Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!!
#4
Puppetmastaz schrieb:... Punkt 1: Sie will die teure Schleuder loswerden monatliche Leasingrate 410,- inkl. Versicherung.also wird definitv nicht Neuvertrag gemacht.

... entweder Restwert auszahlen und verkaufen, oder an die Leasinggesellschaft zurückgeben.

Puppetmastaz schrieb:Aber was ist wenn Sie arbeitslos wird bis dahin`?

... wäre das dann ein Grund das Auto nicht mehr zahlen zu können? Wenn ja, dann könnte Deine Freundin ... siehe Antwort oben.
Ich hoffe für Euch, daß dieser Fall nicht eintritt!!!

Puppetmastaz schrieb:Sie war bis vor kurzem selbstständig und nun seit 2 Monaten wieder angestellt.Muss die BMW Bank den Vertrag bei Arbeitslosigkeit gegen einen gewissen Kostensatz auflösen und das Auto zurücknehmen???

Kommt in erster Linie auf den Leasingvertrag an. In der Regel ist die Leasingfirma zu nichts, oder nur sehr wenig verpflichtet. Bei Zahlungsunfähigkeit nehmen die Ihr das Auto so schnell weg, so schnell kannst nicht einmal blinzeln. Vergiß bitte nicht, daß das Auto von Anfang an der Leasinggesellschaft gehört hat! - war nie im Eigentum Deiner Freundin!!! Die Leasinggesellschaft hat Deiner Freundin nur das Nutzungsrecht zugesprochen!!!

Puppetmastaz schrieb:Oder ist der Bank des eh wurscht und sie fordert trotzdem ihr Geld???
Wie verhält es sich mit Stundung der Rate???

Der Bank ist immer nur Euer Geld wichtig!!! Solange Ihr zahlt, ist alles in Butter. Um eine Stundung zu erwirken, muß man halt mit dem Bank-/Versicherungsangestellten bei der Leasingfirma das eine oder andere wirklich ernste Gespräch führen. Wichtig dabei ist aber immer - die eigene Zahlungsbereitschaft zu unterstreichen, nur das es halt aufgrund der besonderen Lebensumstände im Moment nicht anders möglich wäre! In der Regel hat die Bank dafür ein offenes Ohr.

Puppetmastaz schrieb:Wir verstehen das Banklatein im Vertrag nicht,wollen aber auch nicht die BMW Bank anrufen, um unnötig Schlafende zu wecken, da die 550,- Euro Ummeldegebühren von Ihrem Unternehmen auf Ihren Namen nicht gezahlt wurden,sondernm vom ehem. Arbeitgeber einfach so geregelt wurde.

Angenommen,man will,wenn man arbeitslos nicht wird, einfach den BMW loswerden,welche Möglichkeiten ergeben sich dann.?

Meiner Erfahrung nach hat es sich bewährt mit der Bank eine gemeinsame Lösung zu finden. Nicht zahlen zu können ist schon schlimm genug. Aber mit der Bank eine Lösung auszuarbeiten ist immer noch der bessere Weg. Ob Rate niedriger, oder teilweise Stundung - egal, die Bank will und wird Ihr Geld bekommen - und wenn sie Euch dafür das Auto wegnehmen muß. Achtung: In so einem Fall wird das Auto weiterverkauft. Erziehlt das Auto nicht den offenen Betrag, muß Deine Freundin den Differenzbetrag zahlen!!!
... besser daher ... entweder Restwert auszahlen und verkaufen, oder an die Leasinggesellschaft (meistens mit Verlust) zurückgeben.

Puppetmastaz schrieb:Wäre super wenn ich ausreichend Infos bekomme von Euch.
Einige wedren meine Dame des Herzens ja im Juni auf dem Bayern Treffen kennenlernen oder zur Sachsentour.
Nice Weekend Euch allen

Euch auch das Beste!!!
herzliches Servus aus Wien, Tom Zwinker

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RE: Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!! - von V6TC - 09.03.2008, 12:10
RE: Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!! - von rol@nd - 09.03.2008, 17:15
RE: Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!! - von rol@nd - 10.03.2008, 21:39



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