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		In wieweit kann man belangt werden wenn ich ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung bewege? 
Dort sind div. Dinge nicht eintragungspflichtig (Scheibenfolien an den vorderen Seitenscheiben, anderes Fahrwerk)
 
Wie lang darf ein Fahrzeug in der BRD bewegt werden?
 
Frage an "meine Streifenhörnchen"  Chris und Roland  
Grüsse  Nobs
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 Audi S2 Cabrio  2.2T 20V - 1991 - 34Jahre - H-Gutachten
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		Moin Herr Doktor,
 wenn du der Halter bist und deinen ständigen Wohnsitz im Land der Anmeldung des Fahrzeuges hast, ist das kein Problem; solange du dich an die 180 Tage Regel hälst. In dem Land in dem du dich 180 und mehr Tage inerhalb eines Kalenderjahres aufhälst, hast du automatisch deinen ständigen Wohnsitz - kein Wahlrecht.
 
 Aber du willst ja sicherlich etwas ganz anderes wissen: Darf ich ein auf mich nicht zugelassenes Fahrzeug, das im Ausland angemeldet, ist in Deutschland fahren?
 
 Hier sind dann ein paar zusätzliche Dinge zu ergründen:
 Bist du rechtmäßig besitzender Besitzer des Fahrzeuges - vulgo: hat dein ausländischer Kumpel dir seinen im Ausland gemeldeten Wagen geliehen - dann kannst du ihn in D fahren solange dein leihender Kumpel in Reichweite ist.
 
 Bist du Eigentümer des Fahrzeuges, darfst du den Wagen nur mit einer D-Zulassung in D fahren.
 
 Und jetzt der ganz komplizierte Fall:
 Die bist der Eigentümer des ausländischen Fahrzeuges und hast ihn an einen Kumpel aus dem gleichen Ausland verliehen, damit er den Wagen in D fahren kann.
 Wenn der von den Streifenhörnchen angehalten wird, dann erschieß dich lieber, denn das geht schneller und tut weniger weh.
 
 Ach ja, was war deine Frage?
 
 Lord
 
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		@ Lord: 
Das liest sich so, dass Du Dich schon mal ETWAS ausführlicher mit dem Thema befasst hast!    
Respekt ...   
Gruß Kai ![[Bild: Audi.jpg]](http://www.weddingcars.de/Bilder/Signatur/Audi.jpg)  
	
	
	
		
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		Hi Lord, 
kurze Rückfrage dazu:
 Lord of the Rings schrieb:...Und jetzt der ganz komplizierte Fall:Die bist der Eigentümer des ausländischen Fahrzeuges und hast ihn an einen Kumpel aus dem gleichen Ausland verliehen, damit er den Wagen in D fahren kann.
 Wenn der von den Streifenhörnchen angehalten wird, dann erschieß dich lieber, denn das geht schneller und tut weniger weh....
 
Entweder verstehe ich das nicht richtig - dann klär mich bitte auf, oder das hier passiert quasi täglich millionenfach... 
Für mich liest sich das nämlich so: Ich (deutscher Landsmann) leihe mein Auto z.B. einem anderen Deutschen, damit der damit z.B. schön nach Holland ans Meer fahren kann...  Aus Holland betrachtet liest sich das dann doch genau Dein oben genannter Fall: Ein Ausländer (ich, aus dem deutschen Ausland) leiht sein Fahrzeug einem anderen Ausländer (dem deutschen Fahrer), damit der im Land (Holland) fahren kann... 
Das soll nicht erlaubt sein? Kann ich mir nicht vorstellen! Aber wahrscheinlich habe ich es nur nicht richtig verstanden...
 
Gruß, 
Lorenz
	
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alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
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		Er meint bestimmt das der Eigentümer z.b ein Deutscher, der aber ein  Fahrzeug besitzt das im Ausland z.b Holland angemeldet ist. Der Eigentümer, der Deutsche verleiht seinen in Holland angemeldet Wagen, einem Holländer der aber in Deutschland rumfährt.So hab ich es verstanden       
Gruss
 
Anis
	 
	
	
	
		
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		Moin! 
Quatsch, lest doch nochmal genau , was Lord geschrieben hat:
 Lord schrieb:Du bist der Eigentümer des ausländischen Fahrzeuges und hast ihn an einen Kumpel aus dem gleichen Ausland verliehen, damit er den Wagen in D (=Deutschland, Anm. d. Red.) fahren kann.Wenn der von den (deutschen..., Anm. d. Red.) Streifenhörnchen angehalten wird, dann erschieß dich lieber, denn das geht schneller und tut weniger weh.
 Auch die Frage lautete "...in der BRD bewegt...".
 
Und da gilt nunmal deutsches  Recht. 
Überall woanders gilt das andere Recht, nur nicht deutsches.
 
Also Jungs.... H  lli
	
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		Moinsen!
 Kaum mal nicht reingesehen ins Bord schon gehts ab.....................aber was soll ich noch hinzufügen, außer das den Ausführungen von Lord nichts mehr hinzuzufügen ist.
 
 Gruß,
 Roland
 
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene     .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio    
	
	
	
		
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		Wie schon geschrieben wurde, mehr als 6 Monate darfst du ein ausl. Fzg in BRD nicht bewegen. 
Länger als 6 Monate heißt dann in BRD anmelden und Steuern zahlen!
 
Ist immer ein heikles Thema... die Polen haben es schon raus   
Ich seh ständig polnische Kennzeichen an den Fahrzeugen... und die machen hier nicht alle Urlaub....     
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		Skorpi schrieb:Ist immer ein heikles Thema... die Polen haben es schon raus  Ich seh ständig polnische Kennzeichen an den Fahrzeugen... und die machen hier nicht alle Urlaub....
  
 
  
Nun, ein bekannter von mir hat vor paar Monaten einen Bescheid bekommen, das gegen Ihm wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, Wie kamm es dazu? Sein Nachbar hat Ihm angezeigt. Das aber nur so nebenbei. Was die meisten vergessen, ist das es in Polen auch Gesetzte gibt, dort muss man jedes Jahr zum TÜV, außerdem wenn man einen Unfall hat, und einen Schaden von mehr als 2000€ verliert das Auto automatisch die Zulassung und muß zum TÜV. Dies kann zur Großen Problemen bei der Anreise nach Polen führen, bzw wenn man dort angehalten wird. 
Und zu guter letzt, ich fahre ab und zu mit dem Auto meiner Freundin, Sie ist Polin, und das Auto hat ja eine Polnische Zulassung, und ich bin bis jetzt jedes mal abends von der Rennleitung angehalten worden. Einmal kamm sogar die Frage ob ich nicht Angst hätte in solch einer Schrottkiste ( 04er VW Passat ) durch die Gegend zu fahren, da ja alle Polnischen Autos früher in Deutschland Totalschaden wären     . Ich dachte ich dreh in diesen Moment frei. Habe Ihm dann auf die unhöflichste Art, die mir eingefallen ist, gesagt das er seine Arbeit erledigen soll, was er dann auch tat (fast eine ganze Stunde) und das ich dass eine Frechheit finde. Hab ihm dann noch gefragt ob jemand aus seiner Familie nicht zufällig bei der STASI war. Ansonsten kann ich nichts gegen andere Kontrollen sagen, die Waren immer freundlich und nett. Aber das nur so neben bei. Ach ja, und man will das Auto ja auch wieder verkaufen. 
 
Gruß Martin
	 
	
	
	
		
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		Uih... da wirst du an einen Kollegen geraten sein, der damit wohl schon öfter "Treffer" hatte....Es gibt genug Leute, die ihren festen Wohnsitz in der BRD haben und mit der linken Tour versuchen Steuern zu sparen.
 Wenn es den falschen trifft, kommt dein Bekannter da auch ohne Probleme wieder raus.
 
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