05.02.2009, 15:50
Hallo Gerti,
Sorry, auch ich kann das nicht so ganz glauben. Was sagt denn die SF-Klasse aus? Es ist doch nichts anderes, als dass Dir Dein Versicherer einen Beitragsnachlass gewährt, für die zurückgelegten unfallfreien Jahre, die Du auf einen Vertrag "erfahren" hast. Im übrigen geht es ja nicht um die SF-Klasse, sondern immer nur um das Rabattgrundjahr (RGJ). Gewährt er Dir in dieser Konstellation (zwei Verträge, gleiche Person, unterschiedlicher Zeitraum der Fahrzeugnutzung) einen zweiten Vertrag mit der gleichen SF-Klasse, dann macht er dies nur aus werbepolitischen Gründen, um Dich zu halten.
Ich nehme mal an, dass Du mit dem "Erstfahrzeug" (älterer Vertrag) zum neuen Versicherer gewechselt bist, dann ist klar, dass der "alte" Versicherer für Dein "Zweitfahrzeug" (jüngerer Vertrag) Dir weiterhin den Rabatt wie bisher gewährt (=Bestandschutz). Solltest Du nun auch mit diesem Fahrzeug den Versicherer wechseln, wirst Du wahrscheinlich große Augen machen, denn er wird dem neuen Versicherer nur das jetztige Rabattgrundjahr (vom jüngeren Vertrag) bescheinigen.
Bei einem Wechsel vom Saisonkennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen bei beiden Fahrzeugen wird vermutlich das Selbe eintreten; Du wirst für das "Zweitfahrzeug" (jüngerer Vertrag) auch eine Prämienerhöhung erhalten. Die Versicherer tauschen sich untereinander aus und wenn sie dies vielleicht nicht tun, bleibt immer noch die Rückfragemöglichkeit bei den Zulassungsstellen oder beim Kraftfahrtbundesamt.
(05.02.2009, 14:55)Gerti schrieb: ...Dann hast Du eine doofe Versicherung ;-)
Bei meinen Versicherungen war das nie ein Problem. Ich hatte erst in Fahrzeug ganzjährig zugelassen, dann zwei Fahrzeuge im Wechsel bei derselben Versicherung mit unterschiedlichen Versicherungsverträgen aber denselben Prozenten. Danach habe ich ein Fahrzeug zu einer anderen Versicherung gewechselt und konnte meine Prozente mitnehmen.
...und wenn ich wollte, könnte ich jetzt sogar beide Verträge wieder ganzjährig verwenden (ein Schelm ist, wer böses dabei denkt) ;-)
Gruß,
Gerti
Sorry, auch ich kann das nicht so ganz glauben. Was sagt denn die SF-Klasse aus? Es ist doch nichts anderes, als dass Dir Dein Versicherer einen Beitragsnachlass gewährt, für die zurückgelegten unfallfreien Jahre, die Du auf einen Vertrag "erfahren" hast. Im übrigen geht es ja nicht um die SF-Klasse, sondern immer nur um das Rabattgrundjahr (RGJ). Gewährt er Dir in dieser Konstellation (zwei Verträge, gleiche Person, unterschiedlicher Zeitraum der Fahrzeugnutzung) einen zweiten Vertrag mit der gleichen SF-Klasse, dann macht er dies nur aus werbepolitischen Gründen, um Dich zu halten.
Ich nehme mal an, dass Du mit dem "Erstfahrzeug" (älterer Vertrag) zum neuen Versicherer gewechselt bist, dann ist klar, dass der "alte" Versicherer für Dein "Zweitfahrzeug" (jüngerer Vertrag) Dir weiterhin den Rabatt wie bisher gewährt (=Bestandschutz). Solltest Du nun auch mit diesem Fahrzeug den Versicherer wechseln, wirst Du wahrscheinlich große Augen machen, denn er wird dem neuen Versicherer nur das jetztige Rabattgrundjahr (vom jüngeren Vertrag) bescheinigen.
Bei einem Wechsel vom Saisonkennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen bei beiden Fahrzeugen wird vermutlich das Selbe eintreten; Du wirst für das "Zweitfahrzeug" (jüngerer Vertrag) auch eine Prämienerhöhung erhalten. Die Versicherer tauschen sich untereinander aus und wenn sie dies vielleicht nicht tun, bleibt immer noch die Rückfragemöglichkeit bei den Zulassungsstellen oder beim Kraftfahrtbundesamt.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"

FAQ
