19.02.2013, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2013, 19:22 von Cinderella.)
Guten Abend,
an diversen Lohnkosten darf nicht wirklich etwas gestrichen werden - wenn man jedoch diverse Teile selbst noch hat oder als gebraucht günstig bekommen kann, dann können diese geringeren Bauteilkosten in einem Gutachten angesetzt werden. Wie mir einige Gutachter von uns dieses bestätigt haben, ist dieses gültiges Recht seit ca. 10 Jahren.
Man muß also nicht zwangsläufig das geliebte Fahrzeug zum Totalschaden erklären lassen - somit entfällt dann nämlich auch der ggf. vorhandene recht hohe Restwert, Leihwagenkosten oder Ausfall läßt sich auch noch erzielen.
Also ggf. wenn das Gutachten schon erstellt wurde noch einmal mit der Versicherung sprechen, könnte ggf. dann sogar positiv für Dich werden.
Gruß Ralf
an diversen Lohnkosten darf nicht wirklich etwas gestrichen werden - wenn man jedoch diverse Teile selbst noch hat oder als gebraucht günstig bekommen kann, dann können diese geringeren Bauteilkosten in einem Gutachten angesetzt werden. Wie mir einige Gutachter von uns dieses bestätigt haben, ist dieses gültiges Recht seit ca. 10 Jahren.
Man muß also nicht zwangsläufig das geliebte Fahrzeug zum Totalschaden erklären lassen - somit entfällt dann nämlich auch der ggf. vorhandene recht hohe Restwert, Leihwagenkosten oder Ausfall läßt sich auch noch erzielen.
Also ggf. wenn das Gutachten schon erstellt wurde noch einmal mit der Versicherung sprechen, könnte ggf. dann sogar positiv für Dich werden.
Gruß Ralf
Unseren herzlichsten Dank an alle, die uns diese wundervolle, unvergessliche Hochzeit und Hochzeitsreise in dieser sehr exklusiven Art ermöglicht haben.
Eine geschenkte, freudige Erinnerung, die so sehr von Herzen kommt, kann man nicht kaufen - deshalb ist sie für uns das wertvollste Hochzeitsgeschenk.
Ina + Ralf 01.06.2012
Eine geschenkte, freudige Erinnerung, die so sehr von Herzen kommt, kann man nicht kaufen - deshalb ist sie für uns das wertvollste Hochzeitsgeschenk.
Ina + Ralf 01.06.2012

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