Rechts überholen lohnt sich wieder....
#1
Tach habe ich gerade in der Autobild gelesen und bei Mecki gibts auch ne Diskussion darüber:

"Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen 'Dränglervorschrift' sollte man lieber gleich rechts
überholen:

Drängeln: 250 Euro, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Rechts überholen: 50 Euro + 3 Punkte

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten
Spur die Standspur benutzt !!!

Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50
Euro + 2 Punkte"

Mich würde mal interessieren was die Ordnungshüter darüber denkenSmileZwinker
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

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Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




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#2
Hey super,

da bin ich ja unbewußt immer richtig "preiswert" unterwegs..............Big GrinBig Grin

Aber ich merke - ich kann NOCH mehr tun! Da gebe ich erst richtig Gas!
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#3
Huhu,

das Problem beim Rechtsüberholen seh ich jetzt ja eher dahin gehend, dass du ja nicht erst wenn du gedrängelt hast dann rechtsüberholst, sondern von hinten eventuell ranpfeifst, und wenn du da dann rechtsüberholst, und der Schlafi merkt das net dass du doch nimmer links kommst, dann habt ihr beiden ein Größeres Problem! Nämlich den Crash!

Weil man weiss nie wann die schlafis doch noch aufwachen! Und vielleicht ist das gerade dann der Fall wenn du im Toten Winkel bist Huh

Aber mal wieder, da sieht man es wie man Sparen kann *g* Ätschibätsch

Dann mal ab auf die Autobahn Big GrinCoolGanz geschmeidisch...
[Bild: meinaudi2na.th.jpg]
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#4
.... da muss man nix mehr vestehen.... nur versuchen sich dran zu halten.... Big Grin

Nix wie weg!
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#5
Hi!

Ja, da kann man mal sehen, wie schwachsinnig immer die "Raser und Drängler" abkassiert werden sollen.
Allein schon wenn ich das Wort höre, wird mir schlecht. Kommt ja auch gerne mal auf RTL2 und Co. (Gott sei dank ist das ja bald verschlüsselt Zwinker ) was dazu - und schon werden dort wieder Märchen erzählt wie "Lichthupe benutzen ist verboten" und all so ein Mist.
Und schon fühlt sich jeder Links- oder Mittelspurschleicher im Recht, wenn von hinten "freundlich" einer kurz mit der Lichthupe aufs Freimachen der Fahrspur hinweist...
Audi A4 2,4l Cabrio <a href='http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/132174.html' target='_blank'><img src='http://images.spritmonitor.de/132174_1.png' border='0' alt='user posted image' /></a>

VW Golf 3 GTI Edition
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#6
Na super, wenn ich das vorher gewusst hätte müsste ich jetzt nicht laufen...
Cabrio wird geschlachtet, bei Interesse PN.

Neues Auto: Opel GT... Hoffentlich sieht mich keiner
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#7
Man Nobbes - was trittst Du denn hier los ? Big Grin

Ich bin mir aber fast sicher, dass Du beim Überholen auf der Standspur nicht nur mit zwei Punkten davon kommst - eher in Addition Rechtsüberholen und Standspur benutzt....Ätschibätsch

Uwe ( der seit 14 Tagen wieder punktefrei ist....)
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#8
Hi Jungs!
Toppen lässt sich das nur noch durch Benutzen eines Blaulichts / Martinhorns:

Also kauft Euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe und Ihr könnt Euch einen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Ninja

Insgesamt 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!! Big GrinBig GrinBig GrinDa gebe ich erst richtig Gas!

Gruß, Grappa
sonnige Grüße
[Bild: lorenz.gif]

alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!


[Bild: RDGA2013_sig.JPG]
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#9
Hi Grappa,

mag ja sein, dass man dabei verkehrsrechtlich günstig wegkommt, aber zivilrechtlich dürfte IMHO ein Verfahren wegen Amtsanmassung auf einen zukommen, denn man täuscht damit hoheitsrechtliche Aufgaben vor.

Und das kann dann deutlich mehr weh tun....

Holli
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[Bild: 118275_5.png]
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#10
Moin Holli!

Stimmt fast...aber gut argumentiert...ein Verfahren wegen Amtsanmaßung wäre nicht privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlicher Natur, da hier zwischen Kläger und Beklagtem ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht...das Privatrecht (insbes. BGB) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern.

Allerdings sollte man in Betracht ziehen, dass bei entsprechend hoher Geschwindigkeit in Verbindung mit der unrechtmäßigen Nutzung des Blaulichts auch wieder ein Nötigungstatbestand vorliegen könnte...in einem etwas anders gearteten Fall sind da schon Geldbußen um 500,- € bei rumgekommen.

Also...ich würd' da dann doch lieber rumfluchen...Big Grin...!

Schönen Gruß aus Hang Over!

DCooln KryptCooln

P.S.: Wir bewegen uns in diesem Thread übrigens juristisch auf ganz dünnem Eis...also betrachten wir die Diskussion besser als Realsatire oder Rechtskritik.
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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