Airbaglenkrad austragen
#1
Einen wunderschönen lieber Boarder,

mich beschäftigt seit ein paar Tagen folgendes Thema. Grandpa
Bei meinem ´94 Cab ist wie bei vielen Anderen dieses wunderschöne 4 Speichen Buslenkrad mit Airbag verbaut. Jetzt war meine Idee, das Lenkrad samt Airbag durch ein Sportliches zu ersetzten. Man bekommt da von Raid ja diese "No-Airbag" Adapter.
Jetzt sagt gestern aber ein Bekannter zu mir, dass das Ausbauen des Airbag (sprich das Rückrüsten) nicht mehr zulässig ist und der gute, alte Tüv das nicht mehr einträgt da es sich um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, mit anderen Worten, der Airbag wird nicht mehr ansgetragen. Fz
Das hat mich natürlich nachdenklich gestimmt, da ich nicht wirklich 200 € oder mehr für ein Lenkrad und Narbe ausgeben möchte, welche ich dann anschließend nicht eingetragen bekomme.
Ist Euch eine solche neue Regelung bei unseren deutschen Supergesetzten bekannt oder ist das Schwachsinn was mich da zugetragen worden ist? Un

Ich habe mich mal eben nach so einen Raid Silberpfeil Lenkrad erkundigt und die Dinger kosten ja mal eben schlappe 500 € + Narbe, da bleibt mir doch glatt die Spucke weg. Waaat?

Habt Ihr vieleicht eine andere Idee, wie ist dieses dezente Teil zum Lenken los werde und ein bisschen Stil in mein Fahrzeuginnere bekomme? Big Grin

Danke für Eure Antworten schon einmal.

Gruß aus dem Norden.

DE´s, Leder, Pentagon Alarm, 8x17 R&H Phönix mit 215/40 R17 und Spurverbreiterung rundum vo.20mm hi.30mm, H&R Keilformfahrwerk 60/40, Raid Silberpfeil, komplett gelackte Stoßfänger, Kühlergrill, Schweller und Verdeckkastendeckel, Navi + DVD, Endstuffe + Doorboards und 4x 16,5er Kickbässe, AeroTwin´s, Zimmermann Scheiben und Gerling 60 Sättel vorne u.v.m

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#2
Hallo,

die komplette Sicherheitsausstattung eines Fahrzeuges (inkl. Airbag etc.) gehört zur ABE des Fahrzeuges, daher bezweifel ich, dass heute ein TÜV-Prüfer den Airbag austragen wird!
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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#3
Moin Kai,

die Aussage von Dir klingt plausibel.
Was mich nur wundert, das vor etwa einem Jahr zwei Freunde von mir beide die "No-Airbag" Lenkräder eingetragen bekommen haben. Dazu gehört meines Wissens nach auch das Austragen von Airbags.

Ich meine nei Raid auf der Page steht auch, das die "No-Airbag" Adapter im Bereich der StVO ZUGELASSEN sind.


DE´s, Leder, Pentagon Alarm, 8x17 R&H Phönix mit 215/40 R17 und Spurverbreiterung rundum vo.20mm hi.30mm, H&R Keilformfahrwerk 60/40, Raid Silberpfeil, komplett gelackte Stoßfänger, Kühlergrill, Schweller und Verdeckkastendeckel, Navi + DVD, Endstuffe + Doorboards und 4x 16,5er Kickbässe, AeroTwin´s, Zimmermann Scheiben und Gerling 60 Sättel vorne u.v.m

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#4
Hi

Die Frage, ob es eingetragen wird oder nicht, würde sich mit einem Anruf beim TÜV innerhalb von wenigen Minuten klären lassen. Nix wie weg!

Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.

Freundliche Grüße
Peter
[Bild: bh4k9d7dn5oy2yoe0.jpg]
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