25.01.2012, 09:33
Hallo Gordon,
vermischt Du da jetzt nicht ein bisschen was - Nutzungsausfall und Mietwagen?
Bei einem Mietwagen steht Dir normalerweise immer eine Kategorie unterhalb der Kategorie des beschädigten Kfz'es zu, auch wenn das beschädigte Fahrzeug älter als 30 Jahre ist. Wenn Du den Mietwagen über die Versicherung beschaffen lässt, kann es durchaus sein, dass die Dir einen der gleichen Klasse, vielleicht sogar einen höherwertigen Mietwagen bezahlen. Dies liegt einfach daran, dass die Gesellschaften "Spezialtarife" mit den Mietwagenfirmen geschlossen haben, die Du dort als "Normalsterblicher" niemals bekommen wirst. Die Tarife bewegen sich meisten so auf dem Niveau der Entschädigung des Nutzungsausfalles.
Bei der Nutzungsausfallentschädigung geht es doch darum, dass Dir ein Betrag als Ausgleich für die Nichtnutzung zur Verfügung gestellt wird. Es wird nunmal angenommen, dass ein 10 Jahre altes Fahrzeug (oder auch noch älter) nicht mehr so intensiv genutzt wird als ein jüngeres, deshalb der Abschlag. Ob es gerecht ist oder nicht, will ich nicht bewerten.
vermischt Du da jetzt nicht ein bisschen was - Nutzungsausfall und Mietwagen?
Bei einem Mietwagen steht Dir normalerweise immer eine Kategorie unterhalb der Kategorie des beschädigten Kfz'es zu, auch wenn das beschädigte Fahrzeug älter als 30 Jahre ist. Wenn Du den Mietwagen über die Versicherung beschaffen lässt, kann es durchaus sein, dass die Dir einen der gleichen Klasse, vielleicht sogar einen höherwertigen Mietwagen bezahlen. Dies liegt einfach daran, dass die Gesellschaften "Spezialtarife" mit den Mietwagenfirmen geschlossen haben, die Du dort als "Normalsterblicher" niemals bekommen wirst. Die Tarife bewegen sich meisten so auf dem Niveau der Entschädigung des Nutzungsausfalles.
Bei der Nutzungsausfallentschädigung geht es doch darum, dass Dir ein Betrag als Ausgleich für die Nichtnutzung zur Verfügung gestellt wird. Es wird nunmal angenommen, dass ein 10 Jahre altes Fahrzeug (oder auch noch älter) nicht mehr so intensiv genutzt wird als ein jüngeres, deshalb der Abschlag. Ob es gerecht ist oder nicht, will ich nicht bewerten.
(24.01.2012, 23:10)Bayerndiesel schrieb: ... und wenn sich herausstellt, dass es ein "Hobbyfahrzeug" ist -> könnte es mit dem Nutzungsausfall auch nichts werden, da die Grundlage fehlt. ...Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen oder H-Kennzeichen bedeutet nicht, dass es gleich ein Hobby- oder Spassfahrzeug ist; denk mal an Wohnmobile, Cabrio's oder Oldtimer. Da geht's doch hauptsächlich nur darum, dass man sich Steuer und Versicherungsbeiträge sparen möchte. Auch die Zulassung von weiteren Fahrzeugen auf Deinen Namen sind noch kein Indiz dafür, dass es sich bei einem beschädigten Fahrzeug um ein Hobbyfahrzeug handelt. Als Hobby- oder Spassfahrzeug wird in der Regel ein Fahrzeug angesehen, dass nur mit roten Nummern oder evtl. auch mit Kurzzeitkennzeichen bewegt wird
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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