28.01.2009, 09:27
Hallo
Hier nun mal ein Foto von dem besagten Privatweg
@ Don Krypton ich habe nun schon mit mehreren gesprochen aber immer noch kein Ergebnis bekommen.
Würde gern wissen laut § ??? ist es Privatweg & gegen mich darf nur der Besitzer (Die Wohnungsbaugenossenschaft) unternehmen.
Mir geht es ja darum das ich ebend gern die ca.70m falschrum in die "Einbahnstraße" fahre kann ich da belangt werden oder nicht ? Bzw. von wem kann ich belangt werden ?
Unser Ordnungsamt ist seit Sep. mächtig fleisig & haben 4 Leute eingestellt & im August wird entschieden welche 2 bleiben dürfen. Da könnt ihr euch ja vorstellen das die besonders scharf sind.
z.B. bei unsererSparkasse sind wenig Parkplätze & das Rathaus gleich gegegenüber. Da darf man aber nur mit Parkscheibe parken. Was aber nie eine rgemacht hat wenn er kurz Geldgeholt hat. Da ahben sie die ersten 2 Monate richtig kassiert
Denis76
Hier nun mal ein Foto von dem besagten Privatweg
@ Don Krypton ich habe nun schon mit mehreren gesprochen aber immer noch kein Ergebnis bekommen.
Würde gern wissen laut § ??? ist es Privatweg & gegen mich darf nur der Besitzer (Die Wohnungsbaugenossenschaft) unternehmen.
Mir geht es ja darum das ich ebend gern die ca.70m falschrum in die "Einbahnstraße" fahre kann ich da belangt werden oder nicht ? Bzw. von wem kann ich belangt werden ?
Unser Ordnungsamt ist seit Sep. mächtig fleisig & haben 4 Leute eingestellt & im August wird entschieden welche 2 bleiben dürfen. Da könnt ihr euch ja vorstellen das die besonders scharf sind.
z.B. bei unsererSparkasse sind wenig Parkplätze & das Rathaus gleich gegegenüber. Da darf man aber nur mit Parkscheibe parken. Was aber nie eine rgemacht hat wenn er kurz Geldgeholt hat. Da ahben sie die ersten 2 Monate richtig kassiert
Denis76

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