29.07.2007, 22:57
So, Mail ist raus. Scheinbar ist das Verkehrsministerium dafür zuständig, so siehts auf der Seite des KBA jedenfalls aus.
Zitat:Guten Tag!
Ich hoffe, ich bin bei Ihnen richtig. Ich brauche eine Auskunft zu einer Sache, zu der man immer widersprüchliche Meinungen hört.
Der Fall ist folgender: Ich fahre ein Audi Cabriolet aus 1998. In dieser Fahrzeug wurden von Audi nie Xeonon-Scheinwerfer verbaut. Eine Nachrüstung von Xenon-Brennern in die bestehenden Scheinwerfer ist nicht zulässig, das ist klar. Darf ich mir aber z.B. Xenon-Scheinwerfer aus dem Audi A8 einbauen? Diese sind ja geprüft und haben das entsprechende E-Kennzeichen.
Die Frage mag seltsam klingen, sorgt aber im Internet und bei TÜV und Dekra für eine Menge Gesprächs- und Diskussiosnstoff.
Vielen Dank im Voraus
Oliver Antwerpen
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
![[Bild: ani.gif]](http://www.die-kaennchen.de/bilder/audi/ani.gif)
![[Bild: ani.gif]](http://www.die-kaennchen.de/bilder/audi/ani.gif)