So, habe soeben mit Audi telefoniert, da bei mir unter Buchstabe K im Brief nichts hinterlegt ist.
Bekomme dann eine Rückmeldung, oder alte ABE oder neue EG Nummer.
Trotzdem nochmals kurz zu "entweder der Hersteller weist nach dass die Normen eingehalten wurden oder keine Zulassung":
Da dein Auto die selbe TSN hat wie ein Auto mit alter ABE-Nr. ist hierdurch ja schonmal amtlich nachgewiesen, dass dein Fahrzeug den alten Normen entspricht. Sollte es das nämlich nicht tun, könnte diese Nr. nicht die gleiche sein.
Somit kann ja auch auf die alten Inhalte verwiesen werden.
Wenn das nämlich nicht zählt, dann kannst du auch eine RS2 Bremse verbauen und ohne Zulassung fahren, da keiner nachweisen kann, dass diese in deinem Auto nicht verbaut wurde. Wer nämlich nicht nachweisen kann, was verbaut wurde, kann auch nicht nachweisen was verbaut wurde.
Aber wie gesagt, sobald ich weis ob ich nen ABE oder EG Fahrzeug habe, meld ich mich nochmals.
Bis dahin würde ich die Schuld am Nichteintrag jedoch nicht bei mir oder Audi suchen, sondern einfach an der Unfähigkeit/Unlust des Prüfers.
Bekomme dann eine Rückmeldung, oder alte ABE oder neue EG Nummer.
Trotzdem nochmals kurz zu "entweder der Hersteller weist nach dass die Normen eingehalten wurden oder keine Zulassung":
Da dein Auto die selbe TSN hat wie ein Auto mit alter ABE-Nr. ist hierdurch ja schonmal amtlich nachgewiesen, dass dein Fahrzeug den alten Normen entspricht. Sollte es das nämlich nicht tun, könnte diese Nr. nicht die gleiche sein.
Somit kann ja auch auf die alten Inhalte verwiesen werden.
Wenn das nämlich nicht zählt, dann kannst du auch eine RS2 Bremse verbauen und ohne Zulassung fahren, da keiner nachweisen kann, dass diese in deinem Auto nicht verbaut wurde. Wer nämlich nicht nachweisen kann, was verbaut wurde, kann auch nicht nachweisen was verbaut wurde.
Aber wie gesagt, sobald ich weis ob ich nen ABE oder EG Fahrzeug habe, meld ich mich nochmals.
Bis dahin würde ich die Schuld am Nichteintrag jedoch nicht bei mir oder Audi suchen, sondern einfach an der Unfähigkeit/Unlust des Prüfers.