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		hallo liebe boardgemeinde, 
folgender fall:
 
ich habe mir letzten sonntag (11.01.09) einen komplettradsatz aus stammham bei ingolstadt abgeholt. der kauf/verkauf lief über das a4-freunde forum. laut verkäufer sind die felgen in topzustand und die reifen haben noch gutes profil und sind erst 1 jahr alt. bilder per mail bekommen alles super soweit.
 
am sonntag hab ich die felgen dann abgeholt (insgesamt 366 kilometer gefahren). hab mir schön das profil und den zustand der felgen angeschaut...
 
später, zuhause, einen reifen aus dem auto geladen und probeweise mal montiert um zu sehen wie sie am wagen aussehen... dann ist mir die kinnlade runter gefallen.
 
ca. 2-3 cm großer riss in der reifenflanke, welcher mit kleber fixiert wurde um den schaden zu vertuschen - die anderen 3 räder angeschaut, an jedem ein ähnlicher schaden! und alles schön so gemacht, das es auf den ersten blick nicht auffällt! ich könnte mich was ärgern, das ich das nicht schon bei der abholung gesehen habe...
 
hab den netten herren gleich mal angeschrieben - natürlich weis dieser nichts von irgendwelchen schäden und verlangt eine bestätigung eines fachmanns.
 
gestern war ich beim reifenhändler und hab die reifen anschauen lassen, 3 stück sind durch massive anfahrschäden nicht mehr zu gebrauchen. hab dem verkäufer die bestätigung und einen kostenvoranschlag zukommen lassen. selbstverständlich streitet er wieder alles ab und möchte jetzt noch ein zusätzliches gutachten von der dekra oder dem tüv haben. außerdem möchte er seinen anwalt kontaktieren um zu erfahren wie die rechtslage ist.
 
ich hab mir heute die bilder die er mir geschickt hat nochmal angeschaut und auf einem sieht man tatsächlich diesen riss wenn man weis wo er ist und das bild stark vergrößert.
 
ich würde gern vom kauf zurücktreten, könnte ja sein das am schluss die felgen auch noch einen schlag haben...
 
wie soll ich mich jetzt verhalten? der kaufpreis betrug 1100 euro, die 3 neuen reifen kosten nochmal 681 euro (conti sport contact 2 / 235/40/18 95Y)
 
ich bin momentan etwas angefressen...    
bilder--> gibts hier
	 
	
	
2003er Audi A4 Avant 3.0 Quattro
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hi Flo..., 
wenn Du eine RS Versicherung hast, dann würde ich keine Sekunde daran verschwenden dem Verkäufer nochmal klar darzulegen, daß er sich die kaputten Reifen einmagarieren (rektal applizieren) kann.    
Rüge ein: Wobei ich persönlich den Riß schon bemerkt hätte, denn so klein ist der nicht! Also paß doch beim nächsten Mal besser auf!!!    
Ok - kleine Rüge aus - sag dem Verkäufer, daß Du aufgrund der Mängel vom Verkauf zurücktreten möchtest. Oder er soll dir eine Besserung anbieten, das heißt er soll auf seine Kosten dir gleichwertige (aber technisch mängelfreie) Ware geben!
 
Nützt das alles nix, bleibt Dir der Rechtsweg nicht erspart!   
	 
	
	
herzliches Servus aus Wien, Tom   
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		Hallo 
Bin auch in A4-freunde Forum unterwegs     Wer war es denn da     
Ich würde auch mit den Fotos zum Anwalt gehen & ihn einen schönen Brief schreiben lassen. 
Da die Reifen ja bereits 1 Jahr alt sind, wirst du nicht mehr den Neupreis dafür bekommen. 
Überlege dir evor du zum Anwalt gehst was du willst. Preisnachlass oder Rückabwicklung des Kaufes.  
Melde es mal im A4-Freunde Forum den zuständigen Mod.     das hilft evtl. anderen erstmal damit er nicht noch mehr "schrott" verkauft. 
Denis76
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Florian, 
 
um mal vom schlimmsten Fall auszugehen. Du hast du Reifen gekauft wie gesehen und zu Hause siehst du den Mangel erst. 
Was machst du nun wenn der Verkäufer alles abstreitet und es auf dich abwälzen will? 
Wie soll der Käse (außer diesem Foto) bewiesen werden? Ich finde den Sachverhalt absolut nicht eindeutig - ist aber nur meine Meinung. 
 
semu 
 
P.S.: Bitte nenne hier keine Namen aus dem A4 Forum, nur per PN an denis76 und den Mod!
	 
	
	
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		hallo, 
 
ich habe ihm bereits zwei angebote gemacht, entweder er übernimmt die hälfte der kosten die mich die neuen reifen kosten, oder er nimmt die reifen und felgen zurück und erstattet mir den kompletten kaufpreis. 
 
den namen werde ich nicht öffentlich nennen. 
 
als verkäufer (auch privat) ist er gesetzlich dazu verpflichtet, 1 jahr gewährleistung auf gebrauchte artikel zu geben, es sei denn, der käufer wusste bereits vor dem kauf über den mangel bescheid oder der verkäufer schließt die gewährleistung vor dem kauf grundsätzlich aus. beides kann man verneinen. 
 
wenn der mangel vom verkäufer nicht genannt wird, ist davon auszugehen, das der artikel frei von mängeln ist. verschweigt der verkäufer den mangel wissentlich, handelt es sich um arglistige täuschung. 
 
natürlich liegt die beweispflicht bei mir, aber dafür habe ich das foto das er mir gemailt hat, worauf die beschädigung wie gesagt zu erkennen ist. also war der mangel schon vorher da. außerdem habe ich ihn über den schaden noch am gleichen tag (2 stunden später, also rechtzeitig) informiert. 
 
auf den bildern die ich gemacht habe, ist der riss natürlich einwandfrei zu erkennen, wenn du die felge aber als ganzes vor dir hast, fällt er schon nicht mehr auf. das abstehende gummistück war mit kleber oder ähnlichem fixiert, so das es eben nicht vom reifen wegstand - also hat da jemand dran rumgepfuscht -> vorsatz!! 
 
ich werde die reifen am freitag von der dekra überprüfen lassen, rundlauf der felgen, art und umfang der schäden, gutachten erstellen lassen usw. 
 
ich habe ihm eine frist gesetzt den schaden zu begleichen oder den kauf zu wandeln. sollte diese frist ohne einigung verstreichen, erstatte ich auf anraten mehrerer personen anzeige bei der polizei. 
 
grüße, florian
	 
	
	
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		hm, 
 
Gutachten.... Du willst die Felgen also doch irgendwie behalten ? Denke mal ein Einschreiben mit Deinen zwei Angeboten mit Fristsetzung wäre da erstmal billiger und effektiver gewesen, denn nun investierst Du nochmal einiges Geld (wieviel kostet das denn ?) Ein drehen an der Wuchtmaschine hätte Dir ja zumindest die Gewissheit über den Zustand der Felgen gegeben. 
 
btw. Peter hat doch da nen gute Reifenquelle an der Hand falls Du die Felgen behalten solltest 
 
Au Mann, da bin ich richtig froh das die Winterfelgen/Reifen für meinen Dicken i.O. waren, trotz einem guten Schnäppchen (600 € für die 1a  17" 16-Stern-Audifelge mit neuwertigen 225er WR ) über ebay in meiner Nähe. Hab die Dinger auch nur oberflächlich angesehen gehabt. 
 
Viel Erfolg !
	 
	
	
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Gruß 
 
Markus
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		HAMMERHART! 
 
... und ich dachte ich bin so ein ebay-Glücksschwein! --> Denkste!
	 
	
	
Gruß 
 
Markus
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin Jungs! 
 
Also ich weis nicht wie die Rechtslage in Deutschland das sieht aber ich habe rein aus interesse meinem Betreuer bei meiner KFZ und RS Versicherung den Fall geschildert und der hat mir gesagt das ein Kauf von Privat an Privat ohne jeglicher Gewährleistung oder Verpflichtung beiderseits vorliegt. Hast du´n Kaufvertrag gemacht? Der Versiherungstyp meinte GERADE bei Alu´s in dieser Preisklasse immer Kaufvertrag abschliessen und die Teile unbedingt checken lassen!!!  
 
Ich weis ich weis, später is mann immer klüger und ich hab gut reden... 
Aber ich finds auch ne Frechheit von dem Verkäufer!!!!!! 
 
Als ich meinen A4avant vor 5 Jahren gekauft habe hatte ich einen Tag nach dem Kauf einen 5cm Sprung in der Windschutzscheibe entdeckt, und war der am unteren Rand Beifahrerseitig, schön verdeckt vom Scheibenwischer. Selbst der Meister meiner Werkstatt meinte dieser Schaden muss schon seit Monaten bestehen. Da ich den Schaden bei der Probefahrt nicht entdeckt habe (am Kauftag 28 Grad im Juli-kein Regen) konnte ich laut meiner Versicherung keinerlei Ansprüche an den Verkäufer geltend machen... 
 
Ich halte dir die Daumen Mann... 
 
PS.: böser Schaden, würde mich ehrlich gesagt wundern wenn bei sowas die Felge nix abbekommen hat!!!
	 
	
	
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