bringt Licht ins Dunkel. Cool
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#40
Moin Winni!

Hauptsache, irgendwer liest sich solche Hinweise überhaupt durch...

Gruss, HZwinkerlli
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