24.04.2008, 11:18
Ollfried schrieb:Und dann holst Du es auch noch ohne Rechnung ab, immer noch ohne zu wissen was es kostet? Versteh ich nicht...
Der Ollfried
Das war recht clever, allerdings von der Werkstatt, denn nun muß er zahlen, rein rechtlich dürfte sowas als Einverständnis mit den ausgeführtena rbeiten gelten, denn eine "unter Vorbehalt-Erklärung" gibte s jawohl nicht!
Gruß
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi
![[Bild: Siggi2.jpg]](http://www.mtemplin.de/audi/Siggi2.jpg)
Ralph
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