Blitzerwarner bei Navigationsger
#3
Hallo,

ich versuch's mal mit meinen bescheidenen Juristereikenntnissen:

Es scheint wieder typisch deutsche Doppelzüngigkeit im Spiel zu sein... verkauft werden darf alles (man darf ja auch einen klassischen Radarwarner kaufen) aber benutzen darf man ihn nur auf dem eigenen Grundstück... liefern die ne Blitze zum ausprobieren mit? (Spaß)

@kai:
m.w. ist die "passive" Kenntnis von Blitzern erlaubt - und dazu zähle ich auch die durchsagen im Radio, denn die melden ja nur einen Standort. Man kann ja auch niemanden zwingen, seinen Freunden nichts von einer entdeckten Blitze zu erzählen. Da wären wir dann ganz schnell in einer Diskussion der Grundrechte...

Verboten ist hingegen die "aktive" sprich situationsbezogene Warnung, wie es Radarwarner oder aufgebohrte Navi-Systeme tun.
Der Anbieter dieser Navi-erweiterungen schreibt dazu ganz nett, man solle die Software vor Fahrtantritt nutzen und die Strecke studieren - alles was man sich merken könne, sei erlaubt...
Audi Cabriolet, 2,6l, 1996, Leder, Klima, E-Dach, Schalter, Funk-ZV, beide Rheinhold-Module, Bluetooth-FSE, Ipod-Einspeisung, Blaupunkt Aktiv-Sub, GPS via PDA mit TMC (Festeinbau) und mit ohne tote B
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[Kein Betreff] - von urmel - 11.02.2005, 20:13
[Kein Betreff] - von Kai - 11.02.2005, 20:46
[Kein Betreff] - von seaac - 11.02.2005, 21:22
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[Kein Betreff] - von Bruchi - 14.02.2005, 19:23
[Kein Betreff] - von urmel - 14.02.2005, 21:19



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