29.10.2007, 11:31
Die Nebler (VORN, nicht Nebelschlußleuchte) darf man bei starker Sichtbehinderung einschalten.
Sichtbehinderung liegt im Ermessen des Fahrers, wenn ich den Text aus der StVO noch richtig drauf hab.
Also, Du kannst die Dinger nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Schneefall oder starkem Regen anmachen.
Ich nutze sie im Dunkel bei starkem Regen doch öfters mal, da die Fahrbahnmakierungen besser zu erkennen sind und die Ausleuchtung ist auch etwas breiter mit Nebelscheinwerfern.
Finde diese gesetzliche Beschränkung allerdings nicht mehr zeitgemäß, da wir ja nicht mehr mit den 80ziger Jahre Flutlichtscheinwerfern rumfahren, die dann wie nichts gutes geblendet haben.
Unsere Nebler blenden doch kein Stück mehr als das Abblendlicht.
PS: Die Nebelschlußleuchte hingegen ist halt nur bei Nebel und auch nur bei weniger als 50 Meter Sicht erlaubt. Außerdem darf dann nicht schneller als 50 Km/h gefahren werden.
Sichtbehinderung liegt im Ermessen des Fahrers, wenn ich den Text aus der StVO noch richtig drauf hab.
Also, Du kannst die Dinger nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Schneefall oder starkem Regen anmachen.
Ich nutze sie im Dunkel bei starkem Regen doch öfters mal, da die Fahrbahnmakierungen besser zu erkennen sind und die Ausleuchtung ist auch etwas breiter mit Nebelscheinwerfern.
Finde diese gesetzliche Beschränkung allerdings nicht mehr zeitgemäß, da wir ja nicht mehr mit den 80ziger Jahre Flutlichtscheinwerfern rumfahren, die dann wie nichts gutes geblendet haben.
Unsere Nebler blenden doch kein Stück mehr als das Abblendlicht.
PS: Die Nebelschlußleuchte hingegen ist halt nur bei Nebel und auch nur bei weniger als 50 Meter Sicht erlaubt. Außerdem darf dann nicht schneller als 50 Km/h gefahren werden.