03.12.2016, 18:39
Hi Christian,
durch eine Anmeldung eines Teilkaskoschadens wirst du nicht hochgestuft. In der TK zahlst du immer 100%. Aber wenn eine jährliche KM mit dem Cab von 20.000 ein Wenigfahrer ist, wo fängt bei dir denn der Normalfahrer an
Klar, mag sich die TKasko in diesem Fall nicht "gelohnt" haben, aber einmal Dach aufgeschlitzt hätte gereicht um sich mächtig zu ärgern die TK nicht abgeschlossen zu haben.
Gruss Tobias
durch eine Anmeldung eines Teilkaskoschadens wirst du nicht hochgestuft. In der TK zahlst du immer 100%. Aber wenn eine jährliche KM mit dem Cab von 20.000 ein Wenigfahrer ist, wo fängt bei dir denn der Normalfahrer an
Klar, mag sich die TKasko in diesem Fall nicht "gelohnt" haben, aber einmal Dach aufgeschlitzt hätte gereicht um sich mächtig zu ärgern die TK nicht abgeschlossen zu haben.
Gruss Tobias

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