Wie Fahrzeug ausserhalb der Saison bewegen ??
#6
Hi,

die Ruheversicherung bezieht sich nur auf die Kasko. Wenn also das Auto während der Ruhephase von Deinem Privatgrundstück geklaut wird, dann wird hier geleistet. In der Haftpflichtvers. gibt es keine Ruhe. In der Saison -> versichert; ausserhalb der Saison -> nicht versichert.

Darum darfst Du Dein Cab auch im Winter z.B. nicht auf einer öffentlichen Straße abstellen, weil auch wenn Du es nicht bewegst gibt es hier immer noch die sog. Gefährdungshaftung, die aber dann nicht versichert ist ( Gefährdungshaftung gilt z.B. wenn aus dem stehenden Auto Benzin ausläuft und in die Kanalisation gelangt -> Kosten der Beseitigung ).

Somit gibt es hier keine Doppelversicherung mit dem roten Kennzeichen. Denn durch dieses ist Dein Cab ausserhalb der Saison Haftpflicht versichert.

Gruß Jörn
2,6 V6 von 05/99 mit 70' tkm, merlin perleffekt, Leder / Alkantara Aztekengelb, Boleros, Bremsenupgrade mit Sandtler RS, Ferrodo DS Performance und Stahlflexleitungen; Bilstein B12; BN Pipes ESD; neuer Sound mit Becker, Helix & Audio System
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RE: Wie Fahrzeug ausserhalb der Saison bewegen ?? - von joern68 - 22.07.2009, 16:17

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