Audi Cabriolet Forum

Normale Version: Reifengrösse vom alten in den neuen Brief
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Hi,

habe mehrfach gelesen, dass die Felgen und Reifengrösse nichtmehr in den neuen Fahrzeugbrief eingetragen wird. Da ich das Cab gerade gekauft habe und es ein alten Brief hat wollte ich mal fragen wie das bei euch gelaufen ist? Muss das neu Getüvt werden oder wie habt ihr das gemacht?
Moin moin,

einfach nur anmelden. Die Zulassungsstelle macht den Rest.
In den neuen Papieren wird nur noch die größte Reifengröße einegtragen, alle kleineren werden nicht mehr eingetragen. Diese Info liegt aber bei der Zulassungsstelle noch vor, denn der alte Brief wird eingescannt und abgespeichert.
Die sind dort inzwischen fast modern.

Ich habe deinen Thread mal nach Räder/Fahrwerk/Bremsen verschoben, weil er hier besser hinein passt.

Gruß aus Fuzhou

Michael
und gibt´s denn kein Stress in einer Verkehrskontrolle wenn kleinere Bereifung gefahren wird (Winterräder)?
Hallo,

als kleine, ergänzende Empfehlung zu den Ausführungen vom Lord:

Mach eine Kopie Deines alten Fahrzeugscheins und leg sie zu den Papieren in´s Fahrzeug! Hat zwar rechtlich keinerlei Auswirkungen oder Beweiskraft, aber bei Diskussionen mit der Ordnungsmacht sicherlich ab und an hilfreich, wenn Eintragungen in den neuen Papieren nicht passend sein sollten!

Die Empfehlung kommt von einem Polizisten selber ... Cool
Hallo,

ja, das ist ein Thema auf das niemand eine schlüssige Antwort geben kann. Jeder Antwort könnte mit einem „ja, aber“ gekontert werden.

Kai`s Vorschlag halte ich auch für die beste Lösung.

Fakt ist, dass nur noch eine Reifengröße und zwar die Kleinste, vermerkt wird.

Kurzes Beispiel: Mein Wagen wurde serienmäßig mit 205 ausgeliefert, in den Papieren stand 195 und 205. In den neuen Papieren steht aber nur noch 195. Meine Nachfrage bei einem Dekra-Mann ob ich die 205 jetzt eintragen muss, nein, die waren ja serienmäßig drauf . Dann könnte ich auch 225 mit Boleros fahren? denn die hätten ja auch drauf sein können, nein, nein, die müsste ich eintragen.Fz

So viel zur Logik.

Grüße
das ist ja mal wieder typisch für DeutschlandIs dat wirklich so?

was stimmt denn jetzt?
die kleinsten sind eingetragen?
die grössten sind eingetragen?
mal so mal so?

Wie ich das jetzt sehe: Wenn der Verkehrspolizist ein schlechten Tag hat, ist man am *ups*.Un
(28.10.2010, 08:58)Kai schrieb: [ -> ]Mach eine Kopie Deines alten Fahrzeugscheins und leg sie zu den Papieren in´s Fahrzeug! Hat zwar rechtlich keinerlei Auswirkungen oder Beweiskraft, aber bei Diskussionen mit der Ordnungsmacht sicherlich ab und an hilfreich, wenn Eintragungen in den neuen Papieren nicht passend sein sollten!

Die Empfehlung kommt von einem Polizisten selber ... Cool


Moin zusammen,

da könnte ich ja schon wieder ausrasten. Es wird eine beständige Regelung in Deutschland geändert, und die tolle Polizei kann dem redlichen und unschuldigen Bürger ans Bein pixxeln, weil er genau das gemacht hat, was die Zulassungsstelle (und somit ein Organ des Rechtsstaates) Ihm geraten hat. Angeblich sind doch alle fahrbaren Reifenkombinationen in der EG Typengenehmigung enthalten, und die Polizei kann es anhand eben dieser Nummer nachvollziehen!?!

Warum muss mich mich dann mit einer zusätzlichen (und nebenbei rechtlich belanglosen) Kopie des alten Briefes exculpieren?

Das darf echt nicht wahr sein. Bin verärgert!

Ich jedenfalls habe keine Kopie dabei, und wenn der Affenverein zu unfähig ist nachzusehen, dann darf sich auf eine hitzige Diskussion eingelassen werden.

Saftladen!

:at: Kai: Nimm das bitte nicht persönlich. ich weiß auch, dass nicht alle gleich sind. Nix für ungut!
nun kommt ja der Hammer!

Mein Vater, der gute, schon über 70 fährt ein Focus (naja, Asche auf sein Haupt) als Erstbesitzer, in absolutem originalzustand, wird alles in der Fordwerkstatt gemacht usw.

Aus irgendeinem Grund wurde der mal an und abgemeldet oder wie auch immer bekam er ein neuen Brief. Seitdem steht da nur noch eine von ursprünglich 2 Rad-Reifenkombinationen drin.
Die die er jahrelang fährt, fehlt jetzt natürlich. Fazit: Auto musste zum Tüv, wurde dann bei Globus abgegben während einem Einkauf. Was soll ich sagen............ kein Tüv wegen falscher Reifengröße Uuups Mal abwarten wie es weiter geht, die Fordwerkstatt kümmert sich jetzt
ja, das geht gar nicht!

Den Prüfern und "Ordnungshütern" müsste da mal richtig der Kopf gewaschen werden.

Da muss man sich nicht wundern, wenn die Leute einen riesen Haß auf diverse Staatsorgane bekommen....
Nun doch mal ruhig mit den jungen Pferden.....

Die Ordnungshüter haben sich das nicht ausgedacht, sondern müssen es nur umsetzen.
Und in der Regel, sprich bei gängigen Reifengrößen gibt's da wohl auch wenig Probleme.

Grundsätzlich müssen die Kollegen Dir bei einer Verkehrskontrolle dann nachweisen, dass die von Dir gefahrene Rad/Reifenkombi nicht zulässig ist. Um dabei eben - besonders bei Nachrüsträdern unnötigen Diskussionen oder Zeitverlust zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Kopie der alten Eintragung mitzuführen oder eine ABE oder sie eben auch in die neuen Papiere einzutragen - also so what....

Sich darüber aufzuregen lohnt doch wirklich nicht...

Was sich allerdings im Falle des Fokus der TÜV geleistet hat, ist nun ein Witz - denn die haben doch Zugriff auf alle zugelassenen Kombinationen (es sei denn, die Ford Werkstatt hat tatsächlich einen falschen Pneu aufgezogen....)

Gruß

Uwe (Serie)