01.03.2012, 13:46
Hallo Markus,
eine Kfz-Versicherung kann ich immer erst zum Versicherungsperiodenende regulär kündigen. Dabei ist es egal, ob das Versicherungsende am 01.01. um 0.00 Uhr oder an einem sonstigen Tag endet. Ich habe immer zu diesem Termin die Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei einem Wechsel von Saisonschutz auf Jahresschutz habe ich erst wieder das Kündigungsrecht bei Versicherungsende. Wenn im Versicherungsschein (Saison) beispielsweise als Ende der 31.03. steht, dann kann ich am 01.01. (Umstellung auf Jahresschutz) meinen bestehenden Vertrag nur bei gleicher Gesellschaft verändern; ein Wechsel der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Im übrigen teilt sich der Versicherungsschutz bei einem Saisonvertrag in einen aktiven und ruhenden (keine Teilnahme am Straßenverkehr) Teil.
Will ich jetzt bei diesem Wechsel von Saison- auf Jahresschutz auch noch die Gesellschaft wechseln, muss ich darauf achten, dass die alte Gesellschaft auch das ursprüngliche Versicherungsende beibehält - wenn nicht, dann kommt der berühmte Blick durch das Ofenrohr und ich verzichte auf das Kündigungsrecht der alten Vertragsgestaltung. Gleiches gilt im übrigen auch von Jahres- auf Saisonschutz; auch dort wird es "nur" als Vertragsänderung gehändelt und ich habe kein reguläres Kündigungsrecht.
Da der Versicherungsmarkt seit Mitte der 1990Jahre dereguliert ist, gibt es auch keine einheitlichen Bedingungen mehr. Dies bedeutet,
- ich muss noch genauer in die einzelnen Bedingungen sehen,
- den Versicherungschein noch genauer lesen und
- vielleicht auch mal die Hilfe von Versicherungsfachleuten in Anspruch nehmen
.
Die Möglichkeit, über's Internet Versicherungen zu vergleichen und abzuschließen, ist zwar ne schöne Sache bei "normalen" Fällen; bei Vertragsänderungen und besonderen Vertragsgestaltungen bin ich aber immernoch auf Gedeih und Verderb auf die Bedingungsauslegung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angewiesen.
Der Weisheit letzten Schluss ist immer der Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen - was dort steht ist "Gesetz".
Deshalb habe ich auch vorhin geschrieben, dass ich die Fakten nicht kenne; glaube aber beim Tille immernoch, dass seine Gesellschaft nen Fehler gemacht hat. Ich kenne bisher keinen Fall, wo der Versicherungsschutz mit einem ruhenden Teil (keine Teilnahme am Straßenverkehr) begonnen hat und somit würde meiner Vermutung nach die Versicherungsperiode bei seinem Vertrag am 31.03. enden.
eine Kfz-Versicherung kann ich immer erst zum Versicherungsperiodenende regulär kündigen. Dabei ist es egal, ob das Versicherungsende am 01.01. um 0.00 Uhr oder an einem sonstigen Tag endet. Ich habe immer zu diesem Termin die Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei einem Wechsel von Saisonschutz auf Jahresschutz habe ich erst wieder das Kündigungsrecht bei Versicherungsende. Wenn im Versicherungsschein (Saison) beispielsweise als Ende der 31.03. steht, dann kann ich am 01.01. (Umstellung auf Jahresschutz) meinen bestehenden Vertrag nur bei gleicher Gesellschaft verändern; ein Wechsel der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Im übrigen teilt sich der Versicherungsschutz bei einem Saisonvertrag in einen aktiven und ruhenden (keine Teilnahme am Straßenverkehr) Teil.
Will ich jetzt bei diesem Wechsel von Saison- auf Jahresschutz auch noch die Gesellschaft wechseln, muss ich darauf achten, dass die alte Gesellschaft auch das ursprüngliche Versicherungsende beibehält - wenn nicht, dann kommt der berühmte Blick durch das Ofenrohr und ich verzichte auf das Kündigungsrecht der alten Vertragsgestaltung. Gleiches gilt im übrigen auch von Jahres- auf Saisonschutz; auch dort wird es "nur" als Vertragsänderung gehändelt und ich habe kein reguläres Kündigungsrecht.
Da der Versicherungsmarkt seit Mitte der 1990Jahre dereguliert ist, gibt es auch keine einheitlichen Bedingungen mehr. Dies bedeutet,
- ich muss noch genauer in die einzelnen Bedingungen sehen,
- den Versicherungschein noch genauer lesen und
- vielleicht auch mal die Hilfe von Versicherungsfachleuten in Anspruch nehmen

Die Möglichkeit, über's Internet Versicherungen zu vergleichen und abzuschließen, ist zwar ne schöne Sache bei "normalen" Fällen; bei Vertragsänderungen und besonderen Vertragsgestaltungen bin ich aber immernoch auf Gedeih und Verderb auf die Bedingungsauslegung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angewiesen.
Der Weisheit letzten Schluss ist immer der Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen - was dort steht ist "Gesetz".
Deshalb habe ich auch vorhin geschrieben, dass ich die Fakten nicht kenne; glaube aber beim Tille immernoch, dass seine Gesellschaft nen Fehler gemacht hat. Ich kenne bisher keinen Fall, wo der Versicherungsschutz mit einem ruhenden Teil (keine Teilnahme am Straßenverkehr) begonnen hat und somit würde meiner Vermutung nach die Versicherungsperiode bei seinem Vertrag am 31.03. enden.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni

