Rückbau auf Originalfahrwerk - und was ist mit TÜV
#1
Hallo Cab-Kollegen,

mein Cab ist mit Fahrwerksfedern der Firma Vogtland um ca. 40mm tiefergelegt.Nun möchte ich die Winterpause nutzen und die Originalfedern wieder einbauen.
Brauch ich dafür eigentlich irgendwelche Unterlagen für den TÜV,um die Tieferlegung wieder aus dem Fahrzeugschein entfernen zu lassen?

Vielleicht hat ja hier einer von Euch schon entsprechende Erfahrungen gemacht.

Gruß

jopetzi
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Audi 80 Cabrio 2,3E ; LY3H ; EZ 05/94 ;
Eibach 20mm v/h mit Weitec-Höherlegung hinten;Votex-Felgen 7x16 mit 205/55/16

[Bild: 20140406121959wdmfxvkrt6_thumb.jpg]
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#2
Hallo,

ich habe sowas noch nicht gemacht, glaube aber, dass das beim TÜV keine Probleme gibt.

Meiner Meinung nach wird durch die Eintragung ja nur bestätigt, dass neben dem ohnehin zulässigen Serienfahrwerk auch die Tieferlegung zulässig ist.
Wenn man das dann auf original rückrüstet, dürfte das demnach kein Problem darstellen.

Bei meinem Cabrio sind aufgrund diverser Umrüstungen 3 verschiedene Felgentypen eingetragen. Trotzdem kann ich ja nur mit einem davon fahren Smile

Gruß Rainer
[Bild: ld7bqtrs.jpg]

Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager Smile ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)

Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI 
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#3
Hi,
also ich kenne nur den Mist von Früher!
Wenn da z.B ein anderes Lenkrad eingetragen war, und wurde zurück gebaut auf original, musste das wieder ausgetragen werden. Sonst gabs kein Tüv.
Heutzutage kann man doch die Abnahmen mit Blattgutachten machen lassen, was dann nicht in die Papiere eingetragen werden muss.
Cabrio ,A4,A3,Viano


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#4
Eintragungen bleiben bestehen sind aber irrelevant für die HU! Ich habe bei mir z.B. Fahrwerksfedern der firma H&R 50/50 so wie SUpersport 60/40 und KAW Gewinde mit 120/85 eingetragen ebenso Keskin KT3 in 7x17" ET30 und Schmidt Jackline 8x18" ET35... und darf ja auch die Original Felgen fahren ohne sie einzutragen Zwinker

Also Eintragungen bleiben bestehen und sind auch bei veränderung noch im Schein Zwinker das heisst man könnte jederzeit das Tiefere Fahrwerk wieder einbauen ohne TÜV abnahme Zwinker...

bedenke aber das wenn du das Originale wieder drinn ist eine Achsvermessung von Nöten ist!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
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#5
Hallo Zusammen,

hab jetzt mal direkt Kontakt mit dem TÜV aufgenommen.Es sieht also so aus,dass man das alte (originale ) Fahrwerk einbaut,eine Farhwerksvermessung (Achsvermessung) durchführen lässt und mit dem Prüfergebnis beim TÜV vorstellig wird.Dieser überprüft,ob alles ok ist und erstellt eine Bescheinigung fürs Strassenverkehrsamt,damit die Tieferlegung aus der Zulassungsbescheinigung entfernt wird.

Viele Grüsse

jopetzi
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Audi 80 Cabrio 2,3E ; LY3H ; EZ 05/94 ;
Eibach 20mm v/h mit Weitec-Höherlegung hinten;Votex-Felgen 7x16 mit 205/55/16

[Bild: 20140406121959wdmfxvkrt6_thumb.jpg]
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#6
(14.11.2011, 15:34)jopetzi schrieb: Hallo Zusammen,

hab jetzt mal direkt Kontakt mit dem TÜV aufgenommen.Es sieht also so aus,dass man das alte (originale ) Fahrwerk einbaut,eine Farhwerksvermessung (Achsvermessung) durchführen lässt und mit dem Prüfergebnis beim TÜV vorstellig wird.Dieser überprüft,ob alles ok ist und erstellt eine Bescheinigung fürs Strassenverkehrsamt,damit die Tieferlegung aus der Zulassungsbescheinigung entfernt wird.

Viele Grüsse

jopetzi

Genau so.
Auch bei anderen Eintragungen wie z.B. Rad-Reifenkombinationen werden alte Eintragungen gestrichen, so das die Aktuelle Kombination sowie die kleinste Serienkombination in den Papieren bleiben


Ingo
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