Freie Sicht durch Heckscheibe ?
#1
Hallo Freunde der offenen Fahrkultur

Hervorgegangen aus der Betrachtung eines modifizierten Verdeck's mit verkleinerter Glasrückscheibe stelle sich für einige Nutzer die Frage ob es die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die Heckscheibe nicht mehr durchsichtig ist.
Das kann durch eigenes Zutun wie überkleben/ersetzen durch Stoff sein oder inaktiv durch erblinden passieren.

Zur Klärung betrachten wir 2 Fragen
A) Ist die Heckscheibe teil der Betriebserlaubnis und als solche zu erhalten ?
B) Reicht die Herstellung des indirekten Sichtfeldes über 2 Aussenspiegel ?

Dazu habe ich Auszüge aus der STVZO angehängt, die zur Klärung dienen können.

Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
Zitat:§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
-------------------------------------------------------------------
Zitat:§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1.

bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t

Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

die vorgeschriebenen sowie vorhandene weitere Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
Noch interesanter ist jedoch die alte Version des §56 weil klarer und Bestandteil unserer Zulassung
Zitat:(2) Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 5 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel – jeweils einer an jeder Seite –,
Beachte hier die Formulierung 2 Arrow Ergo: Blinde Heckscheibe bei 2 Aussenspiegeln erlaubt.


Quelle hierzu
Verkehrsportal Forum
Verkehrs Portal 2
Die StVZO

Gruss
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.
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#2
Ach ja, das Gesetz und die Rennleitung. Das sind zwei paar Schuhe manchmal. Was will man machen? Streiten? hat keinen Zweck und bringt nur langwierigen Ärger. Ich hab mal 10 Euro gelöhnt weil die Sicht nach hinten nicht frei war im Winter durch angefrorenen Schnee!!! Ich hab ihm dann versucht klar zu machen das man auf einer Kunststoffscheibe schlecht kratzen kann. Das Argument mit den zwei Außenspiegeln war absolut hoffnungslos. Egal ich habs aufgegeben zu diskutieren. Wenn der Rennleitung was nicht passt dann bezahlen und gut. Es sei denn es wird teuer.
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#3
Ich deute das anders.
Diese Ausnahme bezieht sich doch auf das KFZ wo das Sichtfeld eingeschränkt ist, nicht auf eine blinde Heckscheibe.
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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#4
Maveric schrieb:Ich hab mal 10 Euro gelöhnt weil die Sicht nach hinten nicht frei war im Winter durch angefrorenen Schnee!!! Ich hab ihm dann versucht klar zu machen das man auf einer Kunststoffscheibe schlecht kratzen kann. Das Argument mit den zwei Außenspiegeln war absolut hoffnungslos.

Arrow hmm.. dann hatte der Beamte in dem Fall keine Ahnung!
Wenn deine zwei Außenspiegel vorhanden und nicht vereist waren, wo war dann das Problem??? In dem Fall kann man auch das Verwarngeld ablehnen und den Rechtsweg bestreiten! Cool


@ Thilo
So ein Thread oder so einen ähnlichen gab es bereits mal.
Lese ich die Frage richtig? Wenn deine Heckscheibe nicht mehr vorhanden (durch zukleben, verdunkeln, etc.) ist, ob du dann mit 2 Außenspiegeln fahren darfst, ohne dass die BE erlischt?
Antwort: JA !

Es reichen beide Außenspiegel! Es fahren genug Golf (1er und 3er) Cabrios rum, die die Heckscheibe nicht ausgeschnitten haben und somit ein komplett schwarzes Stoffverdeck haben.

Grüße, Skorpi
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#5
Transporter haben auch keine. Golf I Cab auch net zwangsweise. Mein TÜVer sagte NJET dazu, hatte das bei meinem ja auch vor. Gestern hab ich übrigens ne neue bekommen.
Haben wir nicht früher sogar immer diese Prüfnummer und ABE gebraucht für die Heckscheibentönung? Bräuchte man ja dann mit deiner Begründung nicht?!
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
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#6
ooowe78 schrieb:Haben wir nicht früher sogar immer diese Prüfnummer und ABE gebraucht für die Heckscheibentönung? Bräuchte man ja dann mit deiner Begründung nicht?!

Sprich mal Klartext... klar brauchst du für ne Folie etc eine ABE!
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