Beiträge: 5
	Themen: 1
	Registriert seit: Apr 2007
	
Danke: 0
	0 Danke aus 0 posts
	 
	
	
		Hallo Gemeinde,
Vor 2 Wochen habe ich mir ein A4-Cab. gekauft. Nun ist der Stoff am Windschott raus.
Der Verkäufer sagt, er sei hier zu nichts verpflichtet. 
Ist das so? 
Er hat mit ein Reparatur-Kit für 150 € angeboten, wobei der komplette obere Teil des Windschotts getauscht wird.
Wer weiss Rat ?
Grüße 
Thomas
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 4.343
	Themen: 145
	Registriert seit: Mar 2006
	
Fahrzeug: Audi Cabrio
Baujahr: 9/99
Hubraum (CCM): 2,8
Motorkennbuchstabe: AAH
Verdeckart: elektrisch
Danke: 245
	831 Danke aus 418 posts
	 
	
	
		Thomas, ahst Du das Cab von Privat oder von einem Händler gekauft ?
Ich denke vom Händler, wenn er ein RepKit hat. Der ist also grundsätzlich verpfllichtet nach zu bessern wenn der Mangel beim Verkauf vhd. war.
Prinzipiell kann man dazu aber  sagen, dass es kein verdeckter Mangel war, da die Beschädigung vor dem Verkauf nicht da war. Das hättest Du gesehen, denke ich. Von daher kann ich dir wenig Hoffnung machen.
Gruss
Thilo
	
	
	
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts. 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 525
	Themen: 58
	Registriert seit: Feb 2005
	
Fahrzeug: Derzeit kein Cabrio
Baujahr: x
Hubraum (CCM): x
Motorkennbuchstabe: AAH
Verdeckart: Derzeit kein Cabrio
Danke: 0
	0 Danke aus 0 posts
	 
	
	
		Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind nicht das gleiche. Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung, die dann aber aus dem Garantie-Vertrag verpflichtet.
Der Händler muss nur dann dafür gerade stehen, wenn der Mangel bereits vor dem Kauf bestanden hat (also wenn er Dir, dem Käufer, beim Kauf noch nicht bekannt war). Allerding muss der VERKÄUFER innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand (Beweistlastumkehr) und das kann er meist nicht. Also gute Chancen... Nachzulesen im BGB.
Wenn der Händler auf Stur schaltet, dann im Zweifel mal Anwalt fragen (fraglich, ob es sich bei € 150,- lohnt). Wir können und dürfen ja keine konkrete Rechtsberatung machen...
Kannst aber Dich sonst auch mal an die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes (über Handwerkskammer/Handelskammer) wenden, ist erstmal kostenlos und das Ergebnis nur für den Händler bindend. Klagen kannst immer noch. Denke aber, dass es der Händler einfach mal versucht und wenn Du nicht locker läßt, mit etwas generve einknicken wird. Der hat halt auch keinen Bock, für die Mängel vom Werk selber zahlen zu dürfen...