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		Hallo alle zusammen. 
War heute beim TÜV.    
Bin leider erstmal durchgefallen   
Nur hat leider der TÜV Beamte beim Starten des Autos leider meinen Klappschlüssel in 2 hälften gebrochen    
Schlimm genung aber jetzt kommt das beste    
Der Schlüssel war schon angebrochen, früher oder später wäre er ja mir auch gebrochen! Ich dachte mein Schwein pfeifft. Der Schlüssel war vollkommen in Ordung kein halbes Jahr alt. Ist eine spezial anfertigung von einer Firma in Österreich mit allem drum und dran. 
 
Tja jetzt habe ich nach dem Motto pech nach dennen Ihrer aussage!
 
Habe einen Zeugen der mir das bestätigen kann das ich den Schlüssel heile abgegeben hab und in 2 hälften wieder bekommen habe bzw. ich es ja gesehen habe das es Ihm passiert ist.
 
Habt Ihr einen Tipp wie man da vorgehen kann.
 
ist eine kleine DEKRA Station! Ist das eine Sachbeschädigung oder läuft das normalerweise unter den Ihrer Versicherung als Schaden.
 
Hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich bevor ich mit Anwalt drohe muss ja schliesslich ja noch da hin zur nachkontrolle für die Mängel die ich hatte heute.
 
Mfg  Miki   
Audi 80 Cabrio 2.6 V6, Baujahr 06/1995 Farbe RS-Blau, Leder in Schwarz, Windschott, Clarion MZ 888 MP3 Player
 
	
	
	
		
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		Hallo Miki,
 sofern du einen Rechtschutz hast würde ich aber sofort zum Anwalt gehen. Finde ich eine Frechheit wenn man seine Fehler nicht eingesteht und noch dazu die Schuld bei anderen sucht. Sowas kann immer passieren. Wie teuer war den der Schlüssel?
 
 Kannst natürlich auch erstmal bei der DEKRA AG anfragen was die dazu sagen.
 
 
 MfG Peter
 
 p.s. Würde auch dann eher zu einer anderen Station gehen. Sollte ja kein Problem sein. Nicht das der Prüfer das Ganze noch an dir bezeihungsweise an der Fahrzeugbeurteilung auslässt.
 
99er mingblauer Sixpack mit Vollausstattung, US-Rückleuchten, sesamfarbenes Nappaleder, Audi Navi Plus DX, US-Rückleuchten, Chip von Schräder-Motorsport, Supersport 60/40, 8.5x17 RH ZW1 vollpoliert,  beide Reinhold-Module, weisse Blinker, AC , BC, Tempomat, S-Linelenkrad, Sitzheizung,Cd-Wechsler,Sub, Alarm...
 
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		Hallo Miki, 
das Missgeschick des Prüfers ist natürlich ärgerlich. Leider wirst Du wohl auf dem Schaden hängen bleiben.
 
Auch wenn Du sie wahrscheinlich nicht durchgelesen hast, Du hast mit dem DEKRA einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, der auf deren AGB beruht.
 
Googel mal DEKRA und AGB, dann kannst Du die AGB runterladen.
 
§11 (Haftung) sieht selbige nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Prüfpersonals vor.
 
Ich denke, Du wirst Schwierigkeiten haben, dem Prüfer das ein oder andere nachzuweisen.
 
Leider keine besseren Neugkeiten   
Gruss aus Nordwest! 
Peter    
	
	
	
		
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		Guten morgen,
 auch, wenn die DEKRA eine Haftung in solchen Fällen ausschließt, finde ich das keine Art und Weise, wie man dich dort behandelt. Das dürfte doch für die ein Fall sein, der von ihrer Versicherung übernommen wird. Ich sehe dann keinen Grund mehr, sich so aus der Sache rauszuwinden, außer vielleicht persönliche Eitelkeiten des Prüfers, der nicht einsehen will, dass gerade er jetzt den Schaden verursacht hat und dafür verantwortlich sein sollte.
 Ich würde mal mit dem Leiter der Prüfwerkstatt sprechen und ihm die Situation schildern und vielleicht könnt ihr ja eine gütliche Einigung treffen, u. U. hilft es ja schon, den Prüfer bei seinem Chef anzuschwärzen und zu erzählen, wie unfreundlich du von ihm behandelt wurdest.
 Ansonsten das übliche, soll heißen, mit dem Anwalt drohen usw...
 Da mußt du dann entscheiden, ob du ein Prinzipienreiter bist und es dir den ganzen Ärger wert ist oder ob du dir einfach merkst, dass du nie wieder in diese Prüfstation fährst und möglichst überall wo es jemanden interssieren könnte, schlecht von dem Laden redest.
 
 Gruß
 
 Chris
 
	
	
	
		
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		@ Melkor 
Natürlich kann man an die Kulanz des DEKRA appellieren, aber auch da müsste jemand den Schaden aus eigener Tasche berappen, da die Versicherung des DEKRA wohl auch nicht einspringen würde. 
 
Also, warum sollte man? Ich glaube auch nicht, dass die Tätigkeit eines Prüfers der Gefährdungshaftung unterliegt.
 
Abgesehen würde sich die Vorschädigung des Schlüssels nachweisen lassen, d.h. es war "bad luck" für den Prüfer, dass ausgerechnet bei seinem Einsatz der Schlüssel seinen Geist aufgegeben hat. Wie Miki schon schrieb, wäre dasselbe auch ihm kurz- bis mittelfristig passiert.
 
Vielleicht kann Miki aber doch noch eine kostenlose Nachprüfung raushandeln, denn irgendwo muss er er ja doch nochmal hin, wenn die anderen Mängel behoben sind.   
Gruss aus Nordwest! 
Peter    
	
	
	
		
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		Hallo 
Das erinnert mich an Leute die ihren Zahriemen zur AU anritzen um einen neuen Motor rauszuschlagen... 
Hat noch nie funktioniert! 
Ich hab meinen Klappschlüssel auch schonmal ruiniert (Dank an Ralph   ) aber ich musste würgen wie ein Mann bis ich ihn nur verbogen hatte! 
Will sagen: JA dein Schlüssel war auch vorher schon Schrott.
	
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung ![[Bild: Signatur_Owe.jpg]](http://www.powersemu.de/Cab/Signatur_Owe.jpg)  ![[Bild: 193661_6.png]](http://images.spritmonitor.de/193661_6.png) 
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		 (18.04.2009, 16:36)Owe schrieb:  Ich hab meinen Klappschlüssel auch schonmal ruiniert (Dank an Ralph  ) 
HI Owe,
 
hab ich was verpaßt?    
Gruß 
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi ![[Bild: Siggi2.jpg]](http://www.mtemplin.de/audi/Siggi2.jpg)  
	
	
	
		
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		oder war das Mech??? 
ach ich weiss das nicht mehr... war wegen der Notöffnung am KR damals vor 1,5 Jahren.
Mech wars! 
Sorry Ralph!   
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