11.02.2008, 12:42
Hi Geri,
was ich schriftlich habe ist der Kaufvertrag mit eingetragener Laufleistung.
-Das Serviceheft
-Die Bestätigung der Inspektion und nun diesen Brief
Auch die Bremsen müssen zum Zeitpunkt der Inspektion schon am Ende gewesen sein aber da wusste ich noch nicht so, auf was ich achten muss.
Pech gehabt
Felix
was ich schriftlich habe ist der Kaufvertrag mit eingetragener Laufleistung.
-Das Serviceheft
-Die Bestätigung der Inspektion und nun diesen Brief
Auch die Bremsen müssen zum Zeitpunkt der Inspektion schon am Ende gewesen sein aber da wusste ich noch nicht so, auf was ich achten muss.
Pech gehabt

Felix
der mit der ADR-Wundertüte...
![[Bild: DPSPI.jpg]](http://www.bilder-hosting.de/img/DPSPI.jpg)