16.02.2013, 08:57
Sorry Max,
aber das stimmt nicht so ganz. Die 22.00 - 6.00 Uhrregelung kommt nur in der Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl und manchmal bei Diebstahl von Hausratgegenständen auf einer Reise aus dem Kfz vor.
Die Kasko zahlt bei Einbruchdiebstahl nur den Schaden am Kfz und der am Fahrzeug festverbauten Teile bis zu einem gewissen Wert.
aber das stimmt nicht so ganz. Die 22.00 - 6.00 Uhrregelung kommt nur in der Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl und manchmal bei Diebstahl von Hausratgegenständen auf einer Reise aus dem Kfz vor.
Die Kasko zahlt bei Einbruchdiebstahl nur den Schaden am Kfz und der am Fahrzeug festverbauten Teile bis zu einem gewissen Wert.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"