11.11.2011, 10:27
Hallo,
ich habe sowas noch nicht gemacht, glaube aber, dass das beim TÜV keine Probleme gibt.
Meiner Meinung nach wird durch die Eintragung ja nur bestätigt, dass neben dem ohnehin zulässigen Serienfahrwerk auch die Tieferlegung zulässig ist.
Wenn man das dann auf original rückrüstet, dürfte das demnach kein Problem darstellen.
Bei meinem Cabrio sind aufgrund diverser Umrüstungen 3 verschiedene Felgentypen eingetragen. Trotzdem kann ich ja nur mit einem davon fahren
Gruß Rainer
ich habe sowas noch nicht gemacht, glaube aber, dass das beim TÜV keine Probleme gibt.
Meiner Meinung nach wird durch die Eintragung ja nur bestätigt, dass neben dem ohnehin zulässigen Serienfahrwerk auch die Tieferlegung zulässig ist.
Wenn man das dann auf original rückrüstet, dürfte das demnach kein Problem darstellen.
Bei meinem Cabrio sind aufgrund diverser Umrüstungen 3 verschiedene Felgentypen eingetragen. Trotzdem kann ich ja nur mit einem davon fahren

Gruß Rainer
![[Bild: ld7bqtrs.jpg]](http://s1.directupload.net/images/130926/temp/ld7bqtrs.jpg)
Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager
), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI

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