20.02.2012, 17:31
Hallo Markus,
wenn ich mich noch richtig erinnere, dann sollte die Polzei erst ab einer Schadenshöhe von 3.000 EUR gerufen werden, wenn Personenschaden vorliegt oder wenn der Unfall alkoholbedingt geschehen ist (bei den beiden letztgenannten liegt dann auch öffentliches Interesse vor) - alles andere sind Bagatellschäden, die nicht weiterverfolgt werden. Die Polizei wird bei Bagatellschäden auch nur die Daten und Personalien feststellen - eine Beurteilung zur Schuldfrage wird nie erfolgen. Wenn es blöd läuft kann die Polizei auch Ordnungsmaßnahmen (Bussgeld etc.) ergreifen, wenn der fließende Verkehr unnötig gestört wird.
Ich habe für den Fall der Fälle immer so einen Europäischen Unfallbericht in mehreren Sprachen im Auto liegen. Damit vergesse ich keine Angaben, der Gegner (evtl. auch ausländischer Mitbürger) kann alles in seiner Heimatsprache mitverfolgen und es kann so alles unkompliziert ablaufen. Mit der Handycamera kann auch der Schaden und das Umfeld festgehalten werden. Sollte sich der Unfallgegner nicht kooperativ zeigen, habe ich immer noch die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Die Klärung der Schuldfrage wird dann sowieso über die Versicherung (evtl. mit Rechtsanwalt/Gericht) laufen. Sollte ich den Bericht "vergessen", dann gibt es immernoch die Möglichkeit über den Zentralruf der Kfz-Versicherer die zuständige Versicherungsgesellschaft zu erfahren und mit ihr verbunden zu werden. Dies kann auch schon telefonisch am Ort des Geschehens erfolgen, wenn der Gegner keine Angaben machen kann oder will; die einzigen Daten, die vom Unfallgegner ich dafür brauche sind:
- Name des Fahrers
- Fahrzeug Marke und Typ und
- amtl. Kennzeichen
Selbstredend, dass Zeugenaussagen immer eine gute Argumentationsgrundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung sind.
wenn ich mich noch richtig erinnere, dann sollte die Polzei erst ab einer Schadenshöhe von 3.000 EUR gerufen werden, wenn Personenschaden vorliegt oder wenn der Unfall alkoholbedingt geschehen ist (bei den beiden letztgenannten liegt dann auch öffentliches Interesse vor) - alles andere sind Bagatellschäden, die nicht weiterverfolgt werden. Die Polizei wird bei Bagatellschäden auch nur die Daten und Personalien feststellen - eine Beurteilung zur Schuldfrage wird nie erfolgen. Wenn es blöd läuft kann die Polizei auch Ordnungsmaßnahmen (Bussgeld etc.) ergreifen, wenn der fließende Verkehr unnötig gestört wird.
Ich habe für den Fall der Fälle immer so einen Europäischen Unfallbericht in mehreren Sprachen im Auto liegen. Damit vergesse ich keine Angaben, der Gegner (evtl. auch ausländischer Mitbürger) kann alles in seiner Heimatsprache mitverfolgen und es kann so alles unkompliziert ablaufen. Mit der Handycamera kann auch der Schaden und das Umfeld festgehalten werden. Sollte sich der Unfallgegner nicht kooperativ zeigen, habe ich immer noch die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Die Klärung der Schuldfrage wird dann sowieso über die Versicherung (evtl. mit Rechtsanwalt/Gericht) laufen. Sollte ich den Bericht "vergessen", dann gibt es immernoch die Möglichkeit über den Zentralruf der Kfz-Versicherer die zuständige Versicherungsgesellschaft zu erfahren und mit ihr verbunden zu werden. Dies kann auch schon telefonisch am Ort des Geschehens erfolgen, wenn der Gegner keine Angaben machen kann oder will; die einzigen Daten, die vom Unfallgegner ich dafür brauche sind:
- Name des Fahrers
- Fahrzeug Marke und Typ und
- amtl. Kennzeichen
Selbstredend, dass Zeugenaussagen immer eine gute Argumentationsgrundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung sind.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni

