19.07.2011, 19:14
(19.07.2011, 10:32)Jenkins schrieb: Moin!
(17.07.2011, 23:35)hchris schrieb: Du erkennst eine Funk ZV Pumpe daran dass neben den ganzen Angaben auch ein sogenannter Bundesadler aufgedruckt ist. Dass soll dann die Freigabe des TÜV sein für die Verwendung der Funkrechte oder so ähnlich.
Einspruch.
Der Pleitegeier ist ab Ende der 90er/Anfang 2000 nicht mehr zwingend. (Und der TÜV hat damit auch nichts zu tun...)
Micha
Hallo Micha!
Stimmt beides. Hat mich jetzt interessiert und habe folgendes dazu gefunden.
Hat mit dem eigentlichen Thread aber nichts am Hut was ich hier recherchiert habe.
Der bislang verwendete Bundesadler mit der Funk-Zulassungsnummer wurde durch die Kennzeichnung CE 0700 ersetzt.
Zuständigkeit: Bundesnetzagentur
Grüsse aus Österreich - Christian
![[Bild: bugvnj7oypbpjpiyv.jpg]](http://666kb.com/i/bugvnj7oypbpjpiyv.jpg)
![[Bild: bugvnj7oypbpjpiyv.jpg]](http://666kb.com/i/bugvnj7oypbpjpiyv.jpg)