Zulassung ohne Tüv-Bericht ?
#1
Hallo,

ich habe einen Twingo für meine Frau gekauft und beim Kauf habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bekommen und keinen Tüv-Bericht und das Fahrzeug war schon abgemeldet.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht die HU mit 05/17 (original, da der Schein vom Vorbesitzer im Mai 2015 erst ausgestellt wurde)
Brauche ich nun noch den Tüv Bericht für die Zulassung oder reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dem Datum ?

Gruß
Matze
kein Cabrio mehr...
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#2
Moin ,

normaler Weise reicht die Zulassungsbescheinigung . Daraus ist ja ersichtlich , das der Wagen noch TÜV hat.

Frag aber lieber noch mal bei der Zulassungsstelle nach .
Damit der Weg nicht umsonst ist .
Gruß aus OWL
Die Stimme der Vernunft ist glücklicher Weise so leise, daß sie selten gehört wird.


Ringe Fuhrpark: Cabrio 2.3 '92Cabrio 2.6 '95, Cabrio 2.8 '98V8 3.6 '89,  80 B4 2.8 Fronti '92
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#3
Hey.
Da ich beruflich damit zu tun habe: rein rechtlich brauchst du mindestens den HU Teil des Berichts. Die AU ist mittlerweile Bestandteil der HU und daher weist eine positive HU automatisch auf die positive AU hin. Es gibt natürlich Zulassungsstellen die das nicht so eng sehen und denen reicht dann nen Stempel.
Notfalls kannst du aber am Stempel in der Zulassungsbescheinigung sehen welche Organisation die HU gemacht hat und bekommst bei denen nen Nachdruck der HU.
Grüße,
Max
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#4
(12.06.2016, 08:14)M-A-X schrieb: Notfalls kannst du aber am Stempel in der Zulassungsbescheinigung sehen welche Organisation die HU gemacht hat und bekommst bei denen nen Nachdruck der HU.

Hallo Max!
In vielen Fällen mag das klappen, aber Matze hat ja geschrieben:
Zitat:In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht die HU mit 05/17 (original, da der Schein vom Vorbesitzer im Mai 2015 erst ausgestellt wurde)

Ich lese daraus, dass der Vorbesitzer den Wagen erst im Mai 2015 auf sich zugelassen hat -> und dabei dann natürlich eine neue Zul.Besch. 1 erhalten hat, in der der nächste HU-Termin von der Zulassungsbehörde nur angedruckt ist, OHNE Stempel, der die Prüforganisation angibt. Er könnte dann höchstens im näheren Umkreis der Zulassungsstelle des Vorbesitzers bei den dort vorhandenen Prüforganisationen rumfragen, ob der Wagen dort war.

@Matze:
Wie weit weg wohnt denn der Verkäufer? Frag den doch einfach nach dem HU-Bericht.
[Bild: show.php?smilie=1885815-0.png]

[Bild: y4m62vIzCkanLtw9NObuvS6gNCm5Uf9wR48PddGV...pmode=none]

Ja, ich habe auch Gefühle!  -  Ich habe das Gefühl, ich möchte jetzt ein Bier!
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#5
So,

ich habe den Vorbesitzer angerufen und er hat mir mitgeteilt das der Wagen beim Tüv Nord war.
Dann werde ich mal sicherheitshalber eine Zweitschrift dort beantragen bzw. morgen mal rumfahren zum Tüv-Stützpunkt.
Laut deren Internetseite kostet diese knapp 15 Euro.

Danke für eure Tipps.

Gruß
Matze
kein Cabrio mehr...
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#6
Hallo zusammen

hier kann ich für unsere Zulassungsstellen im Umkreis sprechen: eine Zulassung ohne HU-Untersuchungsbericht ist nicht möglich. Grundsätzlich sollte auch immer der letzte Untersuchungsbericht mitgeführt werden, hab ich aber bei einer Kontrolle noch nicht gesehen, das der verlangt wurde.

Den Vorbesitzer hast ja schon gefragt; am besten wäre es wirklich, wenn der nochmals genau schaut, ob er den Bericht irgendwo hat.

Schönen Sonntag

der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche
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#7
Hallo zusammen,

bei mir wollte man den Bericht bisher auf der Zulassungsstelle nie sehen.

Es war immer ausreichend, wenn der Nachweis in Form eines Stempels im alten Fahrzeugschein war oder eben vorne eingedruckt war, so der Schein noch recht neu war.

Beste Grüße

Christian
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#8
Hallo,

ich kann dies nun auch bestätigen  Smile

hier wollte man nur den alten Schein sehen mit dem aktuellen HU Datum .
14,88 Euro gespart  Cool

Gruß
Matze
kein Cabrio mehr...
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#9
Hallo Matze,
denke aber bitte daran, dass du verpflichtet bist den Tüvbericht immer mitzuführen.
Solange du aber nicht angehalten wirst, kann man ja sparen. Aber ist es das wert? Ich persönlich habe das so gelöst, das alle Dokumente im jeweiligen Auto sind. Das heißt im Cabrio liegt der Tüvbericht, HU, Fahrzeugschein und Versicherungsnummer in Kopierform. Das ist zwar auch nicht korrekt, allerdings stimmt das die Rennleitung milde. Es sei denn, man verscherzt es sich gleich von vorn herein.
Gruß
Andreas
[Bild: cs48x257.jpg]

Respekt Ein Fünfer in Ehren kann keinem Verwehren Ätschibätsch    [Bild: 658269_3.png]






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#10
(14.06.2016, 20:48)Carrera-Racer schrieb: denke aber bitte daran, dass du verpflichtet bist den Tüvbericht immer mitzuführen.

Hallo Andreas!

Bist Du Dir da mit dem 'verpflichtet' sicher?
Ich habe gerade mal bei mir in den letzten Bericht geschaut, und da steht "nur" drin:
Zitat:Bitte bewahren Sie den Untersuchungsbericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf.
Von mitführen steht da nichts.
[Bild: show.php?smilie=1885815-0.png]

[Bild: y4m62vIzCkanLtw9NObuvS6gNCm5Uf9wR48PddGV...pmode=none]

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