HUK Coburg stellt sich quer bei Heckscheibenbruch
#1
Hallo zusammen,

ich habe hier einen Versicherungsstreit laufen gegen die HUK Coburg und brauche mal eure Meinungen und Hilfe.

Kurzfassung:
Ich war auf einer Veranstaltung, das Auto war auf öffentlichem Parkplatz, ich komme zurück, Heckscheibe kaputt. Das Verdeck wurde ebenfalls beschädigt, es ist Brandfleck auf dem Verdeck.
Meine Vermutung: Heckscheibe wurde eingeschlagen und Zigarette ausgedrückt.

Da ich Vollkasko habe, habe ich den Schaden gemeldet. Die Regulierung schien problemlos zu laufen, ich wurde zur Werkstatt geschickt (Werkstattbindung). Dann aber wurde ich nach Sichtung der Werkstatt wieder nach hause geschickt.Sie müssten das erst prüfen. Dann kam die Absage per Post, es seien vielmehr "natürliche Abnutzungsschäden sogenannte Gebrauchsspuren".

Anwalt ist bereits eingeschaltet, habe das eingeklagt.
Von der Gegenseite kam u.a. folgendes zurück:
- Es war vielmehr ein Marder, der auf die Heckscheibe gesprungen sei. Und mit seinem Gewicht die Heckschreibe eingerissen habe.
- Auch denkbar wäre: Ich hätte das Verdeck geöffnet und dabei sei die Heckscheibe gebrochen
- Ein Brandfleck ist nicht zu erkennen

(In der besagten Nacht sind Tierfußspuren auf dem Auto gewesen.. habe sie extra NICHT entfernt, um den Sachverhalt nicht zu verfälschen)
(Ein Brandfleck sei nicht zu erkennen? Haha sehr wohl.. die sind blind.)

Naja unterm Strich wollen sie nicht zahlen.
Jetzt aber noch eine Sache und zwar geht die Gegenseite auch auf den Glasbruch genau ein. Darin steht, dass "der Kläger [ich] den erhobenen anspruch nicht nach A.2.2.6 der AKB [der HUK] stützen kann, wonach Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert sind. Denn nach Rechtsprechung fallen unter dem Begriff "Verglasung" alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften von Glas bestimmt sind, also insbesondere Fenster- und Scheinwerfergläser, wobei es sich aber um mineralisches, kristallines Glas handeln muss. Unter dem Begriff "Verglasung" kann jedoch ein faltbares Kunststoffheckfenster nicht subsumiert werden."

So ich erinnere mich mal irgendwo gelesen zu haben, dass es sich beim Audi Cabrio um eine Polyglas Heckscheibe handelt und mit dieser Begründung einer User hier aus dem Forum erfolg hatte und seinen Fall gewonnen hat.
Kann mir hier jemand helfen?

Lächerlich sowas. Bin verärgert!

Danke schonmal.

Achja, im selben Monat wurden in meiner Region 3 weitere Cabrios beschädigt, stand in der Zeitung.

Gruß
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#2
Hey.
Das Problem ist, dass in vielen Kasko Versicherung Bedingungen eine nfa (neu für alt) Klausel ist. Das bedeutet du bekommst zwar den Schaden ersetzt, aber abzüglich der Wertverbesserung des Fahrzeugteils. Im Bezug auf ein stark verschlissenes verdeck kann es sein, dass du 90% des Schadens selber zahlen musst. Das hängt aber von deinen akb ab.
Grüße,
Max
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#3
Hi,

da könnte folgender Link hilfreich sein:

http://www.versicherungsjournal.de/versi...php?link=1

Nach dieser Rechtsprechung fallen Heckscheiben aus Kunststoff durchaus unter den Begriff "Verglasung". Scheinwerfergläser sind bei heutigen Autos auch nicht mehr aus mineralischen Glas, sondern aus Kunststoff. Da hat die HUK wohl einen uralt Standardtext als Antwort losgelassen.

Die Versicherung scheint sich auch nicht so sicher zu sein, ob der Schaden nun durch Fremdeinwirkung (Marder) oder Ermüdung aufgrund bestimmungsgemässen Gebrauchs verursacht wurde. Laut obiger Entscheidung wäre aber das der entscheidene Unterschied. Einen angezeigten Vandalismusschaden aber einfach ohne Gutachter auf andere Ursachen zu schieben, das erscheint mir etwas nassforsch.

Aber das obige Urteil stammt "nur" von einem Amtsgericht, andere Gerichte können zu anderen Auffassungen kommen. Vor Gericht und auf hoher See...

Wichtig könnte auch noch sein, ob Dein Vertrag einen Abzug "Neu für Alt" ausschliesst. Wenn nicht und Dein Verdeck ist noch das erste, kann die Versicherung soviel Abzug ansetzen, dass Dir kaum was übrig bleibt.

Wenn Du rechtschutzversichert bist, dann würde ich das mit einem auf die Thematik Kaskoschäden spezialisierten Anwalt mal besprechen. Der kann Dir deine Chancen bei einem Rechtsstreit besser darlegen.

Ach ja, noch gefunden:

In diesem Link wird das Thema sehr schön erklärt. Vielleicht schickst Du den Text mal an deine Versicherung.

http://www.iww.de/ue/archiv/leserforum-s...den-f18982

HTH

MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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#4
Liebe Freunde,

in der letzten Zeit ist immer wieder in der Fachpresse zu lesen, dass Versicherungen die Kunststoffheckscheiben zur Regulierung ablehnen.

Es ist durchaus nachvollziehbar, da aufgrund des Alters nun immer mehr Schäden dieser Art zu verzeichnen sind.

Leider ist es bei Versicherungen derzeit so, dass viele Gesellschaften zunächst ablehnen - dies ist aus meiner Sicht ein neues Geschäftsmodell.

In letzter Konsequenz kann man Gesellschaften dieser Art nur den Rücken kehren und auch die sonst so oft gelobte Vollkasko überdenken.

Beste Grüße
audi100S
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#5
Hi,

ich hatte auch erst ein Problem mit der Huk (bei der wir insgesamt 3 Autos versichert haben). Mein Eindruck ist, dass die immer nur zahlen wenn man sich querstellt und zT wirklich fiese Tricks anwenden. Der Preis ist nachwie vor günstig, aber ohne Ärger geht es eben nicht wenn mal ein Schaden auftritt.
Ich kann mir etwas helfen, weil ich Jurist bin, insofern ist mir das wurscht.

In Deinem Fall ist die Sache aus meiner Sicht eindeutig, wenn Du den Vandalismus angezeigt hast. Letztlich unterstellt Dir die Versicherung hier u.a. Betrug und diverse andere Delikte wie Vortäuschung einer Straftat. Finde ich schon etwas dreist, das jeder langjährigen Kunde erstmals als B*****r gesehen wird. Wenn man das offen ausdiskutiert, war es zumindest bei mir so, dass man sich dann doch einsichtig gegeben hat.
Bei sind bei einem Sturm Äste auf den Kotflügel und das Dach gefallen. Im Gutachten wurde erstmal der Gesamteindruck des Fahrzeugs runterbewertet, da nicht gewaschen und dann in etwa so festgehalten: "dass die Schäden nicht schon vorher waren, ist leider nicht zu beweisen, daher muss wohl gezahlt werden". Fand ich irgendwie gut, insbesondere, da das Fahrzeug über Jahre bei obige Versicherung Vollkasko versichert war und zwar ohne, bzw. mit kleinem Selbstbehalt. Ungewaschen war der Wagen übrigens deswegen, weil man an den Beulen genau sehen konnte, dass sie frisch waren, aber so ins Detail ging der Gutachter nicht!!! Hier wird einfach nur versucht die Schuld um jeden Preis abzuwälzen und die Repkosten weit unter Materialwert anzusetzen. Soviel zum Thema freie unabhängige Gutachter. Wer ein Gutachten öfter zu kundenfreundlich ausstellt, dürfte es schwer mit der Beschäftigung haben und bei der Kasko kann man sich den Gutachter nicht aussuchen (außer man übernimmt die Kosten).
Wenn man das vermeiden will solllte man den Vertrag ohne Werkstattbindung machen. Bei uns gibt es einige Spenglerbetriebe, die sich auf solche Versicherungsschäden spezialisiert haben. Man macht eine Abtretungserklärung, der Wagen wird abgeliefert und den Rest machen wohl die Anwälte der Werkstatt. Ich finde das alles bedenklich, aber für jemanden der sich nicht selbst helfen kann ein guter Weg um Nerven zu sparen.

Im Deinem Fall:
Ich würde es daher neben den vorliegenden Schreiben mit einem klärenden Telefonat mit der Sachbearbeiterin insbesondere diskutieren, was die Versicherung hier als Geschäftspartner unterstellt probieren und wenn das nicht fruchtet (bei mir hat es gefruchtet) dann einen Anwalt regeln lassen.
Ich schätze mal Du bekommst Dein Geld und eine alte Heckscheibe (soviel zu neu für alt) kann man nicht einbauen. Eine neue Frontscheibe bekommt man auch, wenn die alte kaputte Scheibe verkratzt war ohne Abzug!
Ach ja ich habe bei unserem letzten Schaden auch Werkstattbindung wie Du. Würde ich nie mehr machen. Meinen sehr seltenen Volvo hätte dann zuerst ein Opelbetrieb (und da auch nur ein Nebenbetrieb ohne eigene Spenglerei vor Ort) auseinanderbauen sollen, der gar nicht wusste wo er irgendweilche Teile her bekommen soll oder sie zur Reparatur auch abbauen kann (:-Smile ("Die Stoßstange gibt es nicht, die haben sie wohl selbst gemacht wie geht die runter" war noch eine der einfacheren Fragen)...

Viel Erfolg
Servus Helmut
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#6
Mahlzeit Alex,

ich habe bisher sehr gute Erfahrungen mit der HuK machen können, allerdings bei TK und anderen Schadensfällen, die Heckscheibe war noch nicht betroffen.

Ich an deiner Stelle würde erst einmal mit dem Wagen zu einem unabhängigen Gutachter fahren, der wird dir mit Sicherheit bestätigen, dass es ein Vandalismus-Schaden ist.

Zu der Aussage mit den Marder-Schäden: kann sein dass ich mich irre, aber sind die Marderschäden nicht komplett mitversichert?

Gruß Manny
Gruß Manny
Autofotografie
 
Veränderungen:
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau
; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
ZV-Panikschalter im Türgriff; TFL in den Nebelscheinwerfern; Scheinwerferreinigungsanlage; 12V Steckdose im Kofferraum; Hardtop; MAM6 Felgen; Sportlenkrad mit Glatt-/Lochleder unten abgeflacht; Reinhold Module;
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#7
Hallo zusammen,

ich muss hier Helmut Recht geben.
Am Besten bei einem ortsansässigen Versicherungsmakler die Versicherung abschließen. Dieser kann dann unter Umständen auch mal einen Streitfall bei der Versicherung durchboxen.
"Online" Tarife sind zwar billiger aber im Schadensfall ist man auf sich alleine gestellt.
Wichtig ist aber auch, dass man eben die Werkstattbindung raus lässt. So kann man wieder zu seiner Werkstatt des Vertrauens gehen!

Alex, ich wünsche dir viel Erfolg, dein Anwalt wird das hoffentlich doch richten Zwinker

MfG,

Stefan
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#8
Hallo Alex,

alles was meine Vorschreiber geschrieben haben ist wohl richtig - aber einen Punkt hat hier keiner betrachtet. Was steht in Deinen Versicherungsbedingungen.

Du schreibst zwar:
Zitat:..Jetzt aber noch eine Sache und zwar geht die Gegenseite auch auf den Glasbruch genau ein. Darin steht, dass "der Kläger [ich] den erhobenen anspruch nicht nach A.2.2.6 der AKB [der HUK] stützen kann, wonach Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert sind. Denn nach Rechtsprechung fallen unter dem Begriff "Verglasung" alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften von Glas bestimmt sind, also insbesondere Fenster- und Scheinwerfergläser, wobei es sich aber um mineralisches, kristallines Glas handeln muss. Unter dem Begriff "Verglasung" kann jedoch ein faltbares Kunststoffheckfenster nicht subsumiert werden."...
Wenn in Deinen Bedingungen drinsteht, dass nur Glasschäden bei "mineralisch kristallinen Glas" ersetzt werden, dann hast Du leider schlechte Karten. Sollte dieser Passus fehlen -> würde ich eine Diskussion mit der Versicherung führen.
Zitat:...So ich erinnere mich mal irgendwo gelesen zu haben, dass es sich beim Audi Cabrio um eine Polyglas Heckscheibe handelt und mit dieser Begründung einer User hier aus dem Forum erfolg hatte und seinen Fall gewonnen hat. ...

Ich glaube, das war ich, der den Punkt in die Diskussion eingebracht hat. Hier ging es darum, dass keine anderen Scheiben zur Verfügung standen, da der Hersteller AUDI keine andere Heckscheibe beim Cabrio verbaut hat - wenn ich mich noch recht erinnere.

Leider ist auch der Punkt "Materialermüdung", den Stephan aus dem Versicherungsjournal verlinkt hat, durch das kürzlich veröffentlichte Urteil auch im "Hinterkopf" der Versicherungen. Hier schreiben sie aber selbst, dass der Bruch durch ein Tier verursacht hätte werden können. Sicherlich sind nach den verschiedenen Bedingungen nicht alle Tierschäden versichert - aber Glasbruch bleibt Glasbruch, egal wer ihn verursacht hat.

In meinen Augen kommt es also wirklich darauf an, was in Deinen Versicherungsbedingungen steht. Wie Helmut schon geschrieben hat, würde ich mal telefonisch mit dem/der Sachbearbeiter/in sprechen und ein Klärung verlangen. Sollte dies nicht fruchten -> ab zum Anwalt.

In dem Zusammenhang kann ich mir aber leider eine Bemerkung nicht ersparen. Es gibt jedes Jahr immer wieder neue Threads zum Thema "welche Versicherung ist billiger; wo kann ich sparen" - aber keiner betrachtet dabei auch das Bedingungswerk. Durch die Liberalisierung der Versicherungsmarktes gibt es leider keine einheitlichen Bedingungen mehr in der Versicherungsbranche. Die Folgen sehen wir jetzt bei Dir. Sorry, ist nicht gegen Dich gerichtet
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#9
Hallo miteinander,

Eine Klarstellung zum Gutachten. Ein weiteres Gutachten z.T. Marder z.B. wäre ohne Chance auf Erstattung vom Versicherungsnehmer zu tragen.
WEnn es zum Rechtstreit kommt, sollte der gerichtsbestellte Gutachter die Frage klären, sonst zahlt man nur 2x.

Vielleicht nur noch ein kurzer Nachtrag zur Erläuterung HUK.
Es gibt sowohl eine HUK24 (Internet) als auch eine normale HUK. Die HUK war/ist früher ein wirklich seriöse Versicherung mit guten Vertretern.
Dies hat sich leider regional z.T. gedreht, bei uns hat in einigen Jahren z.B. der Vertreter mehrmals gewechselt. Insgesamt ist die normale HUK aber durchaus nicht mit mit einer Internetbude zu vergleichen. Aber Schadensabwicklung läuft wohl immer gleich und hier wird nicht nur bei der HUK, aber gerade dort, mittlerweile sehr gespart. Ein Makler bringt meines Erachtens nicht viel, weil er auch nur als Externer auftritt und wenig Einfluß hat.
Wo es nach meine Kenntnis noch sehr korrekt läuft ist z.B. die VKB, aber die ist in letzter Zeit ziemlich mit den Preisen rauf. Insgesamt iist aus meiner Sicht festzuhalten, dass der Preis schon das mit ausschlaggebende ist, weil es im Zweifel doch Streit geben wird. Dies heißt nicht, dass man zur günstigsten " cosmischen Würstchenbude" ohne Service gehen sollte. Da weis man jedenfalls sicher was man hat...

Servus Helmut
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#10
Hallo,

ich hatte auch nichts als Ärger mit der HUK. Am besten durch deine Rechtschutz klären lassen ist der einzigste Weg. Für mich steht fest, nie wieder HUK.

Und wie war der Spruch der HUK. WIR LASSEN SIE NICHT IM REGEN STEHEN oder so.

Grüße Andreas
Realname: Andreas
PLZ: 57 Moselle (Nähe Saarlouis in D)

Audi A6 4F Allroad 3,0TDI 233 PS
Audi A6 4B Allroad 2,5TDI 179 PS
Audi Cabriolet T89 2,8AAH 174PS
Audi Cabriolet T89 1,8ADR 125PS
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