Wie lauten die Vorgaben bzgl. Radabdeckung ?
#1
Hallo @ all,

ich möchte gerne ein paar nette Räder montieren, jedoch kenne ich nicht die genaue Vorschrift bzgl. der Radabdeckung. Un

Welche Vorgaben werden in der StVO gemacht bzgl. der Abdeckung der Reifenlauffläche ?

Oder guckt der vom TÜV einfach mal von oben vorbei und in Abhängigkeit seiner Optik ist das eine gut und das andere nicht ? Lupe


Grüße
Cab-Fire
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#2
Das A und O:
Beim Verschränken darf nichts schleifen.

Die Lauffläche der Räder dürfen nicht überstehen, sobald man das Profil über dem Radhaus sehen kann, ist es nicht mehr zulässig.

Kommt auch immer auf den Prüfer an. Es gibt auch welche, die Radhausverbreiterungen dann montiert haben wollen (Plastikabdeckungen (z.B. Golf 2), welche es für das Cabrio aber nicht gibt) Zwinker
Wenn es bei dir übersteht oder schleift, dann hilft nur bördeln Zwinker

Wenn es ein Felgen- Gutachten zu deinem Fzg gibt, sollte es mit den dafür vorgesehenen Reifen kein Problem geben.
Ist halt auch immer abhängig, wie tief das Cabrio ist.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#3
Hi!

Es gibt zwei Vorschriften, eine nach STVZO und eine nach EU-Norm. Du musst Dich nur an eine von beiden halten...
Laut EU-Norm darf die Lauffläche gar nicht über die Karosse herausstehen, laut STVZO musst Du 15 cm von der Radmitte nach oben gehen und musst dann eine Waagerechte ziehen...auf dieser Höhe darf die Lauffläche nicht überstehen. Ich war aber neulich beim TÜV und dem reichte es aus, wenn die Lauffläche von "oben" gesehen in der Mitte abgedeckt war.

Gruß,
Gerti
Endlich wieder ein Cab Smile

[Bild: 119854.png]
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#4
Hallo,

vielen Dank für eure Hilfe.

Ich werde demnächst an der VA 8x18 ET15 (inkl. Spurverbreiterung) und HA 9x18 ET15 (ebenfalls mit Spurverbreiterung) montieren. Zusätzlich werde ich noch kürzere Federn einbauen. Mal sehen ob das noch ohne Blecharbeiten funktioniert und mein TÜV-Prüfer nicht zu hart mit mir ins Gericht geht.


Grüße
Cab-Fire
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#5
Also das kannst ja gleich vergessen würde ich sagen.


Habe auch 8x18 ET29 mit 225/35 R18 an der VA und 8x18 ET24 an der HA mit gleichen Reifen.

VA ist top und ohne PROBLEME aber an der HA schleift es beim VOLLEM EINFEDERN.

Wirst du Probs an der HA bekommen wenn du die ET beibehalten willst.


Gruß Roman
[Bild: lu84-1-fe88.jpg]
SUN-Line Style, 5x112, V2A ab KAT

[Bild: 107155.png]
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#6
Hallo Roman,

an welcher Stelle schleift es denn genau ?

Hast du denn die Kunstoffradhausschale auch angepaßt ?


Gruß
Cab-Fire
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#7
Es schleift an der Innenradlaufverkleidungen.

Die würde ich nicht anändern. Sind ja nicht umsonst drin.


Gruß Roman
[Bild: lu84-1-fe88.jpg]
SUN-Line Style, 5x112, V2A ab KAT

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#8
Wer schön sein will muß leiden.

Gruß
Cab-Fire
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#9
Habe 9,5x17 VA ET 16 und HA ET06 mit 245/35 und da schleift nix!

Schonmal was von Federwegsbegrenzern gehört... Big Grin Zwinker
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

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Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




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#10
Hi,

da muß ich Durdom recht geben.... Bääääää

Mit der ET wirst du auf jeden Fall Blecharbeiten machen müssen, vor allem mit ne`m anderen Fahrwerk. Selbst beim originalen wirst du Probleme kriegen, frag mal Skorpi, der musste auch seine Erfahrungen machen... Ich lach mich wech

Gruß Dirk
.....in dieser Signatur könnte etwas sinnvolles stehen.........zum Beispiel ein Bier !!!!??Wub
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