Umbau auf AAN / ABY und Oldtimerzulassung
#7
Hi,

ich sehe das auch so. Aus meiner Sicht ist es ein zeitgenössischer Umbau und daher H-fähig. Dass Teil kann auch kaputt gehen und neu eingebaut werden, dann trotzdem H (muss also bestimmt nicht 30 Jahre alt sein). Wichtig ist nicht der Umbauzeitpunkt sondern die Frage ob er damals so umgebaut werden hätte können.

Gruß
Helmut
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Bedankt durch: Bo.


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RE: Umbau auf AAN / ABY und Oldtimerzulassung - von Helmut - 26.03.2015, 10:21



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