Helmpflicht??
#1
Hi,
hm... höre hier und da das man ab nächsten Jahr oder so beim Cabriofahren Helm tragen soll??

Wer weiß was genaueres??

gesetzes Auszug was dazu passen könnte:

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 Kilometer pro Stunde führt sowie auf ihnen oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." dpa

und heute kam einer umdie Ecke, der hätte gehört (ok, das sagt schon alles) man müsse ab nächstes jahr einen Tragen??

Und das vor einem Wochenende, fängt ja gut an ;-)
Sommer: BJ. 04/93, 2,8 E, Gewindefahrwerk H&R, Sebring Sportendschalldämpfer (noch), Nardi Lenkrad, Lederausstattung, R&H Cup Felgen vo. 215/45 87W 8,5Jx17 ET 53, Hi. 235/40 90W 9Jx17 ET47 komplett 25mm Adapterplatten, Bonrath Einarmwischer,etc... Foto?s im Sommer

Sommer: 2 Rad, Yamaha TRX 850 (4-10)

Mein Cabrio
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#2
Ist heute der 1. April????????Das ja man doof

Das kann ja eigentlich nur ein Scherz sein............Is dat wirklich so?

Vielleicht kann jemand von der Rennleitung da was zu sagen Fz
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#3
*looooooooooooooooooool*

Baaa
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#4
Hallihallo,

klingt ja wirklich sehr nach 1.April!

Denke mal eher dass dies Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte o.ä. betrifft. Obwohl - auf Quads muss man ja heute schon einen Helm tragen...

Naja, ich hoffe mal das ihr in Deutschland das nicht wirklich einführt, weil dann ist Österreich sicher auch gleich dabei bei dem Blödsinn!

Grüsse vom 36°C heissen Graz!

Jello
Derzeit keine Signatur.
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#5

verspäteter Aprilscherz oder was?

Quelle ist dpa???

stellt euch das bitte mal bildlich vor :

30 Grad im Schatten die Leute schmilzen in ihren Autos dahin und unser eins gurkt mit nem Aquarium aufm Kopp rum oder was ? bescheuerter ginge es ja nicht.

looooooooooooooooool Az
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#6
Hab mich mal etwas umgeschaut:

soweit ich das verstehe bezieht sich das auf MEHRRÄDRIGE Kfz.
CAbrios fallen unter die Rubrik mehrSPURig.

Der Gesetzgeber wollte damit vor allem die Führer von Quads und Karts dazu bringen, einen Helm zu tragen.

Pkw sind meiner Meinung von dieser Gesetzesänderung nicht berührt.

Mfg

Mc Lane
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#7
McLane schrieb:Hab mich mal etwas umgeschaut:

soweit ich das verstehe bezieht sich das auf MEHRRÄDRIGE Kfz.
CAbrios fallen unter die Rubrik mehrSPURig.

Der Gesetzgeber wollte damit vor allem die Führer von Quads und Karts dazu bringen, einen Helm zu tragen.

Pkw sind meiner Meinung von dieser Gesetzesänderung nicht berührt.

Mfg

Mc Lane

Quads und Karts sind auch mehrspurige Fahrzeuge.

Ansonsten würde ich sagen........alles Blödsinn
Gruss Rainer

**Marx ist tot, Einstein ist tot und mir ist auch schon ganz schlecht**

[Bild: AudiCabrio_1_1.jpg]

2,8 AKOYA - GIS - GRA - Klima - Leder beige - SH - ZV - EFH - E-Dach - 8,5x18 mit 225/40 18 - Navi
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#8
Moin!

Ruhe bewahren, Leute...Dry...das Problem ist nicht an der Stelle der mehrrädrigen oder mehrspurigen Fahrzeuge zu lösen, sondern - wie so oft - zwischen den Ohren...Big Grin...und da spielt sich bei Cabrio-Fahrern im Sommer ja so einiges ab, was die Wahrnehmung einschränken könnte...Bääääää...!

Wir fahren kein offenes Kraftfahrzeug.

So merkwürdig das klingt: Wir fahren geschlossene Kraftfahrzeuge - zumindest per Definition, denn unsere Kfz verfügen über Dächer. So einfach ist das.

Juristisch ist eine eigene Sprache; wer z. B. im normalen Sprachgebrauch den Begriff "regelmäßig" hört, denkt an "heute, morgen, übermorgen, und so weiter". In der Juristerei bedeutet "regelmäßig" tatsächlich: "Immer. Außer, es gibt eine Ausnahme."

Ich nenn' mal ein anderes Beispiel: Das bekannte "Ermessen", das ja so häufig angeführt wird: "Aber Sie haben hier doch einen Ermessensspielraum!", hört man häufig.

"Ermessen" bedeutet, dass die zu treffende Maßnahme "geeignet, erforderlich und angemessen" (§ 40 Verwaltungsverfahrensgesetz) sein muss.

"Geeignet" bedeutet, dass die Maßnahme den angestrebten Zweck erfüllen muss.

"Erforderlich" bedeutet, dass es kein milderes Mittel geben darf, dass das angestrebte Ziel gleich gut erfüllt.

"Angemessen" bedeutet, dass die privaten Interessen des einzelnen Antragstellers gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden muss.

Eine im Ermessen getroffene Maßnahme (welcher Art auch immer) muss also diese Kriterien erfüllen - nichts anderes überprüft z. B. auch ein Richter im Klagefall. Wenn also ein Angestellter, Beamter, Polizist oder Beliehener (TÜV oder Dekra) sein Ermessen ausübt, prüft er diese Bedingungen erst durch...am Ende der Prüfung relativiert sich der Begriff "Ermessen" häufig erheblich und es kommt bis zu einer Einschränkung des Ermessensspielraumes auf Null.

Soweit ein kurzer Abriss über Jura als Sprache. Es liegt also eine schlichte freudsche Fehlleistung vor: Wir fahren geschlossene Kraftfahrzeuge und brauchen auch in Zukunft keinen Helm aufsetzen!

Schönen Gruß aus Hang Over!

DCooln KryptCooln

P.S.: ...derzeit zum vierten Mal in einer Straßenverkehrsbehörde tätig.
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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#9
Hey Don,

in meinem Fahrzeugschein steht aber "PKW offen" unter Punkt 1! Smile

sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#10
Moin nochmal!

Da hab' ich mich aber weit aus dem Fenster gelehnt...Nenene...aber Maveric hat natürlich recht...unser Cab ist in der Tat als "offenes Kfz" geführt.

Aber ich hab' mir mal den aktuellen StVO-Kommentar gegriffen und auch erst nach einiger Zeit festgestellt, wo der "Fehler" liegt...manchmal ist man auch wirklich blöd.

Der § 21a, Abs. 2, S. 1 StVO, den "Get-Freak-It" zitiert hat, stimmt tatsächlich mit dem Gesetzestext überein, hat aber noch einen zweiten Satz:

"(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Und da wir Sicherheitsgurte vorgeschrieben haben...Big Grin...hat sich das erledigt...wie sagte mein Rechtsanwendungs-Dozent immer so schön: "Ein Blick in die Rechtsgrundlage erleichtert die Urteilsfindung!".

Schönen Gruß aus Hang Over!

DCooln KryptCooln
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
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