30.03.2007, 03:01
lemmy schrieb:Moin,
ich denke auch, dass sich die Argumentation des Gerichts alleine auf die Leistungssteigerung beziehen kann, sofern das eingebaute Fahrwerk über eine ABE oder ähnliches verfügt.
Erlischt nicht durch Motortuning automatisch die Betriebserlaubnis?
hi,
tut sie wenn sie oberhalb 10% und oder nicht eingetragen ist..
eine eingetragen mehrleistung sollte man seiner versicherung natürlich mitteilen, aber da anrufen und sagen "hallo, ich hab mir jetzt ´n H&R federsatz reingebaut und eingetragen" muss wohl eher nicht sein..
IMHO

sees
Hobby:
DAS Cabrio mit viel drin und dran
Alltag:
A6 4F 4.2 eine Sänfte mit viiiiiel Platz...
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![[Bild: atsu-3.jpg]](http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/atsu-3.jpg)