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Hallo Cab-Kollegen,
mein Cab ist mit Fahrwerksfedern der Firma Vogtland um ca. 40mm tiefergelegt.Nun möchte ich die Winterpause nutzen und die Originalfedern wieder einbauen.
Brauch ich dafür eigentlich irgendwelche Unterlagen für den TÜV,um die Tieferlegung wieder aus dem Fahrzeugschein entfernen zu lassen?
Vielleicht hat ja hier einer von Euch schon entsprechende Erfahrungen gemacht.
Gruß
jopetzi
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Audi 80 Cabrio 2,3E ; LY3H ; EZ 05/94 ;
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Hi,
also ich kenne nur den Mist von Früher!
Wenn da z.B ein anderes Lenkrad eingetragen war, und wurde zurück gebaut auf original, musste das wieder ausgetragen werden. Sonst gabs kein Tüv.
Heutzutage kann man doch die Abnahmen mit Blattgutachten machen lassen, was dann nicht in die Papiere eingetragen werden muss.
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Eintragungen bleiben bestehen sind aber irrelevant für die HU! Ich habe bei mir z.B. Fahrwerksfedern der firma H&R 50/50 so wie SUpersport 60/40 und KAW Gewinde mit 120/85 eingetragen ebenso Keskin KT3 in 7x17" ET30 und Schmidt Jackline 8x18" ET35... und darf ja auch die Original Felgen fahren ohne sie einzutragen
Also Eintragungen bleiben bestehen und sind auch bei veränderung noch im Schein
das heisst man könnte jederzeit das Tiefere Fahrwerk wieder einbauen ohne TÜV abnahme
...
bedenke aber das wenn du das Originale wieder drinn ist eine Achsvermessung von Nöten ist!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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Hallo Zusammen,
hab jetzt mal direkt Kontakt mit dem TÜV aufgenommen.Es sieht also so aus,dass man das alte (originale ) Fahrwerk einbaut,eine Farhwerksvermessung (Achsvermessung) durchführen lässt und mit dem Prüfergebnis beim TÜV vorstellig wird.Dieser überprüft,ob alles ok ist und erstellt eine Bescheinigung fürs Strassenverkehrsamt,damit die Tieferlegung aus der Zulassungsbescheinigung entfernt wird.
Viele Grüsse
jopetzi
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