12.01.2011, 21:54
Hallo Leute,
schön das sich die "Brock Fraktion" zu Wort meldet
Ich habe inzwischen auch schon direkt bei Brock bzw. bei einem exclusiv Händler angefragt und habe eine sehr Nette und ausführliche Antwort erhalten, die ich euch natürlich nicht vorenthalte also hier ist "DIE" Antwort
Antwort des Händlers:
Hallo Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihr Interesse.
Da es für das Audi Cabrio kein TüV-Gutachten gibt wäre eine Einzel- oder
auch Sonderabnahme nötig. Für diese „älteren“ Modelle werden keine
Gutachten mehr erstellt. Der TüV-Prüfer, der unterschreibt, trägt auch die
Verantwortung, d.h. er muss da genauer schauen ob es auch richtig passt und
nicht anstößt oder schleift etc.
Wenn eine Felge schon ein Gutachten für ein bestimmtes Fahrzeug hat ist es
für den Prüfer einfacher, da die kritischen Zonen erwähnt sind. Er kann
schneller prüfen und muss weniger berechnen. Bei der Sonderabnahme muss er
eventuell einige Prüfungen selbst vornehmen, z.B. Lenkeinschlag,
Drehfreiheit bei Beladung oder Schneekettentauglichkeit… usw.
18 Zoll war damals noch nicht modern und so haben die Fahrzeughersteller
diese Größen auf ihren Fahrzeug nicht geprüft. Und für die Felgenhersteller
lohnt es heute nicht, da die Stückzahl nicht mehr im Markt vorhanden ist.
Hilfreich wäre sicher, wenn jemand aus Ihrem Audi-Forum Ihnen eine Kopie
der Eintragung zukommen lassen könnte, vielleicht ist auch DER TüV in Ihrer
Nähe, der das schon einmal eingetragen hat?
Ich hoffe meine Ausführungen haben Ihnen etwas Klarheit verschafft, für
weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Viele Grüsse
schön das sich die "Brock Fraktion" zu Wort meldet

Ich habe inzwischen auch schon direkt bei Brock bzw. bei einem exclusiv Händler angefragt und habe eine sehr Nette und ausführliche Antwort erhalten, die ich euch natürlich nicht vorenthalte also hier ist "DIE" Antwort

Antwort des Händlers:
Hallo Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihr Interesse.
Da es für das Audi Cabrio kein TüV-Gutachten gibt wäre eine Einzel- oder
auch Sonderabnahme nötig. Für diese „älteren“ Modelle werden keine
Gutachten mehr erstellt. Der TüV-Prüfer, der unterschreibt, trägt auch die
Verantwortung, d.h. er muss da genauer schauen ob es auch richtig passt und
nicht anstößt oder schleift etc.
Wenn eine Felge schon ein Gutachten für ein bestimmtes Fahrzeug hat ist es
für den Prüfer einfacher, da die kritischen Zonen erwähnt sind. Er kann
schneller prüfen und muss weniger berechnen. Bei der Sonderabnahme muss er
eventuell einige Prüfungen selbst vornehmen, z.B. Lenkeinschlag,
Drehfreiheit bei Beladung oder Schneekettentauglichkeit… usw.
18 Zoll war damals noch nicht modern und so haben die Fahrzeughersteller
diese Größen auf ihren Fahrzeug nicht geprüft. Und für die Felgenhersteller
lohnt es heute nicht, da die Stückzahl nicht mehr im Markt vorhanden ist.
Hilfreich wäre sicher, wenn jemand aus Ihrem Audi-Forum Ihnen eine Kopie
der Eintragung zukommen lassen könnte, vielleicht ist auch DER TüV in Ihrer
Nähe, der das schon einmal eingetragen hat?
Ich hoffe meine Ausführungen haben Ihnen etwas Klarheit verschafft, für
weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Viele Grüsse
