30.01.2015, 12:17
Hallo Alex,
alles was meine Vorschreiber geschrieben haben ist wohl richtig - aber einen Punkt hat hier keiner betrachtet. Was steht in Deinen Versicherungsbedingungen.
Du schreibst zwar:
Ich glaube, das war ich, der den Punkt in die Diskussion eingebracht hat. Hier ging es darum, dass keine anderen Scheiben zur Verfügung standen, da der Hersteller AUDI keine andere Heckscheibe beim Cabrio verbaut hat - wenn ich mich noch recht erinnere.
Leider ist auch der Punkt "Materialermüdung", den Stephan aus dem Versicherungsjournal verlinkt hat, durch das kürzlich veröffentlichte Urteil auch im "Hinterkopf" der Versicherungen. Hier schreiben sie aber selbst, dass der Bruch durch ein Tier verursacht hätte werden können. Sicherlich sind nach den verschiedenen Bedingungen nicht alle Tierschäden versichert - aber Glasbruch bleibt Glasbruch, egal wer ihn verursacht hat.
In meinen Augen kommt es also wirklich darauf an, was in Deinen Versicherungsbedingungen steht. Wie Helmut schon geschrieben hat, würde ich mal telefonisch mit dem/der Sachbearbeiter/in sprechen und ein Klärung verlangen. Sollte dies nicht fruchten -> ab zum Anwalt.
In dem Zusammenhang kann ich mir aber leider eine Bemerkung nicht ersparen. Es gibt jedes Jahr immer wieder neue Threads zum Thema "welche Versicherung ist billiger; wo kann ich sparen" - aber keiner betrachtet dabei auch das Bedingungswerk. Durch die Liberalisierung der Versicherungsmarktes gibt es leider keine einheitlichen Bedingungen mehr in der Versicherungsbranche. Die Folgen sehen wir jetzt bei Dir. Sorry, ist nicht gegen Dich gerichtet
alles was meine Vorschreiber geschrieben haben ist wohl richtig - aber einen Punkt hat hier keiner betrachtet. Was steht in Deinen Versicherungsbedingungen.
Du schreibst zwar:
Zitat:..Jetzt aber noch eine Sache und zwar geht die Gegenseite auch auf den Glasbruch genau ein. Darin steht, dass "der Kläger [ich] den erhobenen anspruch nicht nach A.2.2.6 der AKB [der HUK] stützen kann, wonach Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert sind. Denn nach Rechtsprechung fallen unter dem Begriff "Verglasung" alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften von Glas bestimmt sind, also insbesondere Fenster- und Scheinwerfergläser, wobei es sich aber um mineralisches, kristallines Glas handeln muss. Unter dem Begriff "Verglasung" kann jedoch ein faltbares Kunststoffheckfenster nicht subsumiert werden."...Wenn in Deinen Bedingungen drinsteht, dass nur Glasschäden bei "mineralisch kristallinen Glas" ersetzt werden, dann hast Du leider schlechte Karten. Sollte dieser Passus fehlen -> würde ich eine Diskussion mit der Versicherung führen.
Zitat:...So ich erinnere mich mal irgendwo gelesen zu haben, dass es sich beim Audi Cabrio um eine Polyglas Heckscheibe handelt und mit dieser Begründung einer User hier aus dem Forum erfolg hatte und seinen Fall gewonnen hat. ...
Ich glaube, das war ich, der den Punkt in die Diskussion eingebracht hat. Hier ging es darum, dass keine anderen Scheiben zur Verfügung standen, da der Hersteller AUDI keine andere Heckscheibe beim Cabrio verbaut hat - wenn ich mich noch recht erinnere.
Leider ist auch der Punkt "Materialermüdung", den Stephan aus dem Versicherungsjournal verlinkt hat, durch das kürzlich veröffentlichte Urteil auch im "Hinterkopf" der Versicherungen. Hier schreiben sie aber selbst, dass der Bruch durch ein Tier verursacht hätte werden können. Sicherlich sind nach den verschiedenen Bedingungen nicht alle Tierschäden versichert - aber Glasbruch bleibt Glasbruch, egal wer ihn verursacht hat.
In meinen Augen kommt es also wirklich darauf an, was in Deinen Versicherungsbedingungen steht. Wie Helmut schon geschrieben hat, würde ich mal telefonisch mit dem/der Sachbearbeiter/in sprechen und ein Klärung verlangen. Sollte dies nicht fruchten -> ab zum Anwalt.
In dem Zusammenhang kann ich mir aber leider eine Bemerkung nicht ersparen. Es gibt jedes Jahr immer wieder neue Threads zum Thema "welche Versicherung ist billiger; wo kann ich sparen" - aber keiner betrachtet dabei auch das Bedingungswerk. Durch die Liberalisierung der Versicherungsmarktes gibt es leider keine einheitlichen Bedingungen mehr in der Versicherungsbranche. Die Folgen sehen wir jetzt bei Dir. Sorry, ist nicht gegen Dich gerichtet
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni

