30.03.2009, 18:48
Servus,
leider muss ich dir da wiedersprechen. Es ist in der Tat verboten und nur als Ein-und Aussteigelicht erlaubt.
Kleines Schreiben des TÜVs
Ist wie immer Sache der Polizei. Den einen interessiert, den anderen nicht!.
Nun aber zurück zum Thema
leider muss ich dir da wiedersprechen. Es ist in der Tat verboten und nur als Ein-und Aussteigelicht erlaubt.
Kleines Schreiben des TÜVs
Zitat:Sehr geehrter XXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
In der EU und in Deutschland sind nur die lichttechnischen Einrichtungen erlaubt, die in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und den mitgeltenden Richtlinien aufgeführt sind. Diese Leuchten müssen eine Bauartgenehmigung für den betreffenden Fahrzeugtyp aufweisen, erkennbar an einem Prüfzeichen (z.B. E...). Also müsste eine Innenraumbeleuchtung speziell für Ihren PKW bauartgenehmigt sein.
Alle weiteren Leuchten sind nicht zulässig, dies gilt auch für rote Leuchten im Innenraum, weil sie die Gefahr der Verwechselung mit Rück- oder Bremsleuchten bergen.
Wenn sie dennoch verbaut sein sollten, wäre dies nicht legal. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs könnte aufgrund des Gefährdungspotentials erloschen sein, ganz sicher läge mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies trifft für alle öffentlichen Verkehrszustände zu, also auch für den ruhenden Verkehr beim Parken oder im Stand.
Für weitere Fragen und für Begutachtungen stehen Ihnen meine Kollegen an einer unserer TÜV-STATIONEN gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
TÜV NORD Mobilität
Produktmanager für amtliche Dienstleistungen
www.tuev-nord.de
Ist wie immer Sache der Polizei. Den einen interessiert, den anderen nicht!.
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