Hallo,
bisher ist zu den 7x17-Boleros in 4x108 nur eine Traglastbescheinigung von Audi aufgetaucht oder vorhanden. Da es sie "nur" als Sonderausstattung gab, wurde seitens Audi auf ein Teilgutachten verzichtet.
Anders sieht es bei der 8x17er-Variante in 4x108 aus. Diese Felgen waren ca. 1992/1993 über das Audi-Zubehörprogramm nachträglich bestellbar und daher existiert auch ein Teilegutachten.
Wenn es noch die alten KFZ-Papiere geben würde, wäre ich der festen Ansicht, dass man die Felgen eintragen muss (auch die 7x17-Variante). Nur weil es die Felge an anderen (und vielfach auch späteren Cabriolets des Typ89) gegeben hat, heißt das noch lange nicht, dass ich sie an allen Modellen der Reihe fahren darf. Auch bedenkt bitte, dass die Cabrios mit Boleros ab Werk immer auch über das sogenannte 17"-Fahrwerk verfügen.
Allerdings mit den neuen KFZ-Papieren kann man (oder auch die Kontrolleure von TÜV oder Polizei) gerade bei Rad-/Reifenkombinationen kaum noch etwas aus den Papieren lesen. Ich würde mir auch wenige Sorgen um Kontrollen etc machen. Was ist aber, wenn man mal einen Unfall versursacht und irgendein findiger Gutachter bescheinigt dem Unfallgegner (oder auch meiner Versicherung), dass die Felgen nicht eingetragen waren?
Ich persönlich würde daher die Felgen eintragen lassen (mittels Tragfähigkeitsbescheinigung).
bisher ist zu den 7x17-Boleros in 4x108 nur eine Traglastbescheinigung von Audi aufgetaucht oder vorhanden. Da es sie "nur" als Sonderausstattung gab, wurde seitens Audi auf ein Teilgutachten verzichtet.
Anders sieht es bei der 8x17er-Variante in 4x108 aus. Diese Felgen waren ca. 1992/1993 über das Audi-Zubehörprogramm nachträglich bestellbar und daher existiert auch ein Teilegutachten.
Wenn es noch die alten KFZ-Papiere geben würde, wäre ich der festen Ansicht, dass man die Felgen eintragen muss (auch die 7x17-Variante). Nur weil es die Felge an anderen (und vielfach auch späteren Cabriolets des Typ89) gegeben hat, heißt das noch lange nicht, dass ich sie an allen Modellen der Reihe fahren darf. Auch bedenkt bitte, dass die Cabrios mit Boleros ab Werk immer auch über das sogenannte 17"-Fahrwerk verfügen.
Allerdings mit den neuen KFZ-Papieren kann man (oder auch die Kontrolleure von TÜV oder Polizei) gerade bei Rad-/Reifenkombinationen kaum noch etwas aus den Papieren lesen. Ich würde mir auch wenige Sorgen um Kontrollen etc machen. Was ist aber, wenn man mal einen Unfall versursacht und irgendein findiger Gutachter bescheinigt dem Unfallgegner (oder auch meiner Versicherung), dass die Felgen nicht eingetragen waren?
Ich persönlich würde daher die Felgen eintragen lassen (mittels Tragfähigkeitsbescheinigung).
Gruß Kai